Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279089 times)

Mine80

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Eingruppierung IT ab 2021
« am: 18.09.2019 12:57 »
Hallo, ich sitz auf eine nach EG 11 bewertete Stelle in der IT-Systemtechnik. Beschäftigte sind mir nicht unterstellt, daher müsste die Stelle der EG11 Fallgruppe 3 entsprechen. Da ich kein Studium hab und auch kein „sonstiger Mitarbeiter“ bin, wird mir eine EG abgezogen und ich bekomm die EG 10.

Durch die Änderung vom Teil II, Abschnitt 11 der EGO zum 01.01.2021 werden ja auch die Voraussetzungen an der Person geändert. Dazu habe ich ein paar Fragen:

Sind die Tätigkeiten der aktuellen Fassung der EG 11 FG 3 bezüglich des „Gestaltungsspielraumes“ gleich oder höherwertig als die, die ab 2021, in der EG 10 FG2 gefordert sind?

Bis 31.12.2020 - EG11 FG 3:
„…und deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt“

Ab 01.01.2021 – EG 10 FG 2:
„…deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht“

Wenn das zutrifft, werde ich dann nach § 17 Absatz 4 TV-L höhergruppiert in die EG 11 oder werde ich einfach nur nicht mehr herabgruppiert? Ist das überhaupt ein rechtlicher/tariflicher Unterschied und was würde dann mit der Stufenlaufzeit passieren? Bei der Höhergruppierung würde sie ja zurückgesetzt werden. Aber bei der Unterlassung der Herabgruppierung?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1 am: 18.09.2019 13:15 »
Da die Tätigkeitsmerkmale in diesem Bereich neu gefaßt werden, läßt sich aus der bisherigen Eingruppierung kaum auf die zukünftige Eingruppierung schließen, schon gar nicht anhand eines unbestimmten Rechtsbegriffes, der zufällig in zwei Tätigkeitsmerkmalen vorkommt.

Du bist nicht herabgruppiert, Du bist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach den tariflichen Regelungen ergibt. Wirst Du in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, handelt es sich um eine Höhergruppierung.

Mine80

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #2 am: 18.09.2019 13:43 »
Ah Ok. Ich hab die Vorbemerkungen auch noch mal druchgelesen. Von einer Herabgruppierung ist da ja auch nirgends die Rede. Vielen Dank für die Antwort!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #3 am: 18.09.2019 16:02 »
Zur Klarstellung, bitte korrigieren:
Deine auszuübenden Tätigkeiten entsprechen der EG11, du bist aber in der EG10 eingruppiert, weil du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst.
Sollten nach dem 1.1.2021 deine unveränderten auszuübenden Tätigkeiten der einer EG11+ (nach der neuen EGO) entsprechen, dann würdest du auf Antrag in die EG11 (oder EG12) kommen können, dies wäre dann allerdings eine Höhergruppierung (mit Stufenlaufzeitverlust etc.)

Mine80

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #4 am: 18.09.2019 16:21 »
Gena, WasDennNun, die Darstellung ist richtig.
Mein Denkfehler war nur, dass ich dachte ich bin von 11 auf 10 herabgruppiert worden.

Aber ok, das mit der Stufenlaufzeit ist dann ja echt ungünstig wenn Höhergruppierungstermin fix der 01.01.2021 ist. Aber ich denke mal, dass Problem haben 2020 die Techniker wohl auch.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #5 am: 18.09.2019 17:10 »
Ja und hatte die entsprechenden Menschen im TVöD VKA ebenfalls.
Da wird hier das Jammern und Gejaule wieder los gehen.

Mine80

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #6 am: 19.09.2019 07:41 »
Wie ist es denn da abgelaufen? Hatten die den selben Abschnitt über die IT wie wir jetzt noch oder waren das damals schon andere? Da wie Spid schon meint kann man wohl leider allein aus der dem Vergleichen der beiden Abschnitte der EGO wohl nicht erkennen wie sich das auf die eigene Stelle auswirkt bleibt nur abwarten. Trotzdem vielen Dank!

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #7 am: 19.09.2019 07:52 »
Manche haben durch die Höhergruppierung ein paar Jahre ihrer Stufenlaufzeit verloren. Angenommen man ist 3,5 Jahre in der Stufe 4 und wird kurz vor erreichen der Stufe 5 höhergruppiert. Dann geht es halt wieder von vorne los. Dann muss man halt rechnen ob die Höhergruppierung sich für einen lohnt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #8 am: 19.09.2019 08:09 »
Richtig (meine Aussage bezog sich nicht alleinig auf IT sondern andere Bereiche im VKA):
Dadurch dass man auf Antrag eine HG erwirken kann, muss man für sich halt ausrechnen, ob es sich lohnt oder ob man es sein lässt und hofft, ggfls. später (wenn die Stufensituation besser ist) durch Änderung der auszuübenden Tätigkeiten dann "regulär" hg wird.
Dann werden einige sage: Dann stelle ich den Antrag 2023 ..... bzw. nach meinem Stufenanstieg blabla
und einige werden jammern, dass der Kollege der erst x Jahre nach einem gekommen ist, jetzt bessergestellt wird bähbäh heul

wird lustig, meine stille Hoffnung ist, dass wenigstens die ITler mehr Personen beschäftigt, die zumindest mit Excel sich es selber ausrechnen können. Wann der Break Even Point kommt (wenn es temporäre Nachteile durch den Antrag gibt.)

Gemeindefuzzi

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #9 am: 19.09.2019 08:13 »
Manche haben durch die Höhergruppierung ein paar Jahre ihrer Stufenlaufzeit verloren. Angenommen man ist 3,5 Jahre in der Stufe 4 und wird kurz vor erreichen der Stufe 5 höhergruppiert. Dann geht es halt wieder von vorne los. Dann muss man halt rechnen ob die Höhergruppierung sich für einen lohnt.

Das stimmt.
Es gab aber auch noch "schlimmere" Möglichkeiten.
Da es keine stufengleiche Höhergruppierung gab, konnte es passieren, dass man bei Höhergruppierung auf Antrag, sogar herabgestuft wurde. Selbstverständlich auch mit neu beginnender Laufzeit.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #10 am: 19.09.2019 08:16 »
Manche haben durch die Höhergruppierung ein paar Jahre ihrer Stufenlaufzeit verloren. Angenommen man ist 3,5 Jahre in der Stufe 4 und wird kurz vor erreichen der Stufe 5 höhergruppiert. Dann geht es halt wieder von vorne los. Dann muss man halt rechnen ob die Höhergruppierung sich für einen lohnt.

Das stimmt.
Es gab aber auch noch "schlimmere" Möglichkeiten.
Da es keine stufengleiche Höhergruppierung gab, konnte es passieren, dass man bei Höhergruppierung auf Antrag, sogar herabgestuft wurde. Selbstverständlich auch mit neu beginnender Laufzeit.
Aber trotzdem mehr Geld: mindestens den Garantiebetrag und mindestens ein Monat lang ;)

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #11 am: 19.09.2019 08:18 »
Das versteh ich jetzt nicht. Wenn man 1 Jahr Zeit hat den Antrag zu stellen aber der dann Rückwirkend auf den 1.1. ist, wird dann nicht auch die Stufe zu Grunde geleget, die man am 1.1 hatte oder die in der man sich zum Zeitpunkt des Antrages befindet?

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #12 am: 19.09.2019 08:29 »
Das versteh ich jetzt nicht. Wenn man 1 Jahr Zeit hat den Antrag zu stellen aber der dann Rückwirkend auf den 1.1. ist, wird dann nicht auch die Stufe zu Grunde geleget, die man am 1.1 hatte oder die in der man sich zum Zeitpunkt des Antrages befindet?
Es kommt allein auf die Situation am 01.01. an.

Gemeindefuzzi

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #13 am: 19.09.2019 08:44 »
Aber trotzdem mehr Geld: mindestens den Garantiebetrag und mindestens ein Monat lang ;)

Auch das stimmt!
Aber es gab MONATELANG Gejammer im VKA-Forum, obwohl man selber den Antrag gestellt hat.
Hier wird das nicht anders sein...


TV-Ler

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #14 am: 19.09.2019 09:23 »
Aber es gab MONATELANG Gejammer im VKA-Forum, obwohl man selber den Antrag gestellt hat.
Hier wird das nicht anders sein...
Was ja auch alles "irgendwie" nachvollziehbar ist.
Schließlich haben die Tarifparteien es 2005/2006 verbockt, indem idiotischerweise mehrere ehemalige Vergütungsgruppen des BAT sowie eine Lohngruppe aus den Arbeitertarifverträgen in die neue EG9 hineingepresst worden ist. Verbunden mit Streckungen der Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufen um die unterschiedlichen Wertigkeiten der ehemaligen Vergütungs- und Lohngruppen auch in der neuen EG9 differenzieren zu können.

Diesen Hintergrund haben viele Betroffene nicht verstanden bzw. war aufgrund mangelnder Informiertheit nicht einmal bekannt.
Entsprechend groß war dann der Frust, als der Stufenaufstieg zum erwarteten Zeitpunkt ausblieb, oder es über Stufe X nicht hinausging ...
... das alte Forum war voll von solchen Fällen!

Und nun sieht sich der eine oder andere beim geradebiegen des Bockmistes von 2005/2006 durch die Tarifparteien wiederum betrogen oder benachteiligt ...

Dabei war das von Anfang an alles völlig unnötig, wenn es damals nicht den Fetisch gegeben hätte unbedingt die zig Vergütungsgruppen des BAT und die ebenfalls zig Lohngruppen der Arbeitertarifverträge in nur 15 neuen Entgeltgruppen unterbringen zu wollen (wobei selbst das damals schon Augenwischerei war, man denke an die Ü-Gruppen! Im TV-L waren es inkl. der Ü-Gruppen nie weniger als 18 Entgeltgruppen).