Autor Thema: Therapeutische Mitarbeiter:Versetzung/Abordnung gegen den eigenen Willen  (Read 3705 times)

Leopold100

  • Gast
Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, dass mir jemand meine Frage(n) beantworten kann, und würde mich darüber sehr freuen!

Zum Sachverhalt:
Ich bin bei der Stadt X mit 19,5 Stunden als Therapeutin beschäftigt (unbefristet).
Mein Arbeitsvertrag besteht seit 2004. Von 2007 bis 2016 war ich beurlaubt, und für einen anderen Arbeitgeber tätig.
Seit Herbst 2016 bin ich wieder für Stadt X als Therapeutin in einer ehemals integrativen, jetzt inklusiven Kita tätig. Die Kita befindet sich in unmittelbarer Nähe meines Wohnortes.
Ich behandele dort Kinder mit Eingliederungshilfe auf ärztliche Verordnung,und bin ebenfalls unterstützend in einer Kita-Gruppe tätig. Seit November 2018 hat die Kita eine neue Leitung.
Mein Verhalten war stets einwandfrei, meine Personalakte ist tadellos. Ich arbeite gerne in dieser Einrichtung, und meine Kolleginnen arbeiten auch gerne mit mir zusammen. Es ist also alles stimmig.

Heute habe ich (mündlich) von  meiner Leitungerfahren, dass ich in eine andere  Kita versetzt werden soll. Diese Kita befindet sich ziemlich weit von meinem Wohnort weg, und wäre für mich sehr schlecht zu erreichen.
Die Versetzung wurde mit einem akuten Personalmangel in meinem Fachbereich in dieser Kita begründet. Man benötige dringend Unterstützung.In der Kita, in der ich derzeit tätig bin, sei der Bedarf hingegen nicht so hoch.

In meiner derzeitigen Dienststelle gibt es außer mir noch 2 andere im selben Fachbereich tätige Therapeutinnen, mit ebenfalls 19,5 Stunden. Jede von uns ist einer Kita-Gruppe zugeordnet.
Meine Fachkolleginnen wurden bisher nicht gefragt, ob sie einer Versetzung zustimmen würden.

Ich möchte nicht versetzt werden, und habe meiner Leitung mitgeteilt, dass ich nicht zustimmen werde.

Vor dem Sommer gab es schonmal eine Gesprächsrunde zur aktuellen Situation in inklusiven Kitas. Dort wurde von offizieller Seite die Aussage gemacht, Therapeuten könnten und würden nicht gegen ihren Willen versetzt werden. Es könne Anfragen geben, aber niemand würde gezwungen werden. So etwas habe es bei der Stadt X auch bisher nicht gegeben.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich eine Versetzung gegen meinen Wunsch verweigern kann, bzw. welche Rechte ich habe. Kann ich gegen meinen Willen gezwungen werden?

Es kommt noch hinzu, dass ich eine chronische Erkrankung habe, von der mein Arbeitgeber aber offiziell nichts weiß. Ich kann recht gut damit umgehen, benötige aber bestimmte Rahmenbedingungen, um arbeitsfähig zu bleiben. Der lange Anfahrtsweg zu der anderen Dienststelle wäre für mich auf Dauer nicht zu leisten. Würde es ggf. Sinn machen, ärztliche Atteste vorzulegen?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Vielen Dank dafür!!!


Spid

  • Gast
Eine Versetzung aus dienstlichen Gründen bedarf Deiner Zustimmung nicht, §4 Abs. 1 TVÖD.

Leopold100

  • Gast
....Vielen Dank schonmal an Spid!...

Ist es denn wirklich so einfach, Mitarbeiter gegen ihren Willen zu "verschieben"? Gibt es garkein Mitspracherecht?

Es müsste aber doch auch noch eine schriftliche Zuweisung erfolgen, auf mündliche Aussagen muss ich doch erstmal nicht reagieren, oder?

Vielen Dank!

Spid

  • Gast
Bei einer Versetzung außerhalb des bisherigen Arbeitsorts - was bei einem kommunalen Beschäftigten nicht zu erwarten ist - ist der AN vorher zu hören, die Entscheidung liegt aber aufgrund des tariflich erweiterten Direktionsrecht im Ermessen des AG.

Leopold100

  • Gast
Danke für die schnelle Antwort!

Eine Fahrtstrecke zur neuen Dienststelle wäre vom Zeitpensum her über eine Stunde länger als bisher.

Würden gesundheitliche Gründe, die gegen eine Versetzung sprechen (und auch so von ärztlicher Seite attestierbar wären) Berücksichtigung finden?


Spid

  • Gast
Der AG muß bei seiner Ermessensentscheidung die sachbezogenen Sachverhalte berücksichtigen, von denen er Kenntnis hat.

Kryne

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  • Beiträge: 765
Jetzt mal blöd gefragt, aber Arbeitsweg über eine Stunde länger als bisher ? Im Kommunalbereich ? Ich dachte nicht mal in Berlin braucht man vom einen Ende bis zum nächsten viel mehr als ne Stunde.

Unabhängig vom TVöD würde ich auch fast drauf wetten, dass in deinem Arbeitsvertrag auch was dazu drinsteht, dass der AG dich jederzeit zu einer anderen Dienststelle schicken kann. Solche Sachen hält sich jeder AG doch standardmäßig so offen wie möglich, genauso wie die Möglichkeit dich zu Rufbereitschaften, Sonntagsarbeit und ähnlichem "verdonnern" zu können.

Ich würde erst mal das Gespräch mit der Leitung und nächst höheren Ebene suchen. Zusammen an einen Tisch und es "nett" probieren, bevor du weitere Geschütze auffährst.

Leopold100

  • Gast
Hallo Kryne,

meine derzeitige Dienststelle befindet sich nur 2 Km von meiner Wohnung entfernt. Die Dienststelle, in der ich eingesetzt werden soll befindet sich auf der anderen Rheinseite, in einem der am weitesten von meinem Standort entfernten Stadtteile. Fahrzeit mit umsteigen leider etwas mehr als 1 Stunde.

Ja, ich werde auf jeden Fall erstmal Gespräche führen. Da meine Erkrankung bisher Privatsache war, und ich das nicht gerne öffentlich mache, weiß mein Arbeitgeber bisher auch nichts darüber. Mir ist klar, dass es nicht berücksichtigt werden muss, sofern keine Schwerbehinderung vorliegt. Leider muss ich es aber nunmal berücksichtigen, und die lange Anfahrt allein wäre für mich schon ein sehr großer Stolperstein.

Es wäre natürlich extrem schlimm für mich, wenn ich meinen Arbeitsplatz verlieren würde, weil es für mich nicht möglich ist, den Wünschen des Arbeitgebers nachzukommen.
Es ist ja auch nicht so, dass es nicht noch andere Menschen mit meiner Qualifikation bei meinem Arbeitgeber geben würde, die vielleicht sogar gerne an diesen Standort wechseln würden.