Autor Thema: Frage an Sachbearbeiter Tiefbauamt zur Eingruppierung  (Read 3044 times)

Sachbearbeiterin

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Hallo, ich habe eine Frage an Sachbearbeiter in Tiefbauämtern großer Städte > 500.000 Einwohner.
Ich bin zusammen mit einem Kollegen für die digitale Erfassung von Havarien zuständig sowie für die Erteilung von Aufgrabungsgenehmigungen. Dies umfasst die Entgegennahme der Anträge und Prüfung auf Vollständigkeit; oft sind die eingereichten Pläne von minderer Qualität und es sind Rückfragen/Klärungen mit dem Antragsteller oder dessen Dienstleister nötig. Danach erfolgt unsererseits die digitale Erfassung in unserem Verwaltungsprogramm nebst zeichnerischer Darstellung.
Nach Verteilung / Weitergabe zur fachlichen Prüfung (Durchlauf in 2 Abteilungen) erstellen wir die Genehmigungen und Kostenbescheide.
Wir sind weiterhin zuständig für die Vervielfältigung und Weitergabe an die beteiligten Abteilungen/Straßenverkehrsbehörde. Als Erstkontakt für den Antragsteller sind wir für die  Beantwortung von Anfragen (per Telefon/Mail/persönlich) zum Bearbeitungsstand des Antrages zuständig, dazu sind Rücksprachen/Recherchen mit anderen Abteilungen notwendig.
Weiterhin erfolgen bei uns Planauskünfte nebst Erstellung der Kostenbescheide.
Ich bin der Meinung, dass eine E5 dieser Tätigkeit nicht gerecht wird und würde mich über ein Feedback freuen, wie andere, ähnliche SB, eingruppiert sind.

Spid

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Antw:Frage an Sachbearbeiter Tiefbauamt zur Eingruppierung
« Antwort #1 am: 18.09.2019 12:14 »
Warum glaubst Du, Sachbearbeiter Tiefbauamt wären fachlich dazu in der Lage, ihre Eingruppierung einschätzen zu können?

Kryne

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Antw:Frage an Sachbearbeiter Tiefbauamt zur Eingruppierung
« Antwort #2 am: 18.09.2019 13:36 »
Also davon abgesehen, dass bei uns (Kommune ca. 20.000 Einwohner) all diese Aufgaben von mir als Ing. mit E10 mitgemacht werden, da wir (noch) keine Assistenz haben, ist aktuell geplant einen Techniker mit 9a einzustellen, der einen Teil dieser Aufgaben mitmachen wird. Dieser Techniker wird aber noch mehr machen, so z.B. auch Vermessungen selbst beauftragen / abwickeln usw.

Wie sieht denn die Prüfung dieser Anträge aus ? Welche Qualifikation müsst ihr dafür mitbringen ? Prüft ihr auch "technisch" oder nur auf "Verwaltungsebene" ob z.B. die Unterlagen alle komplett sind und alles fristgerecht erfolgt etc. ? Du schreibst ja es wird zur fachlichen Prüfung weitergeleitet, ich vermute mal an einen Techniker oder Ingenieur ?

Ganz nüchtern betrachtet wäre das was du beschreibst bei uns zumindest auch eine E5 oder vlt. E6, solange keine technische Prüfung in irgendeiner Art und Weise erfolgt.

Sachbearbeiterin

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Antw:Frage an Sachbearbeiter Tiefbauamt zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 18.09.2019 13:53 »
Danke für die Antwort.
Die Prüfung der Unterlagen ist eine Mischung aus verwaltungstechnisch und fachlich, und das ist genau das Problem. Wir geben die erfassten Unterlagen zwar dann zur fachlichen Prüfung an einen Ingenieur, aber trotzdem erfordert die Vorprüfung eine "eigenständige Denkleistung", auf die es ja im TVÖD immer abzielt. Wenn die Unterlagen mangelhaft sind/nicht mit den Angaben im Antrag übereinstimmen o.ä., müssen wir uns selbst mit dem Antragteller/Bauleiter/Dienstleister etc. in Verbindung setzen und eindeutige Unterlagen einfordern. Mein Kollege ist Bürokaufmann und ich bin Vermessungstechnikerin + Bürokauffrau. ich bin schon der Meinung, dass man beim Umgang mit Bau- und Projektplänen ein bisschen Fachwissen braucht und auch höher als E5 oder E6 vergütet werden sollte. Die E7 wäre m. E. angemessen, aber ich wollte mich eben mal umhören, wie es anderswo gehandhabt wird.

Spid

  • Gast
Antw:Frage an Sachbearbeiter Tiefbauamt zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 18.09.2019 14:01 »
Eingruppierungen werden nicht gehandhabt, sie ergeben sich völlig unabhängig von der Praxis vor Ort unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Ich sehe nicht, daß gründliche, vielseitgige Fachkenntnisse für die auszuübende Tätigkeit erforderlich wären. Mithin ist E5 die zutreffende Eingruppierung.