Autor Thema: Kaffeevollautomat für Kaffeeküche  (Read 9503 times)

Straubinger

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #15 am: 15.09.2019 07:28 »
Einfach da mal anrufen oder anschreiben, das sind die Experten in Sachen Kaffee bei uns in der Ecke


https://www.kaffee-partner.de/de/service.html

Kryne

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #16 am: 16.09.2019 07:44 »
Bei uns hat der Rechnungshof tatsächlich eine Kalkulation für den verlangte Preis des jeweiligen Kaffees verlangt.

In unsere Maschine muss Geld eingeworfen werden und danach kann die Auswahl erfolgen.

Hintergrund: Wenn der AG hier keine kostendeckenden Preise verlangt, dann handelt es sich aus dessen Sicht um geldwerte Vorteile der AN mit allen dazugehörigen Pflichten.
Unsere Maschine kann verschiedene Kaffeeprodukte sowie Kakau und Tee. Dazu wird der Kaffee natürlich auch für Gäste, also dienstlich, verwendet. In die Kalkulation sollen Kosten für Anschaffung, Wartung und natürlich des jeweiligen Kaffees und Wasser einbezogen werden. U.U. ist zu prüfen, ob hier auch USt abzuführen wäre.
Eine einfache Tasse Kaffee kommt somit locker auf über 1 Euro. Für viele Kaffeejunkies eindeutig zu viel.

Mein Tip bei 20 Leutchen ... kauft Euch eine einfache Maschine und den Kaffee selbst, dann gibts weniger Probleme.

Die Toilettenspülung muss den Mitarbeitern aber noch nicht in Rechnung gestellt werden oder ?   ;D

Die müssen euch aber ganz schön auf dem Kicker gehabt haben. Eventuell ein in Ungnade gefallener Abteilungsleiter oder ähnliches ?

Bei uns stehen in fast allen Abteilungen Kaffeemaschinen (mal größer und mal kleiner) die allesamt vom AG gestellt werden. Wie das mit dem Kaffee jeweils geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis. Wir sind bei uns die letzte Abteilung die noch nichts gescheites hat. Bei uns steht eine Filtermaschine noch, die aber auch seiner Zeit vom AG gestellt wurde. Das Mitbringen und anschließen privater Geräte ist bei uns absolut untersagt.

Ich weiß allerdings, dass z.B. bei unserem örtlichen Finanzamt 5 Automaten eines namhaften Kaffeeversorgers stehen und die Mitarbeiter dort kostenlos Kaffee trinken. Wie die das wohl mit der Steuer dann machen ? :D

Bei uns haben wir aber auch mit Rechnungshöfen nix zutun. Bei uns wird alle 2 Jahre durch die Revision des Kreises geprüft und die haben ganz andere sorgen als die Kaffeemaschinen hier. Trinken tun sie aber gern soweit ich das mitbekommen habe bisher.




edv123

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #17 am: 16.09.2019 07:52 »
Die Gestellung von Kaffee, Wasser und Obst durch den AG ist kein geldwerter Vorteil. Daher ist die Aussage des Rechnungshofs sehr zu hinterfragen...

Kryne

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #18 am: 16.09.2019 07:58 »
Die Gestellung von Kaffee, Wasser und Obst durch den AG ist kein geldwerter Vorteil. Daher ist die Aussage des Rechnungshofs sehr zu hinterfragen...

Sollte ein AN im Sommer bei hohen Temperaturen einen Unfall durch Dehydration haben, wäre der AG sogar haftbar zu machen, sofern er kein Trinkwasser zur Verfügung stellt oder der nächste Wasserhahn unzumutbar weit weg ist.

Diest wäre dann aber immer im Einzelfall zu betrachten, da Deutschland eines der wenigen Ländern ist, bei dem der AG nicht generell verpflichtet ist kostenlos Trinkwasser zu stellen.

WasDennNun

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #19 am: 16.09.2019 08:28 »
Die Gestellung von Kaffee, Wasser und Obst durch den AG ist kein geldwerter Vorteil. Daher ist die Aussage des Rechnungshofs sehr zu hinterfragen...
So albern das ist, aber es geht um "unnötige" Ausgaben, die der Rechnungshof bemängeln könnte. (Ich habe es schon erlebt, dass der Rechnungshof die freie Ausgabe von Kaffee bemängelt hat)
aber die Steuerprüfer sind da in der Tat idR nicht gefragt, erst bei Dinge wie Croissants o.ä. als Zugabe kommt man in die Grauzone.

Kryne

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #20 am: 16.09.2019 08:39 »
Freien Kaffee könnte man auch als Konzept zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung sehen  ;)


WasDennNun

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Antw:Kaffeevollautomat für Kaffeeküche
« Antwort #21 am: 16.09.2019 09:08 »
Freien Kaffee könnte man auch als Konzept zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung sehen  ;)
Hatte aber keine Gnade beim Rechnungshof erhalten, die waren wohl sauer, dass sie das nicht haben und damit wird es niemanden gegönnt.