Autor Thema: Kündigung wiss Mitarbeiter  (Read 2560 times)

Acrimony

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Kündigung wiss Mitarbeiter
« am: 16.09.2019 10:29 »
Hallo Forum,

ich habe mich für diese konkrete Frage hier angemeldet und hoffe vielleicht auf diesem Weg etwas Klarheit zu kriegen. Vorweg: Ich werde den Betriebsrat bei uns zu diesem Thema sowieso noch konkret konsultieren, hier gibt es aber immer wirklich ausführliche fachliche Antworten zum TV-L, die ich sehr schätze.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin nach WissZeitVG. Ich möchte diesen Vertrag kündigen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine gesonderte Regelung, es wird in allen Bestandteilen auf den TV-L verwiesen.
Nun habe ich widersprüchliche Angaben gelesen, ob §30 TV-L oder §34 TV-L für meine Kündigung Anwendung findet. Ich finde immer wieder online den Hinweis, dass §30 TV-L nur für Befristungen nach dem TzBfG bzw. speziell nicht für das WissZeitVG gilt, aber (1) S.1 besagt "Befristete Arbeitsverträge sind zulässig auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen". Ist mit den anderen gesetzlichen Vorschriften dass WissZeitVG gemeint?

Ich finde weder im TV-L, noch im WissZeitVG irgendwelche Hinweise, die eine Anwendung des §30 ausschließen oder im Gegenzug auf den §34 verweisen. Gibt es hierzu irgendwo eine offizielle Regelung? Oder könnte das eine landes- bzw. sogar einrichtungsspezifische Modifikation sein?

Vielen Dank ans Forum!

Spid

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Antw:Kündigung wiss Mitarbeiter
« Antwort #1 am: 16.09.2019 10:35 »
Die Regelungen zur Anwendbarkeit des §30 TV-L finden sich doch direkt in §30 Abs. 1 Satz 2 TV-L. Mithin sind die Fragen dazu zu beantworten, die ich in diesem Beitrag gestellt habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112532.msg148110.html#msg148110

Acrimony

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Antw:Kündigung wiss Mitarbeiter
« Antwort #2 am: 16.09.2019 10:47 »
Tatsache, ich habe gerade erst nachgelesen, dass das WissZeitVG der Nachfolger des Hochschulrahmengesetzes ist und hab den Teil wohl deswegen nicht entsprechend wahrgenommen. Danke dafür!

Die Fragen sehe ich mir mal an, aber es steht aber außer Frage, dass mein AG auch einen Aufhebungsvertrag schließen würde. Ich möchte nur gern alle meine Optionen kennen.


WasDennNun

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Antw:Kündigung wiss Mitarbeiter
« Antwort #3 am: 16.09.2019 11:12 »
Die Fragen sehe ich mir mal an, aber es steht aber außer Frage, dass mein AG auch einen Aufhebungsvertrag schließen würde.
Das ist auch immer der beste Weg, habe ich mehrfach hinter mir. Damit kann man eben einvernehmlich die Übergabe etc. machen und keiner ist hinterher böse.