Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 281149 times)

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1095 am: 14.01.2022 11:13 »
MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt
Stimmt ja auch, partiell.
Wenn e11s5 gefordert war und dies tariflich möglich war, dann haben sie eben nicht die Forderungen des MA erfüllt und sind der Grund der Kündigung.

HR sagt, dass die Zulage TV-L § 16 als Stufenvorweggewährung immer aufzehrend ist. Wenn er also nach Stufenlaufzeit von Stufe 2 in Stufe 3 käme, bliebe weiterhin das Entgelt der Stufe 4.

Konnte aber auch nichts dazu finden, dass die Zulage bleibt

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1096 am: 14.01.2022 11:17 »
Nein, ist sie nicht. Der Arbeitgeber gestaltet sie vielleicht stets so aus, eine tarifliche Vorgabe ist das indes nicht.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1097 am: 14.01.2022 11:18 »
MA hat am Montag Zulage gewährt bekommen. eg11s2 mit Zulage zu eg11s4. Aufzehrend. Seine Kündigung ging als Antwort auf den Zulagen-Brief heute bei mir ein. Personalabteilung sieht keine Fehler ihrerseits, die Zulage wurde ja gewährt
Stimmt ja auch, partiell.
Wenn e11s5 gefordert war und dies tariflich möglich war, dann haben sie eben nicht die Forderungen des MA erfüllt und sind der Grund der Kündigung.

HR sagt, dass die Zulage TV-L § 16 als Stufenvorweggewährung immer aufzehrend ist. Wenn er also nach Stufenlaufzeit von Stufe 2 in Stufe 3 käme, bliebe weiterhin das Entgelt der Stufe 4.
HR weiß also nicht, dass es tariflich erlaubt ist diese Zulage dynamisch auszugestalten?
Wenn er also nach Stufenlaufzeit von Stufe 2 in Stufe 3 käme, würde er das Entgelt der Stufe 5 erhalten.

und zeigt HR einmal mehr ihr unvermögend?

Oder will HR damit sagen: Wir machen nichts anderes als eine aufzehrende Zulage? Da könnt ihr fordern was ihr wollt!

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1098 am: 14.01.2022 11:23 »
Nein, ist sie nicht. Der Arbeitgeber gestaltet sie vielleicht stets so aus, eine tarifliche Vorgabe ist das indes nicht.

Also ist es Interpretationssache der HR? Gibt es irgendwo Ressourcen für mich um denen das klar zu machen? In den durchführungshinweisen des Landes Niedersachsen gibt es auch nicht wirklich mehr Infos, die mir das sagen
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf
Zitat
Die Höhe der Zulage ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zur übernächsten Stufe
beziehungsweise - für Beschäftigte in der vorletzten Stufe - auf den
Unterschiedsbetrag zur letzten Stufe (Höchstbetrag).
Zitat
Die Zulage (auch in der Form der vollen oder teilweisen Vorweggewährung einer
Stufe) kann befristet werden. In der bisherigen Entscheidungspraxis des MF
(vgl. Ziffer 16.5 S.1) wird regelmäßig einer befristeten Zulagengewährung bis zum
Erreichen der nächsten regulären Stufe zugestimmt. Sie ist auch als befristete
Zulage immer widerruflich. Durch die Zahlung der Zulage ändert sich die
Stufenzuordnung des Beschäftigten nicht. Der Aufstieg in die nächst höhere reguläre
Stufe vollzieht sich unabhängig von der Zulagenzahlung. Die Zulage geht nicht in die
Berechnung des individuellen Stundenentgelts (zum Beispiel für die Berechnung des
Überstundenentgelts) ein. Es handelt sich bei der Zulage aber um einen "in
Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteil" im Sinne des § 21 Satz 2, der auch
in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung (§ 20 Absatz 3) eingeht.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1099 am: 14.01.2022 11:27 »
Durchführungshinweise sind bestenfalls Selbstbeschränkungen des Arbeitgebers. Der Normwortlaut ist frei verfügbar. HR kann ja anhand dessen darlegen, woraus sich die Vorgabe der Aufzehrung ergäbe. Naja, könnte... Geht ja nicht.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1100 am: 14.01.2022 11:39 »
Nein, ist sie nicht. Der Arbeitgeber gestaltet sie vielleicht stets so aus, eine tarifliche Vorgabe ist das indes nicht.
Also ist es Interpretationssache der HR?
Es ist in der Tat eine Entscheidung die HR treffen kann wie es ihnen beliebt.
Allerdings ist es eine Lüge oder Dummheit, wenn sie sagen, sie könnten aus tariflichen Gründen nur eine aufzehrende Zulage gewähren.

Und selbst wenn HR behauptet, sie können nicht mehr als das gewähren, so könnten sie mit erreichen einer neuen Stufe eine neue Zulage in Höhe von plus 2 Stufen gewähren.
Es ist wie es ist, sie sind einfach unfähig.


BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
 ;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe.  ::) ??? :o


tv-landschaft

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1101 am: 14.01.2022 14:59 »
BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
 ;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe.  ::) ??? :o

wow vielen Dank für die Erleuchtung. Das habe ich (und auch die Chefs bisher scheinbar falsch gelesen).

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1102 am: 14.01.2022 15:01 »
BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
 ;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe.  ::) ??? :o

wow vielen Dank für die Erleuchtung. Das habe ich (und auch die Chefs bisher scheinbar falsch gelesen).
Es steht aber zu befürchten, dass 99,9% der Personaler das ebenfalls falsch lesen.

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1103 am: 14.01.2022 15:13 »

Es steht aber zu befürchten, dass 99,9% der Personaler das ebenfalls falsch lesen.

ich erhalte bisher eine AT-Fachkräfte-Zulage, die aber vom Land befristet ist auf 5 Jahre.(was soll das eigentlich, ist man danach keine gesuchte Fachkraft mehr?)
Danach soll geprüft werden, ob nicht doch eine Verlängerung möglich ist und alternativ 16.5 zur Anwendung kommen. Da wurde jetzt aber schriftlich festgehalten, dass die dort vorgesehene Zulage erst in Stufe 6 zur Anwendung kommt und bei Stufe 5 nur Stufe 6 gezahlt wird. Man erklärte mir, dass es nur so geht. Hätte ich das mal eher genauer gewusst/gelesen. Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1104 am: 14.01.2022 15:30 »
ich erhalte bisher eine AT-Fachkräfte-Zulage, die aber vom Land befristet ist auf 5 Jahre.(was soll das eigentlich, ist man danach keine gesuchte Fachkraft mehr?)
Ne, dann bist du eine gefundene Fachkraft.

Zitat
Danach soll geprüft werden, ob nicht doch eine Verlängerung möglich ist und alternativ 16.5 zur Anwendung kommen. Da wurde jetzt aber schriftlich festgehalten, dass die dort vorgesehene Zulage erst in Stufe 6 zur Anwendung kommt und bei Stufe 5 nur Stufe 6 gezahlt wird. Man erklärte mir, dass es nur so geht. Hätte ich das mal eher genauer gewusst/gelesen. Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel
AT = AT = AT
Alles in der freien Hand des AGs, der sich da freiwillig selber beschränkt.

Wenn die Personaler willig sind, dann können sie ja der obige Argumentation für die Zulage folgen und mehr Geld bewilligen.
Alternativ eine HG machen (egal ob die höhere Tätigkeiten auch ausgeübt werden).
Alternativ einen neuen ITler suchen (müssen)

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1105 am: 14.01.2022 15:32 »
Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel

Hierzu dürfte es ein Rundschreiben oder ähnliches geben, welches die übertariflichen Zulagen - und deren Verlängerung - regelt. Unabhängig dessen kann außertariflich immer etwas gewährt werden, ob der AG da will, ist die andere Frage.

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1106 am: 14.01.2022 15:43 »
AT = AT = AT
Alles in der freien Hand des AGs, der sich da freiwillig selber beschränkt.

Wenn vom Land (ist ja gar nicht mein AG) Beschränkungen aufgestellt werden für die Zulage ist das ja schon ein Problem.


Hierzu dürfte es ein Rundschreiben oder ähnliches geben, welches die übertariflichen Zulagen - und deren Verlängerung - regelt. Unabhängig dessen kann außertariflich immer etwas gewährt werden, ob der AG da will, ist die andere Frage.

Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde. Die 5 Jahre Fachkräfte-Zulage ist ja zumindest kein exotisches Konstrukt, sondern wird ja auch in anderen Bundesländern angewendet. Hat jemand vielleicht Erfahrung wie das in der Vergangenheit war? Ist nach 5 Jahren wirklich definitiv Schluss damit? Natürlich werde ich ansonsten nochmal mit meinem AG bezüglich 16.5 verhandeln (müssen), ich habe nur die Befürchtung, dass sich dann keiner mehr daran erinnert, warum wir die Zulage in Stufe 5 eben *nicht* vereinbart haben, sondern erst in Stufe 6. Das ist natürlich 5 Jahre lang ein echter Gehaltseinschnitt.

Organisator

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« Antwort #1107 am: 14.01.2022 15:49 »
Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde.

Google mal. Das Schreiben vom BMI für den Bund kann man da z.B. finden. Dort ist die Regelung 5+5 Jahre oder Signing-Bonus.

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« Antwort #1108 am: 14.01.2022 16:04 »
Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde.

Google mal. Das Schreiben vom BMI für den Bund kann man da z.B. finden. Dort ist die Regelung 5+5 Jahre oder Signing-Bonus.

ok danke das habe ich nun zumindest gefunden. Ist die Frage, ob man "weitere bevorstehende Voraussetzungen", was ja als Notwendigkeit für weitere 5 Jahre dabei steht, nochmal durch Einladung zu Vorstellungsgesprächen nachweisen muss oder nicht (natürlich kann man das notfalls auch tun...) und ob die Zulagenregelung im TV-L überhaupt ähnlich gestaltet ist. Aber vielen Dank das hilft mir schonmal weiter. Werde mir das Rundschreiben mal Abspeichern.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1109 am: 14.01.2022 16:14 »
Auch bei der Zulage nach 16.5 wollen Personaler oftmals nachweise in FORM von Einladungsgespräche oder AVs sehen.
Und egal was wann irgendwann vereinbart wurde:
Neue Runde neues Glück.