Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280733 times)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1155 am: 12.04.2022 11:54 »
Was sind VSOP?

Bzw. dann stellt sich mir allerdings die Frage, warum deine Kollegin der Meinung ist, dass sie EG10 Tätigkeiten auszuüben hat?

JohnnyCanone

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1156 am: 12.04.2022 12:32 »
Einfach weil die EO sagt das man EG10 bekommt, wenn man bereits EG9b ist und der Gestaltungsspielraum über EG8 sein muss.

Verfahrens- und Systemoperatoren.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1157 am: 12.04.2022 15:13 »
Einfach weil die EO sagt das man EG10 bekommt, wenn man bereits EG9b ist und der Gestaltungsspielraum über EG8 sein muss.
Und der AG verneint diese These, dass die Arbeitsvorgänge deiner Kollegin einen Gestalltungsspielraum über der EG8 hat?
Worauf basiert denn die Meinung der Kollegin?

Hier mal ein Auszug aus der TdL:
Beschäftigte der EG 9b mit einem Gestaltungsspielraum, der über den
Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht (EG 10 Fg. 2)
Das Tätigkeitsmerkmal eröffnet als Heraushebung aus der Entgeltgruppe 9b grundsätzlich den
Zugang zu den Entgeltgruppen 10 aufwärts auch für Beschäftigte ohne abgeschlossene Hochschulbildung sowohl aus dem Ausbildungs- als auch im Tätigkeitsstrang.

Bereits in der Entgeltgruppe 8 wird eine Steigerung des Gestaltungsspielraums erwartet („über
Standardfälle hinaus“, siehe 3.4). Auch lassen Tätigkeiten, die „umfassende Fachkenntnisse“
(Entgeltgruppe 9b) erfordern, immer einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sonst die geforderte Breite und Tiefe der Fachkenntnisse unnötig wären. Die sich ständig ändernden Problemgestaltungen, die solchen Tätigkeiten innewohnen, bedingen auch gewisse Beurteilungs-
und Ermessensspielräume. Der hier als Maßstab dienende Gestaltungsspielraum der Entgeltgruppe 8 dagegen beinhaltet lediglich Optionen und erwartet nicht zwingend die für „selbständige Leistungen“ in Teil I erforderliche „nicht nur leichte geistige Arbeit“
 Daher muss bei einem darüber hinaus gehenden Gestaltungsspielraum mindestens diese „nicht nur leichte geistige Arbeit“ zu erbringen sein. Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

So ad hoc wüsste ich nicht wieso eine ganz normale Verfahrens- und Systemoperatorin diesen Gestalltungsspielraum hat.

Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1158 am: 21.04.2022 11:59 »
Ich habe für meine Fall in HH die Personalabteilung nochmal genervt, und eine Schriftliche Zusicherung bekommen, dass die Ansprüche (zumindest für diesen Antrag) nicht nach $37 TVL verfallen.

Leider werden die Anträge immer noch nicht bearbeitet, und mit der Aussicht auf mindestens 1 1/2 Jahre Wartezeit habe ich mit jetzt einen Anwalt besorgt. Der AG wird auch weiter Druck machen.

Zur Not ziehe ich vor das Arbeitsgericht.... Schade dass es die Personalabteilung hier scheinbar mit dem Tagesgeschäft überfordert ist.

Doraymefayzo

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1159 am: 21.04.2022 12:53 »
Ich habe für meine Fall in HH die Personalabteilung nochmal genervt, und eine Schriftliche Zusicherung bekommen, dass die Ansprüche (zumindest für diesen Antrag) nicht nach $37 TVL verfallen.

Leider werden die Anträge immer noch nicht bearbeitet, und mit der Aussicht auf mindestens 1 1/2 Jahre Wartezeit habe ich mit jetzt einen Anwalt besorgt. Der AG wird auch weiter Druck machen.

Zur Not ziehe ich vor das Arbeitsgericht.... Schade dass es die Personalabteilung hier scheinbar mit dem Tagesgeschäft überfordert ist.

Das selbe Problem habe ich auch. Im Januar 2021 den Antrag gestellt und die Entscheidung wird immer wieder verschoben.
Jetzt kommen die allerdings auf den Trichter, dass unser Dienstleister all die "anspruchsvolleren" Tätigkeiten übernehmen soll. Was den letztendlich für den Endanwender bedeutet: Passwort zurücksetzen - mit Glück im Laufe des Tages, Dateien wiederherstllen die aus versehen gelöscht wurden - 2-3 Tage wird das wohl dauern etc.

tv-landschaft

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1160 am: 21.04.2022 12:58 »
Das selbe Problem habe ich auch. Im Januar 2021 den Antrag gestellt und die Entscheidung wird immer wieder verschoben.
Jetzt kommen die allerdings auf den Trichter, dass unser Dienstleister all die "anspruchsvolleren" Tätigkeiten übernehmen soll. Was den letztendlich für den Endanwender bedeutet: Passwort zurücksetzen - mit Glück im Laufe des Tages, Dateien wiederherstllen die aus versehen gelöscht wurden - 2-3 Tage wird das wohl dauern etc.

Passwörter zurücksetzen und gelöschte Dateien wiederherstellen gehört bei euch bisher zu den anspruchsvolleren Aufgaben der internen IT?

Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1161 am: 21.04.2022 13:48 »

Das selbe Problem habe ich auch. Im Januar 2021 den Antrag gestellt und die Entscheidung wird immer wieder verschoben.
Jetzt kommen die allerdings auf den Trichter, dass unser Dienstleister all die "anspruchsvolleren" Tätigkeiten übernehmen soll. Was den letztendlich für den Endanwender bedeutet: Passwort zurücksetzen - mit Glück im Laufe des Tages, Dateien wiederherstllen die aus versehen gelöscht wurden - 2-3 Tage wird das wohl dauern etc.

Das ist heftig, ich habe manchmal das Gefühl dass Fachpersonal an den Stellen nicht gerne gesehen wird, dafür wird immer mehr auf Dienstleister gesetzt, die dann für einfachste Tätigkeiten teils mehrere Wochen oder Monate brauchen. (z.B. einen durch Port-Security gesperrten Port wieder freischalten, Dauer: 3 Monate, ticket ist wohl "verschwunden")

Bei mir war das ähnlich, bei meiner Arbeitsstelle wurde extra Geld bereitgestellt um einen Dienstleister zu beauftragen einfache Tätigkeiten zu übernehmen (Tickets, Inventur, Dokumentation).
Mein Vorgesetzter hat dann versucht mir die Aufgaben zu Übertragen, quasi als Bonus, aber das hat die Behörde nicht zugelassen.
Stattdessen habe ich jetzt einen Dienstleister "unter mir" dem ich Aufträge geben kann, die eigentlich teil meiner Tätigkeit wären. Einerseits spart man sich so unangenehme Aufgaben, andererseits ist das so für die Behörde ja teurer, da die Stunden der Dienstleister ja mehr kosten als wenn ich das machen würde, aber ich glaube da denkt keiner Wirtschaftlich...

Nur aus Interesse, darf ich Fragen für welche Behörde sie arbeiten? Bei mir ist es die Schulbehörde, also die BSB.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1162 am: 21.04.2022 13:59 »
Stattdessen habe ich jetzt einen Dienstleister "unter mir" dem ich Aufträge geben kann,
Dann sind diese Tätigkeiten von dir ja fachliche Weisungsbefugnis also EG11  8)

ca2510fl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1163 am: 02.05.2022 14:39 »
Hallo liebe Kollegen,

ich hätte zu diesem Thema mal eine Frage.
Ein Antrag auf "Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung TVL, Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2021" konnte doch nur bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Heißt dies nun wirklich, das ich nun kein Recht mehr habe, einen Antrag in Bezug auf die "neue" Entgeltordnung vom 01.01.2021  auf Höhergruppierung zu stellen?

Vielen Dank

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1164 am: 02.05.2022 14:54 »
Ja, wer keinen Antrag gestellt hat innerhalb der Frist, der hat sich entschieden nach der alten EGO weiterhin eingruppiert zu sein.
Man hatte ja mehr als ein Jahr Zeit sich darüber eine Meinung zu bilden und der AG will da auch Planungssicherheit haben.

ca2510fl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1165 am: 02.05.2022 15:06 »
Ich wurde ende 2020 erst eingestellt.
Da hatte ich mich nicht gleich mit sowas beschäftigt.

Aber danke für die Info.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1166 am: 02.05.2022 16:01 »
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten (und sei es um 5% in der Verteilung der Stunden auf unterschiedlichen Arbeitsvorgängen) ändert, dann wirst du nach der neuen EGO eingruppiert.
Denn die alte EGO gilt nur solange wie sich die auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern.

Doraymefayzo

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1167 am: 03.05.2022 14:21 »
Passwörter zurücksetzen und gelöschte Dateien wiederherstellen gehört bei euch bisher zu den anspruchsvolleren Aufgaben der internen IT?

Nein, aber es gehört zu den Aufgaben, die möglichst schnell erledigt werden sollen.

Danbar

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1168 am: 17.05.2022 11:03 »
Guten Morgen zusammen,
die Neubewertung in unserer Behörde ist quasi abgeschlossen. Eine schriftliche Rückmeldung steht noch aus, bisher gab es nur eine mündliche Information. Das Ergebnis für alle betrachteten Bereiche war Negativ.

Bis zum Jahresende 2021 existierten keine Stellendarstellungen, diese wurden durch die Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit den Kollegen nach vorhandenem Wissen erstellt. Auf Grund dieser Darstellungen entschied der Personaler noch im Dezember 2021 das eine Höhergruppierung nicht gegeben sei.
Nach Einspruch durch die beteiligten Kollegen wurde durch die Behörde ein "Experte für Arbeitsplatzbewertungen" für zwei Job-Interviews eingekauft um zwei IKT-Bereiche anhand der Stellendarstellung zu bewerten.

Diese Bewertung fiel negativ aus so das die Leiterin der Bereiche (Personalwesen) den Kollegen mitteilte das in keiner der IKT-Bereiche eine Höhergruppierung stattfinden wird.

IKT-Bereiche und aktuelle Eingruppierung:
Netzwerk-/Behördenadministration: EG 10
System-/Benutzerservice: 9b
Funk/Telefon/Leitstellentechnik/Sicherheitstechnik: 9b

Ich denke das es den Rahmen sprengen würde jetzt alles aus der Stellendarstellung in diesem Post aufzuschlüsseln. Ich kann die anonymisierte Version aber gerne direkt zukommen lassen.

Danke für die vielen vorhergehenden Informationen!

Gruß


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1169 am: 17.05.2022 12:51 »
IKT-Bereiche und aktuelle Eingruppierung:
Netzwerk-/Behördenadministration: EG 10
System-/Benutzerservice: 9b
Funk/Telefon/Leitstellentechnik/Sicherheitstechnik: 9b
Klingt für mich durchaus plausibel für FIler Tätigketien (auch ohne Details), auch nach der neuen EGO (sofern nicht vorher die Kollegen im Abschnitt 11.4 alte EGO eingruppiert waren und Bachelor sind).
Wenn man mehr haben will, dann muss man es einfordern und der AG soll sich was ausdenken, oder man sucht sich einen AG der da kreativer ist.