Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280896 times)

Amondüül

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1125 am: 04.03.2022 15:39 »
Mein Problem: Ich muss jetzt für mich eine TDBA erstellen, und bin etwas überfordert, die Tätigkeiten in das neue Formular zu gießen. Woher bekomme ich denn bitte die für einen Arbeitsvorgang die "erfüllten Anforderungen", eine Begründung derselben sowie die entsprechende  Entgeltgruppe, Fallgruppe, Teil, Abschnitt, Unterabschnitt laut TV-L?  Und warum soll das überhaupt jetzt notwendig sein?

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1126 am: 04.03.2022 15:42 »
Auf einer vom Arbeitgeber finanzierten Schulung. Oder vom Arbeitgeber. Ansonsten ist „Keine Ahnung. Kann ich nicht. Weiß ich nicht.“ völlig adequat.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1127 am: 05.03.2022 09:09 »
Ich muss hier nochmals nachfragen. Mein AG hat nun eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung und -bewertung angefordert. An der wird gerade gearbeitet. Nun dürfte der, wenn ich das richtig verstehe, aber doch für die Höhergruppierung  §29 eigentlich gar keine Rolle spielen, da dafür doch die "alte" bereits existierende Tätigkeitsdarstellung relevant sein müsste?
Wenn jedoch die neue Tätigkeitsbeschreibung in der neuen EGO zu einer HG führt und die alte nicht, dann kannst du hoffen, dass die depperten die neue als Basis nehmen.

ltwinters

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1128 am: 28.03.2022 14:20 »
Ich will an dieser Stelle einfach mal kurz berichten, wie es bei uns derzeit aussieht. Ich arbeite als TB in der EG11 (ITK) bei einer größeren Behörde in NRW. Welche möchte ich hier nicht sagen.

Bei uns wurden im vergangenen Jahr zunächst die SGL/PGL nach EG12 bzw. EG13 eingruppiert. Dann hat der Personalrat dazu geraten, dass man doch einen Antrag auf HG stellen sollte. Das haben dann wohl - ich inkl. - Hunderte bei uns getan. Jetzt ist man wohl dabei "Rollenbeschreibungen" zu erstellen, wo wir dann von unseren Vorgesetzten in Absprache mit uns einsortiert werden sollen. Das zieht sich leider ziemlich hin. Für die Stelle die ich habe, gibt es schon ein Profil. Die Stelle gibt es bei uns über 100x. Hier soll es wohl je eine Beschreibung für EG10-13 geben. Bei der EG12 steht halt drin, dass man min. über 3 Jahre praktische Erfahrung verfügen muss. Im Netz habe ich noch gesehen, dass man nach EG11 Fg. 2 eingruppiert sein muss, damit eine HG überhaupt möglich wäre. Ob ich eine Fg. 1 oder 2 habe weiß ich nicht. Im Arbeitsvertrag steht das auch nicht drin.

Ob das mit den vorgefertigten Rollenbeschreibungen jetzt vor- oder nachteilig für uns TBs ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann hier jemand mehr zu sagen?!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1129 am: 28.03.2022 14:50 »
Bei der EG12 steht halt drin, dass man min. über 3 Jahre praktische Erfahrung verfügen muss. Im Netz habe ich noch gesehen, dass man nach EG11 Fg. 2 eingruppiert sein muss, damit eine HG überhaupt möglich wäre. Ob ich eine Fg. 1 oder 2 habe weiß ich nicht. Im Arbeitsvertrag steht das auch nicht drin.
Ja, so steht das alles in der EGO, also nicht überraschendes.

fg1/fg2 unterscheiden sich in den Zeitanteile der höherwertigen Tätigkeiten die man benötigt um die EG11. So steht nicht im AV sondern in der Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten.


Zitat
Ob das mit den vorgefertigten Rollenbeschreibungen jetzt vor- oder nachteilig für uns TBs ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann hier jemand mehr zu sagen?!
Wenn man nicht höhergruppiert wird, hat der Antrag keine Wirkung.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1130 am: 28.03.2022 16:07 »
Ich will an dieser Stelle einfach mal kurz berichten, wie es bei uns derzeit aussieht. Ich arbeite als TB in der EG11 (ITK) bei einer größeren Behörde in NRW. Welche möchte ich hier nicht sagen.

Bei uns wurden im vergangenen Jahr zunächst die SGL/PGL nach EG12 bzw. EG13 eingruppiert. Dann hat der Personalrat dazu geraten, dass man doch einen Antrag auf HG stellen sollte. Das haben dann wohl - ich inkl. - Hunderte bei uns getan. Jetzt ist man wohl dabei "Rollenbeschreibungen" zu erstellen, wo wir dann von unseren Vorgesetzten in Absprache mit uns einsortiert werden sollen. Das zieht sich leider ziemlich hin. Für die Stelle die ich habe, gibt es schon ein Profil. Die Stelle gibt es bei uns über 100x. Hier soll es wohl je eine Beschreibung für EG10-13 geben. Bei der EG12 steht halt drin, dass man min. über 3 Jahre praktische Erfahrung verfügen muss. Im Netz habe ich noch gesehen, dass man nach EG11 Fg. 2 eingruppiert sein muss, damit eine HG überhaupt möglich wäre. Ob ich eine Fg. 1 oder 2 habe weiß ich nicht. Im Arbeitsvertrag steht das auch nicht drin.

Ob das mit den vorgefertigten Rollenbeschreibungen jetzt vor- oder nachteilig für uns TBs ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann hier jemand mehr zu sagen?!

Und ich dachte meine Behörde in HH ist hinten dran.
Bei uns gab es vor 2 Wochen bescheid. Von 15-20 Höhergruppierungsanträgen haben nach meiner Kenntniss 4 das große Los gezogen und wurden von der E11 in die E12 gruppiert. E13 steht bei uns nicht zur Debatte ... "Es wäre ungerecht den Beamten gegenüber, die mit A9 anfangen müssten"

Mobbing? Vielleicht ...

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1131 am: 28.03.2022 16:18 »
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[...]

 E13 steht bei uns nicht zur Debatte ... "Es wäre ungerecht den Beamten gegenüber, die mit A9 anfangen müssten"

[...]

Was eine geile Begründung. "neee mehr als EG6 ist nicht drin wegen Corona, dem Russland-Ukraine-Konflikt, dem Klimawandel und den harzt4 Sätzen"

Edt. political correctness und so. Sorry

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1132 am: 29.03.2022 06:34 »
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 E13 steht bei uns nicht zur Debatte ... "Es wäre ungerecht den Beamten gegenüber, die mit A9 anfangen müssten"

[...]

Was eine geile Begründung. "neee mehr als EG6 ist nicht drin wegen Corona, dem Russland-Ukraine-Konflikt, dem Klimawandel und den harzt4 Sätzen"

Edt. political correctness und so. Sorry
Tja wer sich wie ein Beamter verhält und dient und nicht sein Tarifrecht kennt und durchsetzt, der ermöglicht dem naiven Bematenkalkriesel PAler es halt so zu handeln.

Davon ab ob 12 oder 13 macht ja nicht wirklich den monetäre unterschied und 13er EGO IT Tätigkeiten sind ja in der Tat seltenst.
Da sehe ich mehr 13er Diplom/Master Tätigkeiten, die als 12 er verkauft werden.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1133 am: 29.03.2022 07:19 »
Tja wer sich wie ein Beamter verhält und dient und nicht sein Tarifrecht kennt und durchsetzt, der ermöglicht dem naiven Bematenkalkriesel PAler es halt so zu handeln.

Das die PA hier so denkt, daran Hege ich keinen Zweifel. Die Vorgesetzten sind aber kein deut besser, wieso auch? Sind ja ebenfalls Beamte...

Die Einstellung der Führung zu ändern, wird hier Jahre brauchen...

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1134 am: 29.03.2022 09:01 »
Die Einstellung der Führung zu ändern, wird hier Jahre brauchen...
Ich brauchte 2 Jahre und ein gescheitertes Projekt dafür.

Aber wenn TBler sich ebenfalls so wie Beamte verhalten (weil sie nicht wissen wo sie tarifliche eingruppiert sind, bzw. welche tariflichen Möglichkeiten es gibt um mehr Geld zu erhalten), dann wird da halt auch nüscht passieren.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1135 am: 29.03.2022 11:14 »
Die Einstellung der Führung zu ändern, wird hier Jahre brauchen...
Ich brauchte 2 Jahre und ein gescheitertes Projekt dafür.

Aber wenn TBler sich ebenfalls so wie Beamte verhalten (weil sie nicht wissen wo sie tarifliche eingruppiert sind, bzw. welche tariflichen Möglichkeiten es gibt um mehr Geld zu erhalten), dann wird da halt auch nüscht passieren.

Wenn ich mich Recht erinnere, bist du bereits in einer Führungsposition. Du hast entsprechend mehr Möglichkeiten. Bei uns geht es gerade erst los, dass TBs für koordinierende (nicht Personalführungsaufgaben) eingesetzt werden. Von unten etwas zu erreichen, ohne irgendeine Unterstützung ist schwierig.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1136 am: 29.03.2022 11:22 »
Die Einstellung der Führung zu ändern, wird hier Jahre brauchen...
Ich brauchte 2 Jahre und ein gescheitertes Projekt dafür.

Aber wenn TBler sich ebenfalls so wie Beamte verhalten (weil sie nicht wissen wo sie tarifliche eingruppiert sind, bzw. welche tariflichen Möglichkeiten es gibt um mehr Geld zu erhalten), dann wird da halt auch nüscht passieren.

Wenn ich mich Recht erinnere, bist du bereits in einer Führungsposition. Du hast entsprechend mehr Möglichkeiten. Bei uns geht es gerade erst los, dass TBs für koordinierende (nicht Personalführungsaufgaben) eingesetzt werden.
Nein, bin ich nicht mehr seit dem ich wieder im öD bin.
Habe weder Personal noch Budgetverantwortung.
Bin doch nicht bescheuert, will doch auf meinen letzten Tage in Ruhe und mit Spaß arbeiten.
Zitat
Von unten etwas zu erreichen, ohne irgendeine Unterstützung ist schwierig.
Landläufiger Irrtum.
Es ist wie es ist: Verwaltung, schlägt sie nur mit Verwaltung. (Binsen Weisheit I)
Und wenn Personaler Angst vor dem LRH/BRH haben, weil sie mit Personalmittel "rumasen", dann bekommen sie noch mehr Ängste, wenn sie mitverantwortlich gezeichnet werden, weil sie eben nicht Personalmittel einsetzten und Millionenschäden verursachen.

Einfach die Personaler und die Führung bösgläubig machen und noch oben stumpf die unverblümte Wahrheit berichten.

Wer schreibt der bleibt (Binsen Weisheit II) und wer gegenzeichnen lässt bleibt länger.

ltwinters

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1137 am: 29.03.2022 15:16 »
Ich hätte hierzu noch mal eine Verständnisfrage:

"Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt."

Für TBs die noch nach der alten Entgeltordnung eingruppiert worden sind, gab es ja seinerzeit noch gar keine Unterteilung der EG 11 in Fallgruppe 1 und 2 im oben genannten Sinne. Was gilt denn in diesem Fall neben min. 3 Jahre praktische Berufserfahrung auf Niveau der EG 10 oder höher an Voraussetzungen für eine evtl. Höhergruppierung?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1138 am: 29.03.2022 15:37 »
Entweder man ist und bleibt nach der alten EGO eingruppiert, oder man hat den Antrag gestellt, dass man nach der neuen EGO eingruppiert werden will.
Dann werden die Tätigkeiten entsprechend der neuen EGO eingruppiert und gut ist.

D.h. man stellt also fest: Jemand hat Tätigkeiten die in der EG11 Fg1 (wegen weniger als 50% Zeitanteile) sind. Dann ist Ende Gelände.
Wenn jemand aber 50% dieser Tätigkeiten hat, dann ist er in Fg2.
Dann kann man weiterschauen, ob die Tätigkeiten zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben sich herausheben.
Wenn ja, dann schaut man ob er seit 3 Jahren im Job ist oder Berufsanfänger.
Ob es Niveau EG10 sein muss kann man anzweifeln, da dies Aussage aus der EGO BUND abgeleitet wird, da ist aber auch nur eine FG in der EG10.

Fazit: Wenn du einen unveränderten Job seit 3 Jahre machst, der jetzt in der 12 ist, dann hast du auch die 3 Jahre voll.

Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1139 am: 04.04.2022 13:47 »
Ich bin in einer ähnlichen Situation in HH. Ende 2021 ging mein Antrag an die Behörde, seitdem ist nichts weiter passiert. Ich habe auch schon mehrmals nachgefragt. Letzter Stand ist dass eine sog. Musterstellenbeschreibung beim AG angefordert wurde.

Mein AG hat das wohl schon beantwortet, und jetzt liegt es wieder seit über einem Monat bei der Behörde.
Ich habe von einem Kollegen gehört dass sein Antrag (anderer Bereich, aber ähnlicher Antrag) nach über einem Jahr immer noch nicht bearbeitet wurde.
Ich prüfe jetzt weitere Schritte mit meinem AG, es kann doch nicht sein dass das so lange dauert.

Gibt es hier jemand anderen aus Hamburg dessen Antrag vielleicht schon bearbeitet wurde?