EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.
Ich habe nur einen Arbeitsvorgang.
Ich dachte mir, dass die Fallgruppen vielleicht zukünftig relevant werden können, etwa in dem aus irgendeinem Grund in 10 Jahren jemand mit der aktuellen E12 FG2 ein höheres Gehalt als jemand mit der aktuellen E12 FG1 bekommt.
Da kann ich dich beruhigen, dazu müssten man ja zwei Entgeltgruppen aus der einen machen oder eine andere neue Reform der EGO. Und dann könnte man ja immernoch eine Eingruppierungsfeststellung machen lassen.
Und wenn die nur Arbeitsvorgang hast, dann kannst nicht in der FG1 sein, da ja FG1 und FG2 sich nur durch die Zeitanteile unterscheidet.
Ein weiteres Beispiel für die dumm naive Denkweise und Ahnungslosigkeit der Personaler.
Ich würde an deiner Stelle allerdings sicherheitshalber einen formlosen Antrag zur Eingruppierung nach der neuen Ego einreichen, nicht das die irgendwann auf die Idee kommen dich wieder nach der alten zu bezahlen, weil du keinen Antrag gestellt hast.
und im übrigen: der AG gruppiert dich nicht ein, er teilt dir nur seine Rechtsmeinung kund.
Du bist mindestens in der EG FG2 eingruppiert, egal was dein AG meint, sagt oder schreibt.