Autor Thema: Zeitlich befr. Höhergruppierung EG9b / Stufe 3 auf EG11 / Stufe 2  (Read 2184 times)

Jonas11987

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Hallo Forum,

bei mir stellt sich ab August folgende Konstellation auf:

Durch eine zunächst auf 3 Jahre befristete neue Aufgabenzuteilung beim gleichen Arbeitgeber könnte ich ab August in die EG 11 gehoben werden.

Ich stehe momentan bei der EG 9 Stufe 3 und würde im Mai 2023 zur 4 aufsteigen. Bei der neuen Stelle würde nur die Stufe 2 rausspringen.

Ich nehme mal nur die Tabellenentgelte  2021 als Grundlage:

Also aktuell:                                                  3424.65 €
Neu ab Mai 2023 (wenn ich bei der 9 bleibe) : 3831,78 €

Ab August 2022 E11 Stufe 2:                          3792,20 €
Mai 2023 (weiter E11, Stufe 2):                      3792,20 €

Ich würde zwar zunächst mehr bekommen aber ab Mai 2023 sogar weniger oder gelten dann irgendwelche Garantiebeträge auch in die Folgejahre?

Ich würde anschließend 2 Jahre in der 11 / 2 stehen und im 3. Jahr in der 11 / 3.

Was passiert nach den 3 Jahren mit meinen Stufen wenn ich wieder auf die gleiche Stelle gesetzt werde? Die die 3 Jahre war ich ja schon zuvor in der Stufe bei gleicher EG - die können doch nicht verfallen oder doch?

Dann wäre ich also am Ende im August 2025 in der 11 / 3 (1. Jahr). Würde ich dann wieder in die 9 / 3 gehen und im 1. Jahr beginnen?

Wenn ich die Stelle nicht annehme wäre ich im August 2023 in der 9 Stufe 4 (3. Jahr)

2028 wären das dann sogar 2 Stufen Differenz usw. 

Habe ich bei der Konstellation irgendwas vergessen?
Was würdet Ihr mir raten (Stelle annehmen oder nicht?)

Im Voraus vielen Dank für alle Antworten











WasDennNun

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welche 9? a oder b?

SVA

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Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit löst eine Zulage nach § 14 und keine Eingruppierung nach § 12 aus.

WasDennNun

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welche 9? a oder b?
Ups habe den Titel nicht mit Verstand gelesen.

Bei deiner mutmasslichen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, bleibst du in deiner EG und deine Stufen laufen normal weiter und du erhälst jeweil eine Zulage, so dass du das Entgelt erhälst als würdest du höhergruppiert.

D.h. ab Mai 23 3939,07 € Entgelt 9b S4 mit Zulage zur EG11S3 4178,29
In 3 Jahren fällst du dann wieder in deiner 9bS4 zurück ohne Laufzeitverluste (also hast dann schon von der Stufe 4 die entsprechenden Zeiten durchlaufen).
Sollte man dir in 3 Jahren die Stelle dauerhaft übertragen, dann wirst du zu dem Zeitpunkt höhergruppiert, sprich fängst dann in der EG11S3 mit Stufenlaufzeit 0 neu an.


Jonas11987

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Jonas11987

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Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit löst eine Zulage nach § 14 und keine Eingruppierung nach § 12 aus.

Die neue Stelle ist mit TVL 11 ausgeschrieben. Vllt habe ich mich bei der Einleitung auch etwas unglücklich ausgedrückt - da auch nicht gut belesen was solche Dinge angeht.

Es soll so eine Art Ergänzung zum Vertrag geben, mein aktueller Vertrag bleibt bestehen.

Es handelt sich bei der Stelle um eine dienststelleninterne Ausschreibung.

Jonas11987

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https://imgur.com/ktKh9ap

Ich habe die Kernpunkte der Ausschreibung mal zusammengefasst.

WasDennNun

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Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit löst eine Zulage nach § 14 und keine Eingruppierung nach § 12 aus.

Die neue Stelle ist mit TVL 11 ausgeschrieben. Vllt habe ich mich bei der Einleitung auch etwas unglücklich ausgedrückt - da auch nicht gut belesen was solche Dinge angeht.

Es soll so eine Art Ergänzung zum Vertrag geben, mein aktueller Vertrag bleibt bestehen.

Es handelt sich bei der Stelle um eine dienststelleninterne Ausschreibung.
Irgendwelche Änderungen an deinem bestehendem Vertrag sind nicht notwendig. Es handelt sich um eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, das ist schon vertraglich geregelt. Guckst Du TVL §14
Das Geld muss so wie oben geschrieben fließen. Einer schlechteren Lösung musst du nicht zustimmen und sollte der PR, der idR in der Mitbestimmung ist, verhindern.

Jonas11987

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Vielen Dank für die Information.
Ich warte nun erstmal ab was genau mir angeboten wird.
Der Tipp mit dem Personalrat ist auch gut, da kann ich schonmal vorab nachfragen wiie das bisher so lief bei ähnlichen Konstellationen.
 

Jonas11987

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D.h. ab Mai 23 3939,07 € Entgelt 9b S4 mit Zulage zur EG11S3 4178,29
In 3 Jahren fällst du dann wieder in deiner 9bS4 zurück ohne Laufzeitverluste (also hast dann schon von der Stufe 4 die entsprechenden Zeiten durchlaufen).
Sollte man dir in 3 Jahren die Stelle dauerhaft übertragen, dann wirst du zu dem Zeitpunkt höhergruppiert, sprich fängst dann in der EG11S3 mit Stufenlaufzeit 0 neu an.

Und bis Mai 23 laufe ich in der 9b3 mit Zulage zur EG11S2 oder was ist zu erwarten?

WasDennNun

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