Einfach weil die EO sagt das man EG10 bekommt, wenn man bereits EG9b ist und der Gestaltungsspielraum über EG8 sein muss.
Und der AG verneint diese These, dass die Arbeitsvorgänge deiner Kollegin einen Gestalltungsspielraum über der EG8 hat?
Worauf basiert denn die Meinung der Kollegin?
Hier mal ein Auszug aus der TdL:
Beschäftigte der EG 9b mit einem Gestaltungsspielraum, der über den
Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht (EG 10 Fg. 2)
Das Tätigkeitsmerkmal eröffnet als Heraushebung aus der Entgeltgruppe 9b grundsätzlich den
Zugang zu den Entgeltgruppen 10 aufwärts auch für Beschäftigte ohne abgeschlossene Hochschulbildung sowohl aus dem Ausbildungs- als auch im Tätigkeitsstrang.
Bereits in der Entgeltgruppe 8 wird eine Steigerung des Gestaltungsspielraums erwartet („über
Standardfälle hinaus“, siehe 3.4). Auch lassen Tätigkeiten, die „umfassende Fachkenntnisse“
(Entgeltgruppe 9b) erfordern, immer einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sonst die geforderte Breite und Tiefe der Fachkenntnisse unnötig wären. Die sich ständig ändernden Problemgestaltungen, die solchen Tätigkeiten innewohnen, bedingen auch gewisse Beurteilungs-
und Ermessensspielräume. Der hier als Maßstab dienende Gestaltungsspielraum der Entgeltgruppe 8 dagegen beinhaltet lediglich Optionen und erwartet nicht zwingend die für „selbständige Leistungen“ in Teil I erforderliche „nicht nur leichte geistige Arbeit“
Daher muss bei einem darüber hinaus gehenden Gestaltungsspielraum mindestens diese „nicht nur leichte geistige Arbeit“ zu erbringen sein. Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdfSo ad hoc wüsste ich nicht wieso eine ganz normale Verfahrens- und Systemoperatorin diesen Gestalltungsspielraum hat.