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Eingruppierung IT ab 2021

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Mine80:
Hallo, ich sitz auf eine nach EG 11 bewertete Stelle in der IT-Systemtechnik. Beschäftigte sind mir nicht unterstellt, daher müsste die Stelle der EG11 Fallgruppe 3 entsprechen. Da ich kein Studium hab und auch kein „sonstiger Mitarbeiter“ bin, wird mir eine EG abgezogen und ich bekomm die EG 10.

Durch die Änderung vom Teil II, Abschnitt 11 der EGO zum 01.01.2021 werden ja auch die Voraussetzungen an der Person geändert. Dazu habe ich ein paar Fragen:

Sind die Tätigkeiten der aktuellen Fassung der EG 11 FG 3 bezüglich des „Gestaltungsspielraumes“ gleich oder höherwertig als die, die ab 2021, in der EG 10 FG2 gefordert sind?

Bis 31.12.2020 - EG11 FG 3:
„…und deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt“

Ab 01.01.2021 – EG 10 FG 2:
„…deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht“

Wenn das zutrifft, werde ich dann nach § 17 Absatz 4 TV-L höhergruppiert in die EG 11 oder werde ich einfach nur nicht mehr herabgruppiert? Ist das überhaupt ein rechtlicher/tariflicher Unterschied und was würde dann mit der Stufenlaufzeit passieren? Bei der Höhergruppierung würde sie ja zurückgesetzt werden. Aber bei der Unterlassung der Herabgruppierung?

Spid:
Da die Tätigkeitsmerkmale in diesem Bereich neu gefaßt werden, läßt sich aus der bisherigen Eingruppierung kaum auf die zukünftige Eingruppierung schließen, schon gar nicht anhand eines unbestimmten Rechtsbegriffes, der zufällig in zwei Tätigkeitsmerkmalen vorkommt.

Du bist nicht herabgruppiert, Du bist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach den tariflichen Regelungen ergibt. Wirst Du in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, handelt es sich um eine Höhergruppierung.

Mine80:
Ah Ok. Ich hab die Vorbemerkungen auch noch mal druchgelesen. Von einer Herabgruppierung ist da ja auch nirgends die Rede. Vielen Dank für die Antwort!

WasDennNun:
Zur Klarstellung, bitte korrigieren:
Deine auszuübenden Tätigkeiten entsprechen der EG11, du bist aber in der EG10 eingruppiert, weil du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst.
Sollten nach dem 1.1.2021 deine unveränderten auszuübenden Tätigkeiten der einer EG11+ (nach der neuen EGO) entsprechen, dann würdest du auf Antrag in die EG11 (oder EG12) kommen können, dies wäre dann allerdings eine Höhergruppierung (mit Stufenlaufzeitverlust etc.)

Mine80:
Gena, WasDennNun, die Darstellung ist richtig.
Mein Denkfehler war nur, dass ich dachte ich bin von 11 auf 10 herabgruppiert worden.

Aber ok, das mit der Stufenlaufzeit ist dann ja echt ungünstig wenn Höhergruppierungstermin fix der 01.01.2021 ist. Aber ich denke mal, dass Problem haben 2020 die Techniker wohl auch.

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