Unabhängig von den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sollte man natürlich bedenken, dass bei der Ausschreibung der Stelle zusätzliche Voraussetzungen gefordert werden können und in der Regel auch werden. So wird für "technische Beigeordnete" häufig ein entsprechendes Studium (Architektur oder oder oder) gefordert. Wenn man dies nicht erfüllt, ist die Frage der Laufbahnvoraussetzung ohnehin egal...
zu NRW: Hier wird gefordert, dass mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für den gehoben allgemeinen Verwaltungsdienst erfüllt. Auch hier wird bei der Ausschreibung dennoch gerne darauf hingewiesen, dass man die Befähigung für den höheren Dienst oder generell ein zusätzliches Studium "begrüßen würde".