Autor Thema: Stellenumorganisation nach Stellenwechsel  (Read 2685 times)

qwer

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Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« am: 16.09.2019 17:21 »
Hallo zusammen,

folgende Situation: 2 Mitarbeiter jeweils mit AL2 sitzen beide auf identischen Stellen. Die Stellen sind mit 9b bewertet und befinden sich im allgemeinen Veraltungsbereich.

Jetzt ist im Amt eine 9c Stelle ausgeschrieben. Ein Mitarbeiter hat Interesse der Andere nicht. Die Amtsleitung hat aber angekündigt, dass wenn der eine Mitarbeiter sich bewirbt und die Stelle bekommt er die Tätigkeiten der dann vakanten Stelle umorganisiert, sodass es eine E 8-Stelle und eine E9c/E10-Stelle werden. Der Mitarbeiter sich dann nicht wegbeworben hat bekommt dann durch Umorganisation automatisch die E9c oder E10. Die vakante Stelle wird ausgeschrieben mit E8.

Ob die Umorganisation am Ende eine 9c (besonders verantwortungsvoll) oder ein E10 (1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung) hergibt mal dahingestellt aber hat man die Möglichkeit gegen so etwas vorzugehen? Beziehungsweise muss in diesem Fall die neue E9/E10 Stelle ausgeschrieben werden?

Vielen Dank für eure Antworten

Spid

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Antw:Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 16.09.2019 17:29 »
Stellenbesetzung und -ausschreibung sind kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Lars73

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Antw:Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 16.09.2019 17:32 »
"aber hat man die Möglichkeit gegen so etwas vorzugehen?"

Wer ist hier "man" der Mitarbeiter, ein anderer Mitarbeiter, der Personalrat etc.?

Wenn der betroffene Mitarbeiter die E9c/E10 nicht will gilt dies:
Grundsätzlich besteht keine Pflicht dauerhaft höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen. Es ist dann eine andere Tätigkeit in E9b zu suchen. Wenn man diese objektiv nicht zur Verfügung hat kann der Arbeitgeber ggf. eine Änderungskündigung prüfen. Ob zur E9c-Stele oder ggf. zu einer Stelle mit E9a etc. muss der Arbeitgeber dann prüfen.

Wenn es um andere Mitarbeiter geht.
Ob ausgeschrieben werden muss hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt keine umfassende Pflicht.

Aus PR-Sicht
Die organisatorische Maßnahme unterliegt in der Regel nicht der Mitbestimmung. Die Übertragung der höherwertigen Aufgaben aber schon. Darüber kann sich ein Einfallstor für Aktivitäten des PR ergeben. Es kommt dann auf die Details, das anzuwendende Personalvertretungsrecht und die Geschicklichkeit der beiden Seiten (Arbeitgeber und PR) an.

qwer

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Antw:Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 16.09.2019 17:42 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich spreche dann mal mit dem PR.

WasDennNun

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Antw:Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 16.09.2019 19:10 »
Du willst dem PR also sagen, dass wenn der AG umstrukturiert sie deiner Höhergruppierung nicht zustimmen sollen?

Dann kann der AG die 9c/10er Stelle ausschreiben und du hängst da auf der 8er Tätigkeiten und der AG sucht dir einen neue Stelle für deine 9b.

Und natürlich sollte und kann der PR mit dem AG die Sachlage erörtern und ihn vielleicht zu eine andere Umstrukturierung bewegen. Erzwingen kann er aber das nicht.

Kat

  • Gast
Antw:Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 17.09.2019 07:27 »
Der Amtsleiter ist in der REgel nicht der Arbeitgeber und kann somit nichts umorganisieren und andere Tätigkeiten übertragen.  Zumindest nichts, was eingruppierungsrelevant ist.