Autor Thema: Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?  (Read 7375 times)

clarion

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #15 am: 23.09.2019 18:20 »
Hallo, was hat denn der offensichtlich ungeeignete SB davon, zu einem hoffnungslosen Vorstellungsgespräch womöglich auf eigen Kosten eingeladen zu werden? Da würde ich eine schriftliche Absage fairer finde.

DiVO

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #16 am: 23.09.2019 19:17 »
Hallo, was hat denn der offensichtlich ungeeignete SB davon, zu einem hoffnungslosen Vorstellungsgespräch womöglich auf eigen Kosten eingeladen zu werden? Da würde ich eine schriftliche Absage fairer finde.

Der Bewerber hat nichts davon, der potentielle Arbeitgeber will dadurch eine Klage bzw nervige Schreiben von Rechtsanwälten vermeiden. In Zeiten von billigen Rechtschutzversicherungen sind die Menschen deutlich klagefreudiger als vor ein paar Jahren.

Mask

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #17 am: 23.09.2019 19:20 »
Manche Leute haben das leider zum Geschäftsmodell gemacht und leben (gar nicht mal schlecht) davon, sich durch die Republik zu klagen ... :-(

nirvana

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #18 am: 26.09.2019 16:29 »
Manche Leute haben das leider zum Geschäftsmodell gemacht und leben (gar nicht mal schlecht) davon, sich durch die Republik zu klagen ... :-(

Das halte ich persönlich für ein Gerücht!


Mask

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #19 am: 26.09.2019 19:19 »
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn  Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/

nirvana

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #20 am: 26.09.2019 20:06 »
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn  Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/

Wow! Ein Fall, ein ganz alter!


nirvana

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #21 am: 26.09.2019 20:23 »
Mal weitergesponnen ... egal, aus welchem Grund irgendein Hopper einen AG verklagen würde, z. B. Kommunen sind ja bei sog. Kommunalversicherungen versichert, die dann sowas zahlen müssten. Mal angenommen, da würde ein Hopper sich quer durch die Republik erst bewerben, dann abwarten, was passiert ... dann klagen, letztlich bezahlen die Versicherungen. Mir stellt sich die Frage: wie kann man nun als Versicherer und, oder AG beweisen, dass sich der Hopper nur wegen Kohle beworben hat? Schwierig bis unmöglich, denke ich! Weil, selbst wenn diese Versicherungen sich untereinander austauschen würden, diese wiederum den Namen eines Hoppers allen AGs mitteilen würden, und das rauskommen würde und sowas würde früher oder später rauskommen, dann hätten alle Beteiligten, lt. unseres Datenschutzbeauftragte, mit dem ich grad schreibe, ein gehöriges Datenschutzproblem, was letztlich noch viel teurer werden würde. Selbst ein Arbeitsgericht aus HH kann nicht einfach mal so einen Namen an die Kollegen in Bayern schicken. Solche Verhandlungen sind ja auch öffentlich. Selbst ein anwesender Journalist dürfte in einem späterem Artikel nicht den Namen des Klägers veröffentlichen.

Mask

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #22 am: 26.09.2019 21:17 »
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn  Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/

Wow! Ein Fall, ein ganz alter!

Es gibt zahlreiche solche Fälle, ich habe den Herren nur gebracht, weil er ein sehr bekannter Hopper ist und zahlreiche Gerichte beschäftigt hat

nirvana

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #23 am: 26.09.2019 21:37 »
Leider nicht, hier zum Beispiel ganz netter Artikel in der LTO über den Herrn  Kratzer und seine Verfahren https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lag-hessen-7sa85117-agg-hopper-entschaedigung-diskriminierung-rechtsmissbrauch/

Wow! Ein Fall, ein ganz alter!

Es gibt zahlreiche solche Fälle, ich habe den Herren nur gebracht, weil er ein sehr bekannter Hopper ist und zahlreiche Gerichte beschäftigt hat

Und diese zahlreichen Fälle sind wo? Gibts da ne Liste mit Namen? Wer hat die wie "entlarvt"?

Ich hatte schon einige Vorstellungsgespräche mit immer mind. einem Schwerbehinderten. Es ist nie jemand auffällig gewesen! Schwerbehinderte nahm ich jetzt mal als Beispiel, weil das mit "denen" ja auch so ne Sache ist.

Und wenn jemand uns ein Vorstellungsgespräch absagt ... egal, ob Männlein oder Weiblein, behindert oder nicht, dunkelhäutig oder weiß, katholisch oder evangelisch ... Sind das dann in dem Fall auch alles Hopper?

Mir geht das irgendwie alle zu weit! Als wenn irgendwelche Minderheiten sich nur bewerben, um nachher klagen zu können!

Mask

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #24 am: 26.09.2019 22:13 »
Die Kanzlei Gleiss Lutz hatte tatsächlich mal so eine Liste geführt, die fast 400 Personen die verdächtigt wurden Hopper zu sein, enthielt.

Dem ganzen wurde datenschutzrechtlich damals ein Riegel vorgeschoben.

Lies die bisherigen Posts mal bitte ruhig und sachlich.

Niemand, wirklich niemand hat behauptet, dass Schwerbehinderte sich nur bewerben um klagen zu können. Nahezu alle Schwerbehinderte wollen einfach nur arbeiten wie alle anderen auch. Allerdings gibt es Menschen (nicht die Mehrzahl, nicht die meisten, aber es gibt sie) die eben das AGG Hopping als Geschäftsquelle entdeckt haben.

Jeder Personaler einer größeren Dienststelle wird dir wenigstens von ein, zwei Fällen berichten können, die zumindest stark danach aussahen, als lege es jemand darauf an.(Tatsächliche Schäden treten zum Glück kaum noch ein, da die meisten Dienststellen inzwischen ausreichend sensibilisiert sind).

nirvana

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Antw:Friedhofsverwaltung öffentlicher AG oder privat?
« Antwort #25 am: 26.09.2019 22:35 »
Ja, sorry wenn mein "Tonfall" falsch rübergekommen ist

Man lernt ja nie aus! ;-)

Vielleicht am besten per PN, damit keiner auf falsche Gedanken kommt oder Hopper hier mitlesen: woran erkennt man denn solche Fälle? Auch jetzt mal, mal wieder im Falle eines Schwerbehinderten, der muss die entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf klar zu erkennen, angeben. Wie will so einer z. B. das drauf anlegen? So ne Angabe kann man ja nicht verstecken!