Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob eine stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Amt zwingend nötig bzw. vorgeschrieben ist. Bei uns gab es bisher keine und nun soll eine solche Stelle geschaffen werden.
Dies hätte zur Folge, dass eine Stelle, die bisher Teile der geplanten Stellenausschreibung erledigt hat, aber kein Studium besitzt, nicht höher gruppiert werden kann, so wie ursprünglich mal angedacht / besprochen. Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Unser Personalrat wollte leider bisher keine eindeutige Aussage machen, bzw hatte ich eher das Gefühl, man hat nicht wirklich Lust, sich damit zu befassen :-(
Weiß da jemand was? :-)
Danke und liebe Grüße
Franzi