Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
Organisator:
Ansonsten würde ich auch nicht unbedingt auf die Meinung des Personalrats vertrauen. Gerade bei Eingruppierungsfragen muss da nicht unbedingt Expertise vorhanden sein. Gerade die Aussage "Ohne Studium gehts nicht über E 10" disqualifiziert den Ratgeber.
HAL9000:
"Gerade die Aussage "Ohne Studium gehts nicht über E 10" disqualifiziert den Ratgeber."
Genau das denke ich auch, bin aber jetzt natürlich total verunsichert.
Aber wäre überhaupt eine Rückgruppierung von E10 Stufe 3 in E10 Stufe 2 möglich?
Organisator:
--- Zitat von: HAL9000 am 20.12.2021 15:31 ---"Gerade die Aussage "Ohne Studium gehts nicht über E 10" disqualifiziert den Ratgeber."
Genau das denke ich auch, bin aber jetzt natürlich total verunsichert.
Aber wäre überhaupt eine Rückgruppierung von E10 Stufe 3 in E10 Stufe 2 möglich?
--- End quote ---
Daher würde ich mit den Fragen die zuständige Personalstelle ansprechen. Da ist zumindest die Chance höher, eine qualifizierte Antwort zu bekommen. Zumindest inwieweit dein Arbeitgeber die tariflichen Möglichkeiten nutzen möchte.
WasDennNun:
--- Zitat von: HAL9000 am 20.12.2021 15:31 ---"Gerade die Aussage "Ohne Studium gehts nicht über E 10" disqualifiziert den Ratgeber."
Genau das denke ich auch, bin aber jetzt natürlich total verunsichert.
Aber wäre überhaupt eine Rückgruppierung von E10 Stufe 3 in E10 Stufe 2 möglich?
--- End quote ---
Warum verunsichert.
Entweder der Antrag führt durch die neue EGO zu einer HG
Oder der Antrag ist nicht existent, da man ihn nur stellen kann, wenn er zu einer HG führt.
Dem Personalrat würde ich frage: Wo steht das ihr naiven Deppen?
Also Wo steht, dass man herabgruppiert werden könnte und wo steht, dass man ein Studium brauch für mehr als 10?
Und ja die Masse der Personalräte sind auf dem gleichem Niveau was Tarifrecht angeht wie die Personalbüros:
Unterirdisch.
Kleiner Tipp: 29d-f TVÜ-L
(2) 1Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert,
Also locker bleiben und den Deppen nen Vogel zeigen und abwarten, was die anderen Deppen sich da ausdenken.
und im übrigen bin ich der meinung, dass EG10er alt idR in der EG11neu sind.
HAL9000:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.12.2021 17:03 ---
--- Zitat von: HAL9000 am 20.12.2021 15:31 ---"Gerade die Aussage "Ohne Studium gehts nicht über E 10" disqualifiziert den Ratgeber."
Genau das denke ich auch, bin aber jetzt natürlich total verunsichert.
Aber wäre überhaupt eine Rückgruppierung von E10 Stufe 3 in E10 Stufe 2 möglich?
--- End quote ---
Warum verunsichert.
Entweder der Antrag führt durch die neue EGO zu einer HG
Oder der Antrag ist nicht existent, da man ihn nur stellen kann, wenn er zu einer HG führt.
Dem Personalrat würde ich frage: Wo steht das ihr naiven Deppen?
Also Wo steht, dass man herabgruppiert werden könnte und wo steht, dass man ein Studium brauch für mehr als 10?
Und ja die Masse der Personalräte sind auf dem gleichem Niveau was Tarifrecht angeht wie die Personalbüros:
Unterirdisch.
Kleiner Tipp: 29d-f TVÜ-L
(2) 1Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert,
Also locker bleiben und den Deppen nen Vogel zeigen und abwarten, was die anderen Deppen sich da ausdenken.
und im übrigen bin ich der meinung, dass EG10er alt idR in der EG11neu sind.
--- End quote ---
Super, vielen dank für die Auskunft!
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