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Eingruppierung IT ab 2021

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Amondüül:
Hallo,

ein Update: Nach dem Stellen des Antrags hat die Verwaltung hat bei meinem Vorgesetzen eine (aktualisierte) Tätigkeitsdarstellung angefordert. Das gibt natürlich die Möglichkeit, die Beschreibung der über die Jahre gewachsenen Realität anzupassen.

Kann mir jemand Tipps geben, welche "Buzzwords" in der Tätigkeitsdarstellung enthalten sein sollten, die eine Höhergruppierung ggü. derzeit TV-L 10 rechtfertigen? Oder welche Anteile der Arbeitszeit relevant wären?


--- Zitat von: Amondüül am 24.11.2021 11:08 ---[...]
Ich bin an einer baden-württembergischen Einrichtung seit 2017 beschäftigt, und zwar als IT-Administrator. Die Beschäftigung ging aus einer jahrelangen Freelancer-Tätigkeit [an der gleichen Einrichtung mit der gleichen Tätigkeit] hervor. [...] Momentan bin ich in TV-L E 10 Stufe 3, und zwar in Teilzeit 50%. Ich werde zum 01.01.2023 die nächste Stufe 4 erreichen, und Stufe sechs noch 9 Jahre bis zur Rente bekommen. [...] Eine Hochschulausbildung habe ich leider nicht abgeschlossen.

[...]

Ich zitiere euch mal die relevanten gekürzten Stellen meiner Tätigkeitsbeschreibung:


* Aufgabe 1, 65% der Arbeitszeit: EDV-Administration
Administration Server / Clients; Administration GPO; Aufrechterhaltung Sicherheits- und Rechtekonzept in Abstimmung mit Fakultät, Instituten, Rechenzentrum.
Umfangreiche Kenntnisse MS-Betriebssysteme und MS-Office-Software (u.a) sowie Linux-(insbesondere Server-)Systeme, umfangreiche Hardwarekenntnisse, umfangreiche Kenntnisse Serverdienste
* Aufgabe 2, 10% der Arbeitszeit: Beratungstätigkeit
Generelle Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten des Instituts
Fachkenntnisse, die sich aus der Tätigkeit ergeben

* Aufgabe 3, 25% der Arbeitszeit: Sonstige Aufgaben
Lizenzverwaltung. Generell eng abgestimmte Arbeitsweise mit der EDV der anderen Fakultätsinstitute. Ermitteln und Umsetzen der EDV-Bedarfe (mit Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten)
Umfangreiche IT-/EDV-Kenntnisse; Teamfähigkeit; Bereitschaft, Innovationen aufzunehmen

Ich habe keine Personalverantwortung. Ich hatte vor Jahren mal Hiwis, das wurde dann aber gestrichen. Auch Budgetverantwortung habe ich nicht. [Ich vertrete aber ggf. einen Kollegen (wenn erin Urlaub / Krankheit.]
[...]

--- End quote ---

Auch hier: Ich danke euch vielmals für eure Einschätzung / eure Tipps.

WasDennNun:
Strategische Konzeptionierung, Wartung und Weiterentwicklung der gesamten IT Infrastruktur, inkl. Überwachung extern vergebener Arbeiten und Koordinierung von einrichtungsübergreifende Massnahmen.

Fritte:
Mal eine Frage zu Stand in den anderen Ländern, wie ist bei euch die Lage, was ist aus euren Anträgen geworden?

Für Hamburg kann ich noch keinen Abschluss melden, der Arbeitgeber lässt sich die Zeit, die er braucht ...

XTinaG:
Nein, er nimmt sich die Zeit, die Ihr ihm durchgehen laßt! Euer Antrag hatte eine unmittelbare Wirkung, und zwar in dem Moment, als er beim Arbeitgeber eingegangen ist. Daraus entstand auch unmittelbar ein Anspruch auf das Entgelt der höheren Entgeltgruppe. Sofern der Antrag auf Höhergruppierung nicht durch eine Geltendmachung der Entgeltansprüche ergänzt worden war, sind Ansprüche womöglich bereits verfallen, je nachdem, wann der Antrag gestellt worden war. Würden alle Betroffenen klagen, nachdem eine angemessene Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen verstrichen ist, anstatt sich von ihren Arbeigebern ficken zu lassen, wäre der Spuk längst vorbei. Würde der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer durchgehen lassen, wenn dieser nur noch sporadisch zur Arbeit erschiene, weil er sich aufgrund des geänderten Tarifvertrags über seine zeitliche Arbeitsverpflichtung im Unklaren sei?

Fritte:
Wegen der Ausschlussfrist habe ich extra nochmal bei meiner Personalabteilung nachgefragt und als Antwort das Folgende bekommen:

--- Zitat ---die tarifliche Ausschlussfrist greift nicht bei Höhergruppierungsanträgen.
Sie können somit keine Ansprüche verlieren.
--- End quote ---

In wie weit das korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.

Klage?
Was wäre denn der korrekte Weg zu Klagen?
Anwalt nehmen? kostet Geld. Selbst Klage beim Arbeitsgericht (?) einreichen, ich kenne nicht mal Formalismen.

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