Autor Thema: Stellvertretende Sachgebietsleitung  (Read 10604 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #15 am: 17.09.2019 07:41 »
Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.
Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

Ich lese aus dieser Schilderung, dass die Amtsleitung behauptet, dass sie aus tariflichen Gründen nur Menschen mit Studium auf die SGL Stelle setzen können. Bzw. dass sie dieses Argument vorschieben, egal was sie ihnen tatsächlich vorschwebt.

Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird)  insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.

Sjuda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 93
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #16 am: 17.09.2019 08:05 »
(...)
Sehe ich anders, keine Ahnung was du aus diesen Sätzen herausliest:
Auf meinen Einwand:
Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.
wurde von lebenskunst direkt folgendes geantwortet:
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

(...)

Davon ab wird es nie bei irgendeiner SV hier im Forum zweifelsfrei hervorgehen, was tatsächlich geäußert wurde. (Solange nicht ein Audiomitschnitt geliefert wird)  insofern ist dein Einwand immer korrekt und allgemeingültig und damit leider ohne Wert.

Die vermeintliche Bestätigung wird dadurch relativiert, dass diese unter Verwendung tariflich unbeachtlicher Begriffe wie Stelle oder Sachgebietsleiter formuliert wurde und dabei nicht klar ist, ob die Begründung durch den AG tatsächlich (sinngemäß) so geäußert wurde oder ob es lebenskunst ist, die hier in Unkenntnis der Rechtslage Begriffe durcheinanderwürfelt. Sonderlich ausgeprägt scheinen die Kenntnisse angesichts der ursprünglichen Fragestellung jedenfalls nicht zu sein. Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde. Davon abgesehen dürfte sich die Aussage

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.

eher auf ihre eigene vorherige Aussage als auf deinen Eingruppierungsexkurs beziehen, denn schließlich hast du überhaut keine Behauptung aufgestellt, die hier (positiv) bestätigt werden könnte.
« Last Edit: 17.09.2019 08:13 von Sjuda »

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #17 am: 17.09.2019 15:03 »
Ich halte es daher nicht für abwegig, dass eine korrekte Begründung einfach nur falsch wiedergegeben wurde.
Weil ich es ebenfalls nicht für abwegig halte, habe ich ja auch schon die korrekte Begründung in meiner Antwort aufgeführt:
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

Zusammengefasst:
Wenn der AG entscheidet nur Studierte auf diesen Arbeitsplatz zu zulassen, dann ist das seine Entscheidung und er kann sich so entscheiden.

Tariflich steht nichts dem entgegen, das man ohne ein Studium die - für diesen Arbeitsplatz notwendigen -auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommt.

Wenn der AG behaupten würde, dass es ihm nicht möglich ist, einen nicht Studierten diese Tätigkeiten zu übertragen, dann irrt der AG.

letzteres erlebte ich in der Vergangenheit oftmals, dass eben solche falsche Behauptungen von Personalern und Vorgesetzten ausgesprochen wurden.
Mal aus Dummheit/Unwissenheit, mal weil es die nettere Form von: "Du bekommst die Stelle nicht" ist.

kleri

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #18 am: 17.09.2019 16:14 »
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

Dann erläutere mir mal bitte, wie in deiner Welt der von dir genannte Hauptschüler den Sachgebietsleiter des amtsärztlichen Dienstes (Arzt) vertritt.

Spid

  • Gast
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #19 am: 17.09.2019 16:17 »
Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.

kleri

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #20 am: 17.09.2019 16:27 »
Es ist tariflich völlig unbeachtlich, ob der TB die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit tatsächlich ausüben kann oder darf.

Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.

Spid

  • Gast
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #21 am: 17.09.2019 16:32 »
Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Deine Antwort bezieht sich durch Zitat auf einen Beitrag, der ausschließlich die tarifliche Unbeachtlichkeit zum Gegenstand hat.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #22 am: 17.09.2019 17:10 »
Korrekt. Üblicherweise sind Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD nicht ausschließlich durch das Tarifrecht gebunden.
Auch bei beiderseitigen Tarifbindungen kann der Hauptschüler tarifrechtlich gesehen natürlich E15er Tätigkeiten übertragen bekommen und ausüben und entsprechend entlohnt werden.

Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.




kleri

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #23 am: 17.09.2019 17:34 »
(...)
Wenn es außerhalb des Tarifrechts Gesetzte gibt, die ihm es untersagen diese Tätigkeiten auszuüben (als Arzt zu praktizieren, o.ä.), dann ist das eine andere Sache.
Das dürfte im Bereich Teil A I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale  der EGO regelmäßig aber nicht der Fall sein.

Insofern ist dein Beispiel Unsinn, da man natürlich auf solch einen Posten den Hauptschüler (oder den promovierten Biologen)  nicht setzen würde, weil er diese Tätigkeiten nicht ausüben darf.

In diesem Thread gibt es keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil oder Abschnitt der Entgeltordnung.

Im Übrigen gebe ich dir und Spid Recht.