Autor Thema: Abmahnung rechtens?  (Read 19999 times)

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #15 am: 15.09.2019 22:29 »
In deinem Beispiel ist das auch zutreffend, im hier geschilderten Fall aufgrund der von mir dargelegten Besonderheiten aber nicht. Die Hauptleistungsflicht ruht faktisch während des Toilettenganges, womit es denklogisch unmöglich ist, gegen diese zu verstoßen. In deinem Beispielsfall könnte und darf der Arbeitgeber aber den AN während des Uptdates aber selbstverständlich auch mit anderweitigen Aufgaben betrauen.

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #16 am: 15.09.2019 22:36 »
Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #17 am: 15.09.2019 22:40 »
Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

Bleibt abzuwarten wie das die Rechtsprechung sieht.

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #18 am: 15.09.2019 22:46 »
Der Rechtsprechung des BAG zur Sozialadäquanz ist jedenfalls kein Ruhen der Hauptpflicht zu entnehmen. Der Umstand, daß es eine Duldungspflicht des AG sieht, spricht deutlich eher für entschuldigte Nichterfüllung als für eine Suspendierung der Pflicht.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #19 am: 15.09.2019 22:52 »
Ich persönlich würde wie schon angedeutet den Fall auch eher über die Verhältnismäßigkeit lösen, als über die Frage der Verletzung der Hauptleistungspflicht, um in keine all zu rechtsphilosophischen Fahrwasser zu gelangen.

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #20 am: 15.09.2019 23:03 »
Die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung ergibt sich aus der Verletzung der Hauptpflicht. Mithin ließe sich das nicht trennen.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #21 am: 15.09.2019 23:11 »
Grundsätzlich ja, aber nicht in jedem Einzelfall. Der vorliegende wäre m.E. ein solcher.

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #22 am: 15.09.2019 23:18 »
Und m.E.n. eben nicht.

Laemat

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #23 am: 16.09.2019 08:59 »
du hast eigentlich nur einen Fehler gemacht, du hast es zugegeben...

Kein Mensch in deiner Verwaltung kann unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nachweisen, dass du persönlich den Post bei Facebook geschrieben hast.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 856
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #24 am: 16.09.2019 09:11 »
Wenn die Hauptpflichten/Nebenpflichten des AN für die Dauer der Toilettenzeit gilt müsste dann eigentlich auch die HP/NP des AG gelten, d.h. Absicherung bei Unfällen?

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #25 am: 16.09.2019 09:16 »
Die Hauptpflicht gilt doch beiderseits uneingeschränkt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #26 am: 16.09.2019 09:45 »
Unfälle auf dem Klo sind doch Privatangelegenheit.

Spid

  • Gast
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #27 am: 16.09.2019 09:49 »
Ja, weil der AN seiner Hauptpflicht entschuldigt nicht nachkommt. Die Hauptpflichten bleiben aber bestehen.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #28 am: 16.09.2019 13:06 »
Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.

Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Abmahnung rechtens?
« Antwort #29 am: 16.09.2019 14:38 »
Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.
Sofern es nicht im Rahmen seiner Tätigkeiten und Aufgaben geschieht. So könnten Personalräte sicherlich sich hier als "Weiterbildung" tummeln, ohne das es abmahnbar wäre.
Zitat
Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?
Wenn man in seiner Mittagspause am Schreibtisch sitzt und per Handy hier rumlungert?