Autor Thema: Zusage, falls Eignung stimmt. (Finanzverwaltung) Gesundheitsamt Check!?  (Read 3816 times)

Itsupportler

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Moin, heut ist meine Zusage reingeflattert, bekomme einen Vertrag nach TV-L
Aber irgendwo is doch immer ein Haken :-)

Muss nun zum Gesundheitsamt und mich da durchchecken lassen...
na super, ich seh schon  :-\ wie sich die Sache erledigt.
Fit ist anders ^^

Was kommt da auf mich zu? Speziell Bereich NRW. (Ruhrgebiet)
Tips Vorbereitung irgendwas?

Spid

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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Itsupportler

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Das heißt ? Beim Arzt Sympathiepunkte sammeln?  ;D

Spid

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Nein, das heißt, daß Deine Frage keinen inneren Zusammenhang zum Gegenstand dieses Unterforums hat.

nichts_tun

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Aber auch nur, weil die Regelung aus dem BAT nicht übernommen wurde. 8)

Ich sehe das Problem nicht? Der AG hat das Recht, im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung festzustellen, ob der künfitge AN die vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen erbringen kann. Dies kann nur der Arzt feststellen, der dich untersucht, sonst niemand hier im Forum.

Sofern du einen Büroarbeitsplatz ohne größere körperliche Anforderungen bekommst, sind die gesundheitlichen Anforderungen sicherlich auf einem durchschnittlichen Niveau.

ltwinters

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Um deine Frage zu beantworten...Ich hatte kürzlich eine Einstellungsuntersuchung und da wurde folgendes gemacht:

- allg. Befragung zur Vorgeschichte (basierend auf Fragebogen der vorher auszufüllen war)
- Blutdruck messen
- Temperatur messen (Laserthermometer)
- Beweglichkeit/Reflexe
- Abhören/Abklopfen der Lungen
- Koordinationsübung
- Blutabnahme (kl. Blutbild)
- Blutzucker
- Urinprobe
- EKG
- Sehtest
- Hörtest

Du musst nicht top fit sein. Es reicht, wenn du die von dir im Arbeitsverhältnis verlangten Leistungen erbringen kannst.

RsQ

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Ist ein solcher Test eigentlich spezielles Merkmal des öD? Ich kenne de facto keine Fälle, in denen das in der Privatwirtschaft gemacht wird (mit Ausnahme von Arbeitsfeldern, die per se eine gewisse gesundheitliche und körperliche Verlässlichkeit erfordern).

Kaffeetassensucher

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Ist ein solcher Test eigentlich spezielles Merkmal des öD? Ich kenne de facto keine Fälle, in denen das in der Privatwirtschaft gemacht wird (mit Ausnahme von Arbeitsfeldern, die per se eine gewisse gesundheitliche und körperliche Verlässlichkeit erfordern).

Bei mir gab es keinen, und das obwohl ich meinem AG das bei meinem Anblick nicht hätte verdenken können, hätte er einen gefordert. Allerdings sind wir auch nur Zuwendungsempfänger und mehr oder weniger eigenständig. Von Azubis aus diversen Behörden und Anstalten, mit denen ich die Berufsschule teilte, hatte ich allerdings tatsächlich oft gehört, dass diese zu einer Einstellungsuntersuchung geschickt wurden.

JB

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Bei mir wurde nur folgendes gemacht:

- Befragung über Vorerkrankungen
- Beratung um Rückenbeschwerden zu verhindern
- Test von Reflexen
- Lunge abgehört
- Herz abgehört
- Körpertemperatur gemessen
- Hörtest
- einfacher Sehtest

Der Arzt darf auch keine Informationen zu Erkrankungen an deinen zukünftigen AG weiter geben, er gibt nur eine Einschätzung weiter, ob du die geforderte Arbeitsleistung erbringen kannst. Bei einem normalen Büroarbeitsplatz müsstest du schon relativ schwer erkrankt sein um die Anforderungen nicht zu erfüllen. Für eine negativ ausfallende Begutachtung reicht "nicht gerade fit" bei weitem nicht aus.


Berichte mal wenn du dort warst.