Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 287821 times)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1140 am: 04.04.2022 14:49 »
Ich prüfe jetzt weitere Schritte mit meinem AG, es kann doch nicht sein dass das so lange dauert.
Hast du deine Ansprüche geltend gemacht (sonst verfällt der Dreck wg. §37)

Eingruppierungsfeststellungsklage ist ja leider der einzige Weg.


Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1141 am: 04.04.2022 18:34 »
Gibt es hier jemand anderen aus Hamburg dessen Antrag vielleicht schon bearbeitet wurde?

Erschreckend was in HH passiert, oder?
Antrag gestellt Ende 2020, genehmigt vor nicht mal einem Monat.
Bearbeitungszeit ca. 16 Monate.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1142 am: 05.04.2022 06:28 »
Gibt es hier jemand anderen aus Hamburg dessen Antrag vielleicht schon bearbeitet wurde?

Erschreckend was in HH passiert, oder?
Antrag gestellt Ende 2020, genehmigt vor nicht mal einem Monat.
Bearbeitungszeit ca. 16 Monate.
Gruselig.
Hoffe du hast die Verzugszinsen geltend gemacht.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1143 am: 05.04.2022 07:41 »
Gruselig.
Hoffe du hast die Verzugszinsen geltend gemacht.

Ich würde von den hohen Beamtenrössern in der Personalabteilung ausgelacht werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1144 am: 05.04.2022 10:01 »
Gruselig.
Hoffe du hast die Verzugszinsen geltend gemacht.

Ich würde von den hohen Beamtenrössern in der Personalabteilung ausgelacht werden.
Und dieses lachen verstummt, wenn der Kuckuck kommt.
Bzw. vorher schon, wenn das gerichtliche Mahnverfahren reinflattert.

Kannst du locker online machen:
https://www.online-mahnantrag.de/
Mit nem elektronischen Perso und nem Smartphone jetzt sogar, ohne Porto und Brief.


Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1145 am: 05.04.2022 12:27 »
Oh mann, 16 monate, ich suche mir dann schonmal einen Anwalt...

Ich verstehe nicht so ganz was ich da geltend machen muss / kann, ich dachte die rückwirkende Auszahlung ab 01,2022 mache ich direkt mit dem Antrag geltend? In den Dokumenten zur Erklärung stand das auch so drin wenn ich mich recht erinnere.

Wie mache ich das denn geltend wenn noch garnichts entschieden wurde?
Mein Antrag ist erst etwa 5 Monate her.


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1146 am: 05.04.2022 13:31 »
Ganz einfach:
Es gibt da nichts zu entscheiden, sondern es muss einfach nur deine bestehenden Tätigkeiten mit der neuen EGO abgeglichen werden und dann steht die höhere Eingruppierung fest oder aber der Antrag ist nichtig.
Wenn man also den Antrag gestellt hat, dann hat man durchaus das Recht, dass nach einem Monat einem das korrekte Entgelt ausgezahlt wird.
Also fordert man dieses ein und setzt den AG in Zahlungsverzug.
D.h. ~4% Zinsen auf den das vorenthaltene Entgelt.
Danach hält man die Füße Still, weil ist ja ne schöne Verzinsung.  :P

Wenn dann der AG sich endlich eine Rechtsmeinung gebildet hat, dann fordert man die Zinsen eben ein. Im Zweifel via gerichtliches Mahnverfahren.

Aber Achtung. Wenn nach 6 Monaten nach Antragstellung nichts angekommen ist, dann greift §37 und du hast keinen Rechtsanspruch mehr auf die Nachzahlung, also musst du spätestens dann aktiv werden (oder auf den Gnädigkeit des Ags hoffen)


Wartet ihr eigentlich immer so lange wenn jemand euch Geld schuldet?

Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1147 am: 05.04.2022 13:57 »
Danke für die Erklärung, ich werde das machen.

Mir wurde bisher immer erzählt dass es sich da um ein "komplexes Verfahren" handelt, und das deswegen auch so lange dauert. Und dass es da eine Entscheidung geben soll etc. Dann haben die mich wohl angelogen (wäre nicht das erste mal....)

Dass da direkt das Recht besteht Geld einzufordern wusste ich nicht.
Müsste ich dazu nicht wissen in welche EGO Gruppe ich einsortiert werde oder reicht da ein Formloses Schreiben wo einfach drin steht dass ich mehr gehalt einfordere?
Aktuell bin ich in E6, möchte aber E10 bekommen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1148 am: 05.04.2022 14:10 »
Danke für die Erklärung, ich werde das machen.

Mir wurde bisher immer erzählt dass es sich da um ein "komplexes Verfahren" handelt, und das deswegen auch so lange dauert. Und dass es da eine Entscheidung geben soll etc. Dann haben die mich wohl angelogen (wäre nicht das erste mal....)
Daran ist nichts komplex, es fehlt dem AG vielleicht das Wissen darüber was er seinen AN an auszuübenden Tätigkeiten übertragen hat, aber wenn er das wüsste, dann muss er doch nur in der EGO "nachschauen", wo du Eingruppiert bist
Zitat
Dass da direkt das Recht besteht Geld einzufordern wusste ich nicht.
Autsch: Du bist irgendwo eingruppiert anhand deiner übertragenden Tätigkeiten und dafür gibt es einen Tariflohn.
Wieso sollte man da kein Recht haben das Geld was einem zusteht zu erhalten?
Zitat
Müsste ich dazu nicht wissen in welche EGO Gruppe ich einsortiert werde
Du wirst nicht eingruppiert, dein AG hat da nichts zu entscheiden, du bist eingruppiert aufgrund deiner Tätigkeit.

Zitat
oder reicht da ein Formloses Schreiben wo einfach drin steht dass ich mehr Gehalt einfordere?
Nein, du musst konkret das dir zustehende Entgelt in höhe von EGxStufez oder ccc€ einfordern.
Kannst aber alle Varianten angeben.
Zitat
Aktuell bin ich in E6, möchte aber E10 bekommen.
Nein, du erhältst derzeit Entgelt der EG6, wo du eingruppiert bist kann ich nicht sagen.
Dazu solltest du dir eine unabhängige Rechtsmeinung über deine Eingruppierung bilden, so wie es dein Ag nach Monaten ja ebenfalls noch nicht gemacht hat.
Was du möchtest ist tariflich irrelevant.

Aber fordern kannst du es und dem AG sagen, er soll dir entsprechendes Entgelt zahlen oder besser noch entsprechende Tätigkeiten übertragen.


BTW: Wie oft fragst du eigentlich deinen Chef was du als nächstes tun sollst?
Nicht mehr als 1x am Tag?? dann bist du nicht EG6!
Hier was zum lesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1149 am: 06.04.2022 06:33 »
Vermutlich hat irgendwann mal einer gesagt:
"Wir brauchen einen ITler"
"Was bezahlen wir dem?"
"E10/E11 wird schon passen"
"Joa passt"

Auschreibung -> Bewerbung -> Einstellung -> Alle happy

Und jetzt ist auf einmal die Eingruppierung wichtig -> Panik::)

JohnnyCanone

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1150 am: 12.04.2022 06:45 »
Hallo zusammen,

eine Kollegin die in 9b ist hat auf Grund der EO "EG 10 bekommt, wer in EG 9b ist und dessen Gestaltungsspielraum über den der EG8 hinaus geht" auf die EG 10 beworben, bzw. einen Antrag darauf gestellt und wurde abgewiesen.

Nun liegt der Anstalt ein Anwalts Schreiben vor, wo der Anwalt genau auf Grund dieser Passage die EG 10 für gerechtfertigt hält.

Die Personalleitung ist aber der Meinung, das ohne eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung bzw. ohne neue höherwertige Aufgaben dies nicht möglich sei.

Also nicht einfach nur, weil es so da steht sondern das auch etwas mit der Tätigkeit passieren muss.

Gibt es hier ähnliche Fälle bzw. gibt es dazu schon Urteile?!

Lieben Gruß

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1151 am: 12.04.2022 07:08 »
Hat die Kollegin letztes Jahr einen Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt?
Falls nein, dann hat die PA Recht.
Falls Ja, dann ist sie seit dem 1.1.2021 entsprechend der neuen EGO eingruppiert und wenn dies zur eg10 führt, dann kann das Gericht, das schnell klären.
« Last Edit: 12.04.2022 07:15 von WasDennNun »

JohnnyCanone

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1152 am: 12.04.2022 11:30 »
Ja der Antrag wurde im letzten Jahr gestellt.

Aktuell wurde die Sache an das Ministerium weitergeleitet, um das ganze abzukürzen, hatte ich gehofft, dass es vielleicht Urteile gibt, die bereits für Klarheit sorgen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1153 am: 12.04.2022 11:47 »
Ja der Antrag wurde im letzten Jahr gestellt.
Dann ist sie entsprechend der Tätigkeiten, die sie am 1.1.2021 auszuüben hatte in der EG der EGOneu seit dem 1.1.21 eingruppiert.
Ist denn strittig, das ihre aktuellen Tätigkeiten (z.B. bei Neueinstellung) zur EG10 führen?
Zitat
Aktuell wurde die Sache an das Ministerium weitergeleitet, um das ganze abzukürzen, hatte ich gehofft, dass es vielleicht Urteile gibt, die bereits für Klarheit sorgen.
Da diese EGO recht neu ist, ist mir da nichts bekannt.

JohnnyCanone

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1154 am: 12.04.2022 11:51 »
Die VSOP sind landesweit, auch bei Neueinstellungen in eine EG 9 eingruppiert.