Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
Amondüül:
Mein Problem: Ich muss jetzt für mich eine TDBA erstellen, und bin etwas überfordert, die Tätigkeiten in das neue Formular zu gießen. Woher bekomme ich denn bitte die für einen Arbeitsvorgang die "erfüllten Anforderungen", eine Begründung derselben sowie die entsprechende Entgeltgruppe, Fallgruppe, Teil, Abschnitt, Unterabschnitt laut TV-L? Und warum soll das überhaupt jetzt notwendig sein?
XTinaG:
Auf einer vom Arbeitgeber finanzierten Schulung. Oder vom Arbeitgeber. Ansonsten ist „Keine Ahnung. Kann ich nicht. Weiß ich nicht.“ völlig adequat.
WasDennNun:
--- Zitat von: Amondüül am 04.03.2022 15:19 ---Ich muss hier nochmals nachfragen. Mein AG hat nun eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung und -bewertung angefordert. An der wird gerade gearbeitet. Nun dürfte der, wenn ich das richtig verstehe, aber doch für die Höhergruppierung §29 eigentlich gar keine Rolle spielen, da dafür doch die "alte" bereits existierende Tätigkeitsdarstellung relevant sein müsste?
--- End quote ---
Wenn jedoch die neue Tätigkeitsbeschreibung in der neuen EGO zu einer HG führt und die alte nicht, dann kannst du hoffen, dass die depperten die neue als Basis nehmen.
ltwinters:
Ich will an dieser Stelle einfach mal kurz berichten, wie es bei uns derzeit aussieht. Ich arbeite als TB in der EG11 (ITK) bei einer größeren Behörde in NRW. Welche möchte ich hier nicht sagen.
Bei uns wurden im vergangenen Jahr zunächst die SGL/PGL nach EG12 bzw. EG13 eingruppiert. Dann hat der Personalrat dazu geraten, dass man doch einen Antrag auf HG stellen sollte. Das haben dann wohl - ich inkl. - Hunderte bei uns getan. Jetzt ist man wohl dabei "Rollenbeschreibungen" zu erstellen, wo wir dann von unseren Vorgesetzten in Absprache mit uns einsortiert werden sollen. Das zieht sich leider ziemlich hin. Für die Stelle die ich habe, gibt es schon ein Profil. Die Stelle gibt es bei uns über 100x. Hier soll es wohl je eine Beschreibung für EG10-13 geben. Bei der EG12 steht halt drin, dass man min. über 3 Jahre praktische Erfahrung verfügen muss. Im Netz habe ich noch gesehen, dass man nach EG11 Fg. 2 eingruppiert sein muss, damit eine HG überhaupt möglich wäre. Ob ich eine Fg. 1 oder 2 habe weiß ich nicht. Im Arbeitsvertrag steht das auch nicht drin.
Ob das mit den vorgefertigten Rollenbeschreibungen jetzt vor- oder nachteilig für uns TBs ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann hier jemand mehr zu sagen?!
WasDennNun:
--- Zitat von: ltwinters am 28.03.2022 14:20 --- Bei der EG12 steht halt drin, dass man min. über 3 Jahre praktische Erfahrung verfügen muss. Im Netz habe ich noch gesehen, dass man nach EG11 Fg. 2 eingruppiert sein muss, damit eine HG überhaupt möglich wäre. Ob ich eine Fg. 1 oder 2 habe weiß ich nicht. Im Arbeitsvertrag steht das auch nicht drin.
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Ja, so steht das alles in der EGO, also nicht überraschendes.
fg1/fg2 unterscheiden sich in den Zeitanteile der höherwertigen Tätigkeiten die man benötigt um die EG11. So steht nicht im AV sondern in der Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten.
--- Zitat ---Ob das mit den vorgefertigten Rollenbeschreibungen jetzt vor- oder nachteilig für uns TBs ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann hier jemand mehr zu sagen?!
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Wenn man nicht höhergruppiert wird, hat der Antrag keine Wirkung.
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