Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 285018 times)

neodeo2

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1170 am: 17.05.2022 13:22 »
IKT-Bereiche und aktuelle Eingruppierung:
Netzwerk-/Behördenadministration: EG 10
System-/Benutzerservice: 9b
Funk/Telefon/Leitstellentechnik/Sicherheitstechnik: 9b

Ich denke das es den Rahmen sprengen würde jetzt alles aus der Stellendarstellung in diesem Post aufzuschlüsseln. Ich kann die anonymisierte Version aber gerne direkt zukommen lassen.

Wäre cool, schick mal bitte :-)

Fakon

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1171 am: 19.05.2022 14:24 »
Hallo,

hier mal der Stand einer großen Universität im Lande;

Bei uns wurden Höhergruppierungen vorgenommen, aber ich vermute nur wer sich selbst darum gekümmert hat. Viele Kollegen wussten gar nicht dass es da eine neue EGO-IT gibt. So wurde ich ohne Probleme höhergruppiert, welches ich aber nicht unter den Kollegen verbreiten soll, damit noch mehr auf solche dumme Ideen kommen. Da bei uns viele Kollegen mit Uni Master/Diplom eh nach E13 eingruppiert sind und schon immer waren, betraf es eh nur einen kleinen Teil hart gesottener die trotz FH Diplom für die gleiche Arbeit niedriger eingruppiert wurden.

Allem Anschein nach ist es so, dass es vom Goodwill der Führungskräfte abhängt und nicht von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten etc.

Fakon

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1172 am: 19.05.2022 17:07 »
Hallo,

hier mal der Stand einer großen Universität im Lande;

Bei uns wurden Höhergruppierungen vorgenommen, aber ich vermute nur wer sich selbst darum gekümmert hat. Viele Kollegen wussten gar nicht dass es da eine neue EGO-IT gibt. So wurde ich ohne Probleme höhergruppiert,
Was übertarifliche Bezahlung ist, das sie wegen des fehlenden Antrages noch in der alten EGO sind.
Zitat
welches ich aber nicht unter den Kollegen verbreiten soll, damit noch mehr auf solche dumme Ideen kommen.
Welche Dumme Ideen? Die Frist ist abgelaufen.
Zitat
Da bei uns viele Kollegen mit Uni Master/Diplom eh nach E13 eingruppiert sind und schon immer waren, betraf es eh nur einen kleinen Teil hart gesottener die trotz FH Diplom für die gleiche Arbeit niedriger eingruppiert wurden.
FH Diplomer die Tätigkeiten eines WiMis (EG13 Allg.  Teil  der EGO) machen, erhalten EG12 wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Wenn sie tatsächlich (was zu nachzuweisen wäre) die gleiche Verwendungs Breite und Tiefe haben und EG13er Tätigkeiten durchführen, sind sie sonstige Beschäftigte und erhalten ebenfalls EG13.

Uni Master/Diplom die nicht Tätigkeiten des allgemeinen Teils der EGO (also WiMi) machen, sondern Tätigkeiten des Abschnittes 11 der EGO (EGO IT) die bekommen tariflich nicht EG13, sondern dann halt übertariflich.
Zitat
Allem Anschein nach ist es so, dass es vom Goodwill der Führungskräfte abhängt und nicht von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten etc.
Übertarifliche Bezahlung ist immer Goodwill.
Tarifliche Bezahlung ist einklagbar.

Dnjl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1173 am: 20.05.2022 13:47 »
Mal ein Statusupdate:
Nach etwa 1 Jahr wurde mein Antrag nun bearbeitet und ich wurde in die E12 höhergruppiert. Es war ein hin und her, vor allem, weil noch keine Tätigkeitsdarstellung existierte.

Ich bin in der IT-Forensik tätig.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1174 am: 20.05.2022 14:10 »
Danke für das Update.
Geld ab 1.1.2021 schon erhalten?
Inkl. Verzugszinsen?  8)

Dnjl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1175 am: 20.05.2022 14:42 »
Danke für das Update.
Geld ab 1.1.2021 schon erhalten?
Inkl. Verzugszinsen?  8)

Ich habe gestern den Änderungsvertrag erhalten. Vor 1-2 Monaten, erwarte ich ja gar nicht, dass da überhaupt was im Sinne des Entgeltes, geschweige denn der Nachzahlung, passiert  8)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1176 am: 20.05.2022 15:02 »
Danke für das Update.
Geld ab 1.1.2021 schon erhalten?
Inkl. Verzugszinsen?  8)

Ich habe gestern den Änderungsvertrag erhalten. Vor 1-2 Monaten, erwarte ich ja gar nicht, dass da überhaupt was im Sinne des Entgeltes, geschweige denn der Nachzahlung, passiert  8)
Niedlich Änderungsvertrag, überflüssig, aber naja.

Am besten die jetzt mal ganz klar in Verzug setzten, denn die hätten dir das Geld ja schon spätestens vor 9 Monaten, wenn man freundlich ist und denen eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen zugesteht, vor 8 Monaten auszahlen müssen.
Denn der Antrag entfaltete sofort seine Wirkung und benötigte keine Entscheidung, seitens des AGs!
Das der AG so schlecht organisiert ist und wegen Untätigkeit über 3 Jahre (so alt ist ja die neue EGO für IT) braucht um sich eine Rechtsmeinung über die EG deiner Tätigkeiten zu bilden  (bzw. sich überhaupt im klaren zu werden, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind) geht ja voll zu Lasten deines Kontos.
und ~5% Zinsen kassieren ist auch jetzt noch ganz nett.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1177 am: 23.05.2022 08:09 »
Das es beim Entgelt Verzugszinsen gibt ist mir neu.


Der Arbeitgeber kommt mit der Zahlung des Arbeitsentgelts dann nicht in Verzug, wenn er infolge eines entschuldbaren Rechtsirrtums nicht leistet. Dies ist nach BAG vom 12.11.1992 – 8 AZR 503/91 – (AP Nr. 1 zu § 285 BGB) der Fall, wenn der Arbeitgeber sich für seine Rechtsauffassung auf eine höchstrichterliche Entscheidung berufen und geltend machen kann, auch im Gesetzgebungsverfahren sei diese Rechtsauffassung vertreten worden.

In Streitigkeiten über die tarifgerechte Eingruppierung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ist nach BAG vom 7.10.1981 – 4 AZR 225/79 – (AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT) und vom 11.6.1997 – 10 AZR 613/96 – (ZTR 1997, 512) der Anspruch auf die gesetzliche Verzinsung der nachzuzahlenden Nettobeträge (nach dem o. a. Beschluss des Großen Senats des BAG vom 7.3.2001 nunmehr Verzinsung der Bruttobeträge) einer Entgeltforderung regelmäßig erst ab Rechtshängigkeit einer Feststellungsklage entstanden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1178 am: 23.05.2022 08:21 »
Interessantes Detail @Fragmon!
Also eigentlich dann hier nur für die Monate ab jetzt?

Ein Grund mehr, in diesem Fall einen formlose Klage gemacht zu haben, damit die Deppen ihrer Arbeit nachkommen, denn wie gesagt: Sie wissen ja seit über 3 Jahren, dass es eine ein neue EGO gibt und das da Anträge ab dem 1.1.2021 kommen können, so dass 2-6 Wochen Bearbeitung zwischen Antrag und Feststellung der Rechtsmeinung des AG bzgl. der neuen EG und Auszahlung ausreicht.

Es ist ja hier definitiv kein entschuldbarer Rechtsirrtum, sondern einfach nur fehlende Bearbeitung, eines Antrages.
Sieht da der Fall nicht anders aus, denn es wurde ja nicht über die EG gestritten oder man war sich auch nicht uneins über die EG, sondern es wurde ja nur der Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt und über Monate verschlampt.


Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1179 am: 07.06.2022 21:04 »
In HH haben wir inzwischen ein offizielles Schreiben bekommen, das uns zusichert, dass die Ansprüche auf den 01.01.2021 Rückwirkend bestehen bleiben.

Auf der anderen Seite sollen wir nichtmehr nach dem Stand fragen, da das diee "Bearbeitungszeit verlängern könnte".

Auf der anderen Seite wurde uns gesagt dass die Bearbeitung noch "einige Zeit" in Anspruch nehmen wird, und mitgeteilt dass auch noch die Schulbüchereien, Bibliotheken, Handwerksmeister, auf ihre Einstufung warten (Teils seit über 2 Jahren......)

Ich glaube da hat jemand nicht mit der MEnge der Anträge gerechnet, und einen Jahrelangen Prozess mit zu wenig Personal gestartet. (War ja auch nicht abzusehen.....)


Ich rechne jedenfalls nichtmehr auf eine Entscheidung in diesem Jahr, auf die Frage ob sie eine unverbindliche Einschätzung abgeben können wie lange das noch dauert gibt es keine Antwort.

Insgesamt eine ziemliche Frechheit wie ich finde, da fühlt man sich auf jeden fall in seiner Arbeit bestärkt und motiviert.....

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1180 am: 07.06.2022 21:35 »
Ich glaube da hat jemand nicht mit der MEnge der Anträge gerechnet, und einen Jahrelangen Prozess mit zu wenig Personal gestartet. (War ja auch nicht abzusehen.....)

Stimmt, diese Tarifvertragsänderung aus 2019 ist einfach plötzlich da gewesen..., alles Argumente, die ich auf meine ironische Weise ebenfalls gebracht habe ... .


Insgesamt eine ziemliche Frechheit wie ich finde, da fühlt man sich auf jeden fall in seiner Arbeit bestärkt und motiviert.....

Auch wenn meine Behörde damit schon durch ist, ich kann deinen Frust nachvollziehen.
Um es kurz zu machen, Hamburg ist ein schlechter, unorganisierter Arbeitgeber.
Einzig die Coronazeit, das muss ich Hamburg lassen, haben sie gut gemeistert.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1181 am: 07.06.2022 21:50 »
Wer für die schlampige Verschleppung Zinsen haben will, muss wohl formlos Klagen, s.o.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1182 am: 07.06.2022 21:55 »
In HH haben wir inzwischen ein offizielles Schreiben bekommen, das uns zusichert, dass die Ansprüche auf den 01.01.2021 Rückwirkend bestehen bleiben.

Eine Frage hierzu, von wem kam das Schreiben?
Deiner Arbeitgebervertretung, Personalamt oder Finanzbehörde?

Dröbelheimer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1183 am: 08.06.2022 00:40 »
Zitat
Eine Frage hierzu, von wem kam das Schreiben?
Deiner Arbeitgebervertretung, Personalamt oder Finanzbehörde?

Das Schreiben kam in meinem Fall von der Personalabteilung meines Arbeitgebers, bei mir die Personalabteilung der BSB.

Ich werde im Laufe der nächsten Tage nochmal mit anderen Kollegen sprechen, ob die auch so einen Brief bekommen haben, kann auch sein dass ich die infach besonders genervt habe  ;D

browny

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1184 am: 02.07.2022 19:32 »
Hallo an alle,

ich bin etwas über ein Jahr im ÖD in Berlin tätig, als IT-ler eingestellt mit einer Vermutungsbewertung EG 8 und Stufe 3, also TV-L.
Berufsausbildung und -erfahrung sind/ waren vorhanden.
Im laufe der letzten paar Monate wurden, durch den AG, die BAK's (Beschreibung des Aufgabenkreises) für die neuen Eingruppierungen der IT endlich mal erstelllt und dem Personalservice vorgelegt. Da fällt dann wohl die Entscheidung ob man falsch Eingruppiert wurde oder nicht, das finde ich zwar etwas merkwürdig was es da noch zu Entscheiden gibt wenn sich aus der BAK ergibt das es die EG XY ist, soll wohl aber so sein. Zum Glück hatte ich noch keinen Stress mit denen :-)

In dem Zuge hat sich herrausgestellt das ich eine EG 9B bekommen müsste, meine Tätigkeiten haben sich seit der Einstellung nicht geändert, die Stelle, wie jeder Stelle in der IT, wurde einfach noch nicht Neubewertet.

Nach / während der Erstellunng der BAK wurde mir vom Personalstab nahegelegt schleunigst meine Ansprüche nach § 37 gelten zu machen, das hatte ich dann auch getan.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wenn ich eigentlich bei der Einstellung eine EG 9B Stufe 3 hätte bekommen müssen, wie schaut es jetzt aus wenn ich die 9B demnächst zugesprochen bekomme?

Bekomme ich (Rückwirkend zum Einstellungsdatum) die 9b Stufe 3 und die geleistete Zeit für den nächsten Stufenaufstieg bleibt mir erhalten oder muss ich "schlimmeres" befürchten und fange quasi wieder von vorne an?!

Vielen Dank für eure Hilfe

Nein, mein Kontakt zum Personalstab konnte mir diese Frage nicht beantworten. ;-) Nur das ich logischerweise das fehlende Geld nachgezahlt bekomme, deswegen ja Ansprüche Geltendmachung nach § 37.