Mal weitergesponnen ... egal, aus welchem Grund irgendein Hopper einen AG verklagen würde, z. B. Kommunen sind ja bei sog. Kommunalversicherungen versichert, die dann sowas zahlen müssten. Mal angenommen, da würde ein Hopper sich quer durch die Republik erst bewerben, dann abwarten, was passiert ... dann klagen, letztlich bezahlen die Versicherungen. Mir stellt sich die Frage: wie kann man nun als Versicherer und, oder AG beweisen, dass sich der Hopper nur wegen Kohle beworben hat? Schwierig bis unmöglich, denke ich! Weil, selbst wenn diese Versicherungen sich untereinander austauschen würden, diese wiederum den Namen eines Hoppers allen AGs mitteilen würden, und das rauskommen würde und sowas würde früher oder später rauskommen, dann hätten alle Beteiligten, lt. unseres Datenschutzbeauftragte, mit dem ich grad schreibe, ein gehöriges Datenschutzproblem, was letztlich noch viel teurer werden würde. Selbst ein Arbeitsgericht aus HH kann nicht einfach mal so einen Namen an die Kollegen in Bayern schicken. Solche Verhandlungen sind ja auch öffentlich. Selbst ein anwesender Journalist dürfte in einem späterem Artikel nicht den Namen des Klägers veröffentlichen.