Autor Thema: Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung  (Read 3907 times)

Hans Jürgen

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Guten Tag,
habe mal eine Frage als Betroffener. Ist Trennungsgeld nach §6, Sozialversicherungspflichtig?
Meiner meinung und Kenntnis nach nur Steuerpflichtig.
Denn wenn dem so ist, Sozialversicherungspflichtig, kann man sich das antragstellen sparen, denn dann kommt jeden monat unterm strich weniger netto raus als Normal.

Eine möglichkeit das nachzulesen wäre super.

Leider keine hilfe von Gebührniswesen noch von BwDLz, auskunft is so, wir sind keine steuerfachleute.

das ist Unbefriedigend!!!!

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #1 am: 18.09.2019 12:05 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Hans Jürgen

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #2 am: 18.09.2019 12:20 »
Heist? Ich muss mich durchs steuerrecht wühlen?
Hmm, eigentlich bin ich Techniker, aber unsere Verwaltung ist anscheinend nicht mehr das was sie mal war.
Werde weitersuchen, Danke

Spid

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #3 am: 18.09.2019 12:22 »
Das Erbringen von Rechtsdienstleistungen für AN ist weder Aufgabe der Verwaltung des AG noch wäre es ihm angeraten, es zu deren Aufgabe zu machen.

Hans Jürgen

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #4 am: 18.09.2019 12:51 »
Wohl war, ich will nur wissen wo es steht wie was besteuert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine rechtsberatung!

TV-Ler

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #5 am: 18.09.2019 13:12 »
Wohl war, ich will nur wissen wo es steht wie was besteuert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine rechtsberatung!
Mag schon sein, aber das ist - wie von Spid bereits angedeutet - nicht das passende Forum dafür.

Garfield73

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #6 am: 18.09.2019 13:15 »
Auch wenn's das falsche Forum ist ...

Das Trennungsgeld unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht.

Denn wenn dem so ist, Sozialversicherungspflichtig, kann man sich das antragstellen sparen, denn dann kommt jeden monat unterm strich weniger netto raus als Normal.

Das musst Du mir mal erklären, wie das funktionieren soll ...

lowsounder

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #7 am: 18.09.2019 13:59 »
Auch wenn du kein anscheinend kein Soldat bist aber mit dem BwDLZ zu tun hast, schau bal in das Bundeswehrforum unter Finanzen (http://www.bundeswehrforum.de/). Die sind da sehr kompetent und können dir bestimmt weiter helfen.

Hans Jürgen

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Antw:Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung
« Antwort #8 am: 18.09.2019 14:51 »
Danke