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Eingruppierung IT ab 2021

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WasDennNun:

--- Zitat von: ITKnecht am 05.01.2022 07:46 ---Guten Morgen,

eine tolle Wissenssammlung, Vielen Dank an alle Mitwirkenden. Ich habe meinen Antrag Ende November gestellt, jetzt beginnt mein AG eine neue Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen... Die Intension kann ja mMn. nur sein, wir bauen jetzt eine "passende" Beschreibung, so das wir nicht höher gruppieren müssen.

Eigentlich sollte doch die bestehende Beschreibung neu bewertet werden, oder ist das falsch?
Ich vermute, das ich demnächst diese Beschreibung vorgelegt bekommen werde, wie soll ich mich da verhalten?

mfg der ITKnecht ???

--- End quote ---
Du solltest dir eine Rechtsmeinung auf Basis der vorliegenden auszuübenden Tätigkeiten bilden und falls diese durch die neue EGO zu einer höheren EG führt, solltest du deinen AG auffordern dir diese Entgelt zu zahlen.
Sollte der AG dir neue auszuübenden Tätigkeiten übertragen, die zu einer niedrigerer EG führen, solltest du es ablehnen diese auszuüben.
Und zu guter Letzt, solltest du deine Bewerbungsunterlagen zusammen stellen und dich nach einen AG umsehen, der dich so entlohnt wie du es für richtig ansiehst.

nooneknowzzz:
Wir haben vor längerer Zeit als gesamte IT auch einen Höhergruppierungsantrag eingereicht. Dieser kam nun als Ablehnung zurück - Unsere Stellen/Arbeitsplatzbeschreibung wurde dieses Jahr erneuert und relativ gut gemacht, jedoch stimme ich nicht in allen Punkten mit dieser überein

Nun meine eigentliche Frage: Kann Jemand einen/ein paar gute Anwälte empfehlen, welche sich gerade im Bereich IT und Eingruppierungen gut auskennen? Region ist erst einmal egal - Bei uns in der Region, haben wir leider nichts passendes gefunden. Da waren leider ziemlich viele unmotivierte Anwälte dabei :(

Über Vorschläge würde ich mich sehr freuen - In dem Beispiel geht um >9b.

Vielen Dank.

Bastel:
Einfach mal bewerben und wenn du ein passendes Angebot hast, dem AG unter die Nase halten. Entweder er bezahlt das geforderte oder du gehst.

PS: Es geht nicht um irgendwelche ominösen Stellen Beschreibungen. Es geht um die dir übertragenen auszuübenden Tätigkeiten.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 05.12.2021 11:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.12.2021 09:23 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 17:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 17:43 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

--- End quote ---
Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

--- End quote ---

Es geht um Personal, das bereits bei uns angestellt ist, da geht das nicht, oder?

--- End quote ---
Nein, leider nicht mit tariflichen Mitteln. Da wurde zu spät das Gehalt verhandelt.
Aber da wäre man nach 2Jahren ja auch beim Entgelt der eg11s6

--- End quote ---

In welchem Fall wäre man bei eg11s6? Bei den Zulagen? Sind die nicht aufzehrend?

--- End quote ---

MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt

WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 12.01.2022 11:12 ---MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt

--- End quote ---
Stimmt ja auch, partiell.
Wenn e11s5 gefordert war und dies tariflich möglich war, dann haben sie eben nicht die Forderungen des MA erfüllt und sind der Grund der Kündigung.
Und auch das es aufzehrend war ist eine geringere Wertschätzung des MA.
Ist halt zusätzlich die Frage, wie lange die jetzt gebraucht haben und wie die Abläufe jetzt waren.

Haben sie einen alternativ AV gefordert? Oder Nachweis von Vorstellungsgesprächen?
Dann kann man ihnen zusätzlich vorwerfen, dass sie nicht schnell genug die Wertschätzung dem MA vermittelt haben.

Ich habe in einem ähnlichen Fall der PA mitgeteilt, dass wenn sie so etwas verlangen, dann auch binnen Wochenfrist die Zulagenentscheidung fällen müssen, da ansonsten MA weg ist.
Das haben sie sich zu Herzen genommen und eine Woche nach Übermittelung der Einladungsbriefe war die Zulagenbestätigung (vor den Gesprächsterminen) vorliegend.
MA verzichtete auf die VGs und ist geblieben.

Hat der MA mitgeteilt warum er "trotz" Zulage kündigte?

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