Die Amtshilfe nach § 5 VwVfG geht davon aus, dass zwei verschiedene Behörde untereinander Sachverhalte zur Amtshilfe regeln. D. h. es liegen zwei unterschiedliche aGs vor. Eine Amtshilfe-Zulage gibt es nicht.
Somit ist, wenn dein AG dich mit Aufgaben zur Amtshilfe betraut, nicht automatisch eine Zulage verbunden. Wenn dir allerdings vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen werden, sei es aufgrund der Amtshilfe, steht dir nach einem Monat der Übertragung die Zulage nach § 14 TVöD zu.