Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279129 times)

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #120 am: 03.12.2019 15:13 »
Ja, da fehlen die Maßgaben für Absatz 1. Ist aber ein "offensichtlicher Fehler", da die Regelungen so keinen Sinn ergeben. Auch hier wird es im Wege der Auslegung einfach sein, nach dem Willen der Tarifpartner vorzugehen und entsprechend werden die Länder handeln. Jetzt bitte keine erneute Diskussion zum Thema "der Wille liegt ausschließlich im Text"... hatten wir schon.  :)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #121 am: 03.12.2019 15:40 »
Die Auslegung steht aber dem ArbG/LAG/BAG zu und nicht den Tarifparteien - die müssen mit der Auslegung leben, wenn sie Mist vereinbaren. Und die Masse der LAG sowie das BAG werden entsprechend der von letzterem selbst ausgestalteten Auslegungsregelungen von Tarifverträgen so verfahren, wie ich es dargelegt habe - was das von Dir prospektierte Handeln der Länder vor allem eines werden läßt: tarifwidrig, ggfs. betrügerisch.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #122 am: 04.12.2019 07:52 »
Insofern doch um so mehr, dass man jetzt mehr als 12 Monate Zeit hat, diesen offensichtlichen Fehler durch einvernehmliche Vertragsänderung formell und formal zu korrigieren.
Und wenn das nicht stattfindet, dann kann ein Gericht doch nur davon ausgehen, dass dieser "Fehler" der Wille mindestens einer der beiden Parteien war und die andere sich hat über den Tisch ziehen lassen.
Wenn beide anderer Meinung sind, dann bleibt ja noch genug Zeit hier einen paar Sätze einzufügen und zu unterschreiben lassen.

Oder geht das nicht? Einvernehmliche Vertragsänderungen gehen doch immer, oder?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #123 am: 04.12.2019 08:00 »
Klar geht das. Passiert sogar so häufig, daß es dafür einen terminus technicus gibt: Tarifpflege

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #124 am: 04.12.2019 08:39 »
May be. Oder auch nicht. Wenn es "betrügerisch" ist, den Leuten mehr Geld zu zahlen als im Text steht, dann hat die TdL ja Glück, dass es kein Offizialdelikt ist. :)

Wuussaa.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #125 am: 04.12.2019 08:49 »
Inwiefern bezahlt der AG denn mehr, wenn er eine vorteilhafte Höhergruppierung nicht umsetzt, weil er die irrige Rechtsauffassung vertritt, dazu sei ein Antrag erforderlich?

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #126 am: 04.12.2019 09:24 »
Es sind nicht diese Fälle, die problematisch sind, sondern z.B. die üt als Techniker bezahlten FIs. "umfassende Fachkenntnisse" sind im Einzelfall sicher schwerer darzulegen als die EG 9b aus Teil II 22.2. Daher vermutlich auch das Antragsrecht.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #127 am: 04.12.2019 09:33 »
Eigentlich nicht - wenn es für das Grundmerkmal in Teil II Abschnitt 22.2 reicht, bedarf es ja umfassender Fachkenntnisse. Übertarifliche Bezahlung ist aber kein tarifliches Problem. Was ist denn mit den Fällen, die entsprechend der aktuellen Fassung des TVÜ-L zum 01.01.2021 höhergruppiert sind, bei denen der AG aber irrigerweise von einem Antragserfordernis ausgeht? Das ist - wie bereits ausgeführt - ein jahrzehntelanges Prozeßrisiko.

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #128 am: 04.12.2019 11:24 »
Sie werden nicht höhergruppiert sein. Keine Sorge.  8)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #129 am: 04.12.2019 11:56 »
Also Überarbeitung im Rahmen der Tarifpflege?

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #130 am: 04.12.2019 14:36 »
Ich gehe davon aus, dass die Gewerkschaften irgendwann ihre Rolle wieder spielen wollen. Das wäre doch mal ein Amlass.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #131 am: 04.12.2019 14:48 »
Welchen Anlaß hätten die Gewerkschaften? Ich sehe nicht, daß die Anlaß hätten, als erste zu zucken.

ITler

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #132 am: 16.01.2020 15:47 »
Eine Frage warum heißt das Thema hier "Eingruppierung IT ab 2021"?

Die Neureglungen der Entgeltordnung treten doch zum 01.2020 in Kraft und nicht 2021?

Ich habe anscheinend die Chance von E8 in die 9a höhergruppiert zu werden, leider würde ich meinen Stufenaufstieg im Oktober 2020  in die 8/4 verlieren. Wenn ich alles richtig ausgerechnet und beachtet habe, würde sich die Höhergruppierung erst im Jahr 2028 lohnen.

Ich weiß nicht wie die einzelnen Eingruppierungen sich ab Jahr 2021 weiter entwickeln, ich habe einfach die Zahlen vom 2021 genommen. Durch die 60 prozentige Sonderzahlung ab E9a, würde ich bis 2023 in der E9a weniger verdienen. Von 2023 bis 2024 fast identisch, bis 2026 wieder weniger und erst ab 2027 würde ich nach der Entgelttabelle 2021 mehr verdienen.

Würdet Ihr empfehlen trotzdem einen Antrag zu stellen? Obwohl es in den nächsten Jahren weniger Geld gibt? Man weiß ja nicht, ob die Entgeltordnung in nächsten 8 Jahren sich nochmal ändert und man wieder eine Chance auf Höhergruppierung bekommt.

LG
ITler

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #133 am: 16.01.2020 16:03 »
Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Django79

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #134 am: 16.01.2020 16:42 »
Abgesehen davon, dass es 80 Prozent Sonderzahlung ab E9a sind kommt natürlich begünstigend hinzu, dass die Stufenlaufzeiten der E9a im Vergleich zur alten E9k als Bonbon der letzten Tarifrunde entzerrt wurden. Du erreichst demnach 5 Jahre früher die relativ lukrative Stufe 5.


Eine Frage warum heißt das Thema hier "Eingruppierung IT ab 2021"?

Die Neureglungen der Entgeltordnung treten doch zum 01.2020 in Kraft und nicht 2021?

Ich habe anscheinend die Chance von E8 in die 9a höhergruppiert zu werden, leider würde ich meinen Stufenaufstieg im Oktober 2020  in die 8/4 verlieren. Wenn ich alles richtig ausgerechnet und beachtet habe, würde sich die Höhergruppierung erst im Jahr 2028 lohnen.

Ich weiß nicht wie die einzelnen Eingruppierungen sich ab Jahr 2021 weiter entwickeln, ich habe einfach die Zahlen vom 2021 genommen. Durch die 60 prozentige Sonderzahlung ab E9a, würde ich bis 2023 in der E9a weniger verdienen. Von 2023 bis 2024 fast identisch, bis 2026 wieder weniger und erst ab 2027 würde ich nach der Entgelttabelle 2021 mehr verdienen.

Würdet Ihr empfehlen trotzdem einen Antrag zu stellen? Obwohl es in den nächsten Jahren weniger Geld gibt? Man weiß ja nicht, ob die Entgeltordnung in nächsten 8 Jahren sich nochmal ändert und man wieder eine Chance auf Höhergruppierung bekommt.

LG
ITler