Abmahnung rechtens?

Begonnen von Achim, 15.09.2019 17:35

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inter omnes

In deinem Beispiel ist das auch zutreffend, im hier geschilderten Fall aufgrund der von mir dargelegten Besonderheiten aber nicht. Die Hauptleistungsflicht ruht faktisch während des Toilettenganges, womit es denklogisch unmöglich ist, gegen diese zu verstoßen. In deinem Beispielsfall könnte und darf der Arbeitgeber aber den AN während des Uptdates aber selbstverständlich auch mit anderweitigen Aufgaben betrauen.

Spid

Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

inter omnes

Zitat von: Spid am 15.09.2019 22:36
Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

Bleibt abzuwarten wie das die Rechtsprechung sieht.

Spid

Der Rechtsprechung des BAG zur Sozialadäquanz ist jedenfalls kein Ruhen der Hauptpflicht zu entnehmen. Der Umstand, daß es eine Duldungspflicht des AG sieht, spricht deutlich eher für entschuldigte Nichterfüllung als für eine Suspendierung der Pflicht.

inter omnes

Ich persönlich würde wie schon angedeutet den Fall auch eher über die Verhältnismäßigkeit lösen, als über die Frage der Verletzung der Hauptleistungspflicht, um in keine all zu rechtsphilosophischen Fahrwasser zu gelangen.

Spid

Die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung ergibt sich aus der Verletzung der Hauptpflicht. Mithin ließe sich das nicht trennen.

inter omnes

Grundsätzlich ja, aber nicht in jedem Einzelfall. Der vorliegende wäre m.E. ein solcher.

Spid

Und m.E.n. eben nicht.

Laemat

du hast eigentlich nur einen Fehler gemacht, du hast es zugegeben...

Kein Mensch in deiner Verwaltung kann unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nachweisen, dass du persönlich den Post bei Facebook geschrieben hast.

Fragmon

Wenn die Hauptpflichten/Nebenpflichten des AN für die Dauer der Toilettenzeit gilt müsste dann eigentlich auch die HP/NP des AG gelten, d.h. Absicherung bei Unfällen?

Spid

Die Hauptpflicht gilt doch beiderseits uneingeschränkt.

WasDennNun

Unfälle auf dem Klo sind doch Privatangelegenheit.

Spid

Ja, weil der AN seiner Hauptpflicht entschuldigt nicht nachkommt. Die Hauptpflichten bleiben aber bestehen.

Pan Tau

Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.

Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?


WasDennNun

Zitat von: Pan Tau am 16.09.2019 13:06
Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.
Sofern es nicht im Rahmen seiner Tätigkeiten und Aufgaben geschieht. So könnten Personalräte sicherlich sich hier als "Weiterbildung" tummeln, ohne das es abmahnbar wäre.
Zitat
Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?
Wenn man in seiner Mittagspause am Schreibtisch sitzt und per Handy hier rumlungert?