Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280862 times)

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1080 am: 24.12.2021 14:35 »
Hachja... Begründungsverbrauch.. als wäre Spid jetzt gerade hier und würde durch XTinaG sprechen.

Ist ein ganz üblicher Fachbegriff im Bereich der Eingruppierung bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen.
Basiswissen ;)

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1081 am: 24.12.2021 16:32 »
Hachja... Begründungsverbrauch.. als wäre Spid jetzt gerade hier und würde durch XTinaG sprechen.

Ist ein ganz üblicher Fachbegriff im Bereich der Eingruppierung bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen.
Basiswissen ;)

Klar. Wurde hier im Forum aber nur von Spid benutzt

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1082 am: 26.12.2021 13:32 »
Klar. Wurde hier im Forum aber nur von Spid benutzt

Jupp, der kannte sich da auch ganz gut aus. Bei Nichtfachleuten kann man da aber auch allgemeinsprachliche Begriffe benutzen, sonst weiß keiner, was gemeint ist :)

Fragmon

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1083 am: 28.12.2021 09:10 »
Zusammenfassend würde er eine Mitteilung bekommen, dass er ab dem 01.01.2021 rückwirkend der E 11 zugeordnet werden muss. Das wird bei dem Beantragung beim Personalrat bestimmt für Heiterkeit sorgen.

ITKnecht

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1084 am: 05.01.2022 07:46 »
Guten Morgen,

eine tolle Wissenssammlung, Vielen Dank an alle Mitwirkenden. Ich habe meinen Antrag Ende November gestellt, jetzt beginnt mein AG eine neue Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen... Die Intension kann ja mMn. nur sein, wir bauen jetzt eine "passende" Beschreibung, so das wir nicht höher gruppieren müssen.

Eigentlich sollte doch die bestehende Beschreibung neu bewertet werden, oder ist das falsch?
Ich vermute, das ich demnächst diese Beschreibung vorgelegt bekommen werde, wie soll ich mich da verhalten?

mfg der ITKnecht ???

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1085 am: 05.01.2022 08:39 »
Guten Morgen,

eine tolle Wissenssammlung, Vielen Dank an alle Mitwirkenden. Ich habe meinen Antrag Ende November gestellt, jetzt beginnt mein AG eine neue Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen... Die Intension kann ja mMn. nur sein, wir bauen jetzt eine "passende" Beschreibung, so das wir nicht höher gruppieren müssen.

Eigentlich sollte doch die bestehende Beschreibung neu bewertet werden, oder ist das falsch?
Ich vermute, das ich demnächst diese Beschreibung vorgelegt bekommen werde, wie soll ich mich da verhalten?

mfg der ITKnecht ???
Du solltest dir eine Rechtsmeinung auf Basis der vorliegenden auszuübenden Tätigkeiten bilden und falls diese durch die neue EGO zu einer höheren EG führt, solltest du deinen AG auffordern dir diese Entgelt zu zahlen.
Sollte der AG dir neue auszuübenden Tätigkeiten übertragen, die zu einer niedrigerer EG führen, solltest du es ablehnen diese auszuüben.
Und zu guter Letzt, solltest du deine Bewerbungsunterlagen zusammen stellen und dich nach einen AG umsehen, der dich so entlohnt wie du es für richtig ansiehst.

nooneknowzzz

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1086 am: 11.01.2022 06:46 »
Wir haben vor längerer Zeit als gesamte IT auch einen Höhergruppierungsantrag eingereicht. Dieser kam nun als Ablehnung zurück - Unsere Stellen/Arbeitsplatzbeschreibung wurde dieses Jahr erneuert und relativ gut gemacht, jedoch stimme ich nicht in allen Punkten mit dieser überein

Nun meine eigentliche Frage: Kann Jemand einen/ein paar gute Anwälte empfehlen, welche sich gerade im Bereich IT und Eingruppierungen gut auskennen? Region ist erst einmal egal - Bei uns in der Region, haben wir leider nichts passendes gefunden. Da waren leider ziemlich viele unmotivierte Anwälte dabei :(

Über Vorschläge würde ich mich sehr freuen - In dem Beispiel geht um >9b.

Vielen Dank.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1087 am: 11.01.2022 06:51 »
Einfach mal bewerben und wenn du ein passendes Angebot hast, dem AG unter die Nase halten. Entweder er bezahlt das geforderte oder du gehst.

PS: Es geht nicht um irgendwelche ominösen Stellen Beschreibungen. Es geht um die dir übertragenen auszuübenden Tätigkeiten.

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1088 am: 12.01.2022 11:12 »
Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:
  • § 16 Abs. 5 TV-L
  • § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-L
kombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?
Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

Es geht um Personal, das bereits bei uns angestellt ist, da geht das nicht, oder?
Nein, leider nicht mit tariflichen Mitteln. Da wurde zu spät das Gehalt verhandelt.
Aber da wäre man nach 2Jahren ja auch beim Entgelt der eg11s6

In welchem Fall wäre man bei eg11s6? Bei den Zulagen? Sind die nicht aufzehrend?

MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1089 am: 12.01.2022 12:18 »
MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt
Stimmt ja auch, partiell.
Wenn e11s5 gefordert war und dies tariflich möglich war, dann haben sie eben nicht die Forderungen des MA erfüllt und sind der Grund der Kündigung.
Und auch das es aufzehrend war ist eine geringere Wertschätzung des MA.
Ist halt zusätzlich die Frage, wie lange die jetzt gebraucht haben und wie die Abläufe jetzt waren.

Haben sie einen alternativ AV gefordert? Oder Nachweis von Vorstellungsgesprächen?
Dann kann man ihnen zusätzlich vorwerfen, dass sie nicht schnell genug die Wertschätzung dem MA vermittelt haben.

Ich habe in einem ähnlichen Fall der PA mitgeteilt, dass wenn sie so etwas verlangen, dann auch binnen Wochenfrist die Zulagenentscheidung fällen müssen, da ansonsten MA weg ist.
Das haben sie sich zu Herzen genommen und eine Woche nach Übermittelung der Einladungsbriefe war die Zulagenbestätigung (vor den Gesprächsterminen) vorliegend.
MA verzichtete auf die VGs und ist geblieben.

Hat der MA mitgeteilt warum er "trotz" Zulage kündigte?

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1090 am: 12.01.2022 13:04 »
MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt
Stimmt ja auch, partiell.
Wenn e11s5 gefordert war und dies tariflich möglich war, dann haben sie eben nicht die Forderungen des MA erfüllt und sind der Grund der Kündigung.
Und auch das es aufzehrend war ist eine geringere Wertschätzung des MA.
Ist halt zusätzlich die Frage, wie lange die jetzt gebraucht haben und wie die Abläufe jetzt waren.

Haben sie einen alternativ AV gefordert? Oder Nachweis von Vorstellungsgesprächen?
Dann kann man ihnen zusätzlich vorwerfen, dass sie nicht schnell genug die Wertschätzung dem MA vermittelt haben.

Ich habe in einem ähnlichen Fall der PA mitgeteilt, dass wenn sie so etwas verlangen, dann auch binnen Wochenfrist die Zulagenentscheidung fällen müssen, da ansonsten MA weg ist.
Das haben sie sich zu Herzen genommen und eine Woche nach Übermittelung der Einladungsbriefe war die Zulagenbestätigung (vor den Gesprächsterminen) vorliegend.
MA verzichtete auf die VGs und ist geblieben.

Hat der MA mitgeteilt warum er "trotz" Zulage kündigte?

Der MA hat mehrere Gründe aufgezählt:
- Geringe Wertschätzung außerhalb der EDV-Abteilung (vor allem Seitens der Personalabteilung, aber das zieht sich durch die ganze Behörde)
- Unzufriedenheit mit der Bezahlung (vor allem die miese Gehaltsentwicklung durch die Stufen + das Schreiben der Personalabteilung mit der Zulage... die Formulierung ist auch echt frech)
- Umgang mit der Eingruppierung von IT-Mitarbeitern (ihm wurde eine HG verwehrt)
- Arbeitsbelastung
- Dass er erst ein Angebot einer anderen Firma vorlegen musste, damit sich annähernd was bewegt



E15TVL

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1091 am: 12.01.2022 14:37 »
- Dass er erst ein Angebot einer anderen Firma vorlegen musste, damit sich annähernd was bewegt
Anders kapiert es der ÖD wahrscheinlich nicht  ::) Also alles richtig gemacht 

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1092 am: 12.01.2022 16:15 »
Der MA hat mehrere Gründe aufgezählt:
- Geringe Wertschätzung außerhalb der EDV-Abteilung (vor allem Seitens der Personalabteilung, aber das zieht sich durch die ganze Behörde)
- Unzufriedenheit mit der Bezahlung (vor allem die miese Gehaltsentwicklung durch die Stufen + das Schreiben der Personalabteilung mit der Zulage... die Formulierung ist auch echt frech)
- Umgang mit der Eingruppierung von IT-Mitarbeitern (ihm wurde eine HG verwehrt)
- Arbeitsbelastung
- Dass er erst ein Angebot einer anderen Firma vorlegen musste, damit sich annähernd was bewegt
Und genau das würde ich der Personalabteilung und der Hausspitze mitteilen und das sie dadurch eben sehr wohl Schuld sind, wenn MA gehen.
Denn sie haben ja kein Gegenangebot geliefert, also hätten sie auch gleich nein sagen können!

Wenn jemand ein Gegenangebot einholen soll, damit sich der AG damit beschäftigt, ob er ihm eine Zulage geben möchte, dann muss der AG auch in der Lage sein, dieses Gegenangebot kurzfristig und dauerhaft zu toppen.
Alles andere ist eben Weltfremd und dem glauben Geschuldet der öD wäre der Nabel der Welt.

Frage mal die Personaler, aus welchem Grund man ein besseres Angebot vom Mitbewerber ablehnen sollte.
(Aus Angst vor einer Probezeit?)
Denn das Angebot vom Personaler war ja: Aussicht auf Fixierung des Gehaltes für über sieben Jahre! Widerruflich!!
Angebot vom Mitbewerber
a) wahrscheinlich monetär besser
b) mit Aussicht auf Steigerungen in den nächsten 7 Jahren


Wenn die Naiven Menschen etwas für ihren Ar* an der Wand brauchen und um was zum Lochen heften benötigen, dann sollte die Einladung zum Vorstellungsgespräch maximal reichen.


Aber im Kern klingt es so, dass sich der MA ja eh nicht wohlgefühlt und nur bei ausreichendem Schmerzensgeld geblieben wäre.
Und offensichtlich auch noch unerfahren. Denn wer in einer großen Firma / öD  über Arbeitsbelastung klagt, in einer Position, wo man sowieso keine Karriere macht, der hat noch nicht erkannt, was seine Rolle im Gefüge ist.
Ich kenne da im öD nur sehr weniger Bereiche, wo das vorkommen kann.

@TVWaldschrat:
ich habe solche Situationen als Steilpass genutzt um Veränderungen im Bewusstsein der Hausspitze herbeizuführen und den Personaler den A aufzureißen, damit sie in der Realwelt ankommen.
Inzwischen läufts ganz gut bei uns.

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1093 am: 12.01.2022 22:02 »
Frage mal die Personaler, aus welchem Grund man ein besseres Angebot vom Mitbewerber ablehnen sollte.
(Aus Angst vor einer Probezeit?)
Denn das Angebot vom Personaler war ja: Aussicht auf Fixierung des Gehaltes für über sieben Jahre! Widerruflich!!
Angebot vom Mitbewerber
a) wahrscheinlich monetär besser
b) mit Aussicht auf Steigerungen in den nächsten 7 Jahren

Arbeitsplatzsicherheit ist das Top-Argument. Es könnte ja sein, dass es die Firma bald nicht mehr gibt und man dann doof drein schaut, warum man nicht im öffentlichen Dienst geblieben ist. Darauf entgegne ich aber immer wieder und immer wieder: Aktuell herrscht ein Arbeitnehmermarkt in der IT, wer jetzt nicht aktiv wird, wird es nimmer mehr.

Wenn die Naiven Menschen etwas für ihren Ar* an der Wand brauchen und um was zum Lochen heften benötigen, dann sollte die Einladung zum Vorstellungsgespräch maximal reichen.
Die sagen ja gar nicht, was sie haben wollen. Außer: Es muss ganz klar ein Wechselwille zu erkennen sein. Für die Höhe der Zulage wird dann aber wieder ein Wert verlangt, den man erst als Angebot bekommt.

Aber im Kern klingt es so, dass sich der MA ja eh nicht wohlgefühlt und nur bei ausreichendem Schmerzensgeld geblieben wäre.
Und offensichtlich auch noch unerfahren. Denn wer in einer großen Firma / öD  über Arbeitsbelastung klagt, in einer Position, wo man sowieso keine Karriere macht, der hat noch nicht erkannt, was seine Rolle im Gefüge ist.
Ich kenne da im öD nur sehr weniger Bereiche, wo das vorkommen kann.
Nun er ist noch keine 30, so viel Berufserfahrung ist da noch nicht ;)

@TVWaldschrat:
ich habe solche Situationen als Steilpass genutzt um Veränderungen im Bewusstsein der Hausspitze herbeizuführen und den Personaler den A aufzureißen, damit sie in der Realwelt ankommen.
Inzwischen läufts ganz gut bei uns.
Ich weiß nicht, ob ich noch die Lust habe so eine Veränderung mitzuerleben oder aktiv mitzugestalten.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1094 am: 13.01.2022 08:30 »
Frage mal die Personaler, aus welchem Grund man ein besseres Angebot vom Mitbewerber ablehnen sollte.
(Aus Angst vor einer Probezeit?)
Denn das Angebot vom Personaler war ja: Aussicht auf Fixierung des Gehaltes für über sieben Jahre! Widerruflich!!
Angebot vom Mitbewerber
a) wahrscheinlich monetär besser
b) mit Aussicht auf Steigerungen in den nächsten 7 Jahren

Arbeitsplatzsicherheit ist das Top-Argument. Es könnte ja sein, dass es die Firma bald nicht mehr gibt und man dann doof drein schaut, warum man nicht im öffentlichen Dienst geblieben ist. Darauf entgegne ich aber immer wieder und immer wieder: Aktuell herrscht ein Arbeitnehmermarkt in der IT, wer jetzt nicht aktiv wird, wird es nimmer mehr.
Tja und Siemens, IBM etc. gibt es schon länger als das TV-L  ;D
Naja, die Leben halt in ihrer eigenen Welt und haben nicht schlecht gestaunt, als ein MA, nach der Aufforderung Einladungen zum Vorstellungsgespräch nachzuweisen, diese binnen Tagesfrist in Form von 3 Emails auf den Tisch liegen hatten.
6 Tage später war die dynamische "plus 2 Stufen" Zulage genehmigt.

Zitat
Wenn die Naiven Menschen etwas für ihren Ar* an der Wand brauchen und um was zum Lochen heften benötigen, dann sollte die Einladung zum Vorstellungsgespräch maximal reichen.

Die sagen ja gar nicht, was sie haben wollen. Außer: Es muss ganz klar ein Wechselwille zu erkennen sein. Für die Höhe der Zulage wird dann aber wieder ein Wert verlangt, den man erst als Angebot bekommt.
Und was sagen die, wenn du denen eine Gegenangebot mit geschwärzten Zahlen vorlegst, mit der Begründung, das du diese Information aus Datenschutzgründen nicht mitteilen darfst. ;D


Zitat
@TVWaldschrat:
ich habe solche Situationen als Steilpass genutzt um Veränderungen im Bewusstsein der Hausspitze herbeizuführen und den Personaler den A aufzureißen, damit sie in der Realwelt ankommen.
Inzwischen läufts ganz gut bei uns.

Ich weiß nicht, ob ich noch die Lust habe so eine Veränderung mitzuerleben oder aktiv mitzugestalten.
Mir hat es Spaß gemacht, die naiven Beamtenkalkriesler mit dem Nasenring durch die Arena zu ziehen.
Jetzt sind sie einigermaßen zahme willige Kollegen, ich schreibe die Begründungen uns sie bewilligen die Zulagen, förderliche Zeiten etc.
Hat aber ein bisserl gedauert.