Hallo zusammen,
sehe ich es richtig, dass ein AG, der nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ein befristetes Arbeitsverhältnis grundlos ordentlich kündigen kann, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel (bspw. "Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Fristen möglich") enthalten ist.
Danke vorab.