Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenumorganisation nach Stellenwechsel
Kat:
Der Amtsleiter ist in der REgel nicht der Arbeitgeber und kann somit nichts umorganisieren und andere Tätigkeiten übertragen. Zumindest nichts, was eingruppierungsrelevant ist.
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