Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde.
Weil ich es ebenfalls nicht für abwegig halte, habe ich ja auch schon die korrekte Begründung in meiner Antwort aufgeführt:
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.
Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
Zusammengefasst:
Wenn der AG entscheidet nur Studierte auf diesen Arbeitsplatz zu zulassen, dann ist das seine Entscheidung und er kann sich so entscheiden.
Tariflich steht nichts dem entgegen, das man ohne ein Studium die - für diesen Arbeitsplatz notwendigen -auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommt.
Wenn der AG behaupten würde, dass es ihm nicht möglich ist, einen nicht Studierten diese Tätigkeiten zu übertragen, dann irrt der AG.
letzteres erlebte ich in der Vergangenheit oftmals, dass eben solche falsche Behauptungen von Personalern und Vorgesetzten ausgesprochen wurden.
Mal aus Dummheit/Unwissenheit, mal weil es die nettere Form von: "Du bekommst die Stelle nicht" ist.