Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
WasDennNun:
--- Zitat von: TVWaldschrat am 14.01.2022 11:23 ---
--- Zitat von: XTinaG am 14.01.2022 11:17 ---Nein, ist sie nicht. Der Arbeitgeber gestaltet sie vielleicht stets so aus, eine tarifliche Vorgabe ist das indes nicht.
--- End quote ---
Also ist es Interpretationssache der HR?
--- End quote ---
Es ist in der Tat eine Entscheidung die HR treffen kann wie es ihnen beliebt.
Allerdings ist es eine Lüge oder Dummheit, wenn sie sagen, sie könnten aus tariflichen Gründen nur eine aufzehrende Zulage gewähren.
Und selbst wenn HR behauptet, sie können nicht mehr als das gewähren, so könnten sie mit erreichen einer neuen Stufe eine neue Zulage in Höhe von plus 2 Stufen gewähren.
Es ist wie es ist, sie sind einfach unfähig.
BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe. ::) ??? :o
tv-landschaft:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.01.2022 11:39 ---BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe. ::) ??? :o
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wow vielen Dank für die Erleuchtung. Das habe ich (und auch die Chefs bisher scheinbar falsch gelesen).
WasDennNun:
--- Zitat von: tv-landschaft am 14.01.2022 14:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.01.2022 11:39 ---BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
;D
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe. ::) ??? :o
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wow vielen Dank für die Erleuchtung. Das habe ich (und auch die Chefs bisher scheinbar falsch gelesen).
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Es steht aber zu befürchten, dass 99,9% der Personaler das ebenfalls falsch lesen.
tv-landschaft:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.01.2022 15:01 ---
Es steht aber zu befürchten, dass 99,9% der Personaler das ebenfalls falsch lesen.
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ich erhalte bisher eine AT-Fachkräfte-Zulage, die aber vom Land befristet ist auf 5 Jahre.(was soll das eigentlich, ist man danach keine gesuchte Fachkraft mehr?)
Danach soll geprüft werden, ob nicht doch eine Verlängerung möglich ist und alternativ 16.5 zur Anwendung kommen. Da wurde jetzt aber schriftlich festgehalten, dass die dort vorgesehene Zulage erst in Stufe 6 zur Anwendung kommt und bei Stufe 5 nur Stufe 6 gezahlt wird. Man erklärte mir, dass es nur so geht. Hätte ich das mal eher genauer gewusst/gelesen. Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel
WasDennNun:
--- Zitat von: tv-landschaft am 14.01.2022 15:13 ---ich erhalte bisher eine AT-Fachkräfte-Zulage, die aber vom Land befristet ist auf 5 Jahre.(was soll das eigentlich, ist man danach keine gesuchte Fachkraft mehr?)
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Ne, dann bist du eine gefundene Fachkraft.
--- Zitat ---Danach soll geprüft werden, ob nicht doch eine Verlängerung möglich ist und alternativ 16.5 zur Anwendung kommen. Da wurde jetzt aber schriftlich festgehalten, dass die dort vorgesehene Zulage erst in Stufe 6 zur Anwendung kommt und bei Stufe 5 nur Stufe 6 gezahlt wird. Man erklärte mir, dass es nur so geht. Hätte ich das mal eher genauer gewusst/gelesen. Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel
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AT = AT = AT
Alles in der freien Hand des AGs, der sich da freiwillig selber beschränkt.
Wenn die Personaler willig sind, dann können sie ja der obige Argumentation für die Zulage folgen und mehr Geld bewilligen.
Alternativ eine HG machen (egal ob die höhere Tätigkeiten auch ausgeübt werden).
Alternativ einen neuen ITler suchen (müssen)
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