Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279078 times)

Snooze87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #15 am: 30.09.2019 11:12 »
Kann mir mal jemand mal diese Flugblatt Seite erklären?

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

Ich habe aktuell die EG9b Stufe 5 und müsste Zukünftig die EG 10 Fallgruppe 2 bekommen? Richtig?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #16 am: 30.09.2019 11:20 »
Verdi-Flugblätter sind tariflich so unbeachtlich, wie sie meistens verwirrend und manchmal falsch sind. Da kann man auch die Sprüche auf der Klowand lesen, das Anklicken lohnt bereits nicht. Maßgeblich sind ohnehin allein die tariflichen Regelungen.

lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #17 am: 30.09.2019 14:32 »
Auf dem Faltblatt sieht man lediglich eine grobe Zusammenfassung der Änderungen der Entgeltordnung für IT´ler ab 2021.
Hier ist ein Link für die komplette Entgeltordnung:

 https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf

Die Änderungen für IT´ler beginnen ab Seite 129.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #18 am: 30.09.2019 14:37 »
In dem Falle hat Ver.Di aber nur die Eingruppierungsregelungen - soweit ich es überblickt habe - abgeschrieben.

Ansonsten gilt: die Eingruppierung in der IT wird sich künftig nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen richten. Bislang existieren im Abschnitt 11 der Entgeltordnugn zum TV-L fünf Unterabschnitte, die für die Eingruppierung von IT-Kräften maßgeblich waren und sind. Aufgrund der Vereinheitlichung - künftig gibt es nur einen Abschnitt, der für die Eingruppierung der IT-Kräfte heranzuziehen ist -  kann von der jetzigen Eingruppierung überhaupt nicht auf die künftige geschlussfolgert werden. 

lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #19 am: 30.09.2019 15:24 »
... kann von der jetzigen Eingruppierung überhaupt nicht auf die künftige geschlussfolgert werden.

Klar, aber gibt es gar keine Anhaltspunkte? Wie war das denn damals bei der VKA? Hatten die damals eine vergleichbare EGO wie wir jetzt?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #20 am: 30.09.2019 15:29 »
Anhaltspunkte genügen nur für einen groben, drei bis vier Entgeltgruppen umfassenden Bereich - und damit ist niemandem geholfen.

Auch völlig anders.

Nein.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #21 am: 30.09.2019 16:20 »

Auch völlig anders.


Klare Aussage.  ;D

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #22 am: 30.09.2019 16:20 »
öhm... die neue TVL-Regelung ab ´21 entspricht der der VKA... oder überlese ich da was ? 

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #23 am: 30.09.2019 16:35 »
Das ist zutreffend. Danach war aber nicht gefragt.

ITler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #24 am: 01.10.2019 11:54 »
Kann mir mal jemand mal diese Flugblatt Seite erklären?

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

Ich habe aktuell die EG9b Stufe 5 und müsste Zukünftig die EG 10 Fallgruppe 2 bekommen? Richtig?
Anhand welcher Aussage aus dem Schreiben leitest du ab, dass du hochgruppiert wirst?

Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 8 um in die 9a hochgruppiert zu werden, sind zusätzliche Fachkenntnisse 
erforderlich.
Was sind jetzt zusätzliche Fachkenntnisse? Laut dem Duden: Zusätzliche Kenntnisse liegen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch vor, wenn sie im Sinne des Adjektivs „zusätzlich“ zu etwas bereits Vorhandenem, Gegebenem
ergänzend, erweiternd hinzukommt. Ist es eine qualifizierte Weiterbildung oder reicht es schon aus, die bloße Einarbeitung in eine konkrete beruflich Tätigkeit?

Fragen über Fragen, ich weiß nicht so recht ob die "Verbesserungen für die IT" auf irgendeine weise sich auf mich auswirken werden.






lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #25 am: 01.10.2019 13:44 »
Er hat vermutlich einige Sachen durcheinandergewirbelt und gedacht, dass sich der Text unter 10/2 auf seine aktuelle Eingruppierung bezieht.

Meines Wissnes nach sind Fachkenntnisse die Kenntnisse die während einer Ausbildung vermittel werden. Zusätzliche Fachkenntnisse sind also Kenntnisse die über deren einer Ausbildung hinausgehen. 

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #26 am: 01.10.2019 14:01 »
"Zusätzliche Fachkenntnisse" ist zunächst mal ein Heraushebungsmerkmal. Bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen ist schrittweise aufbauend auf die Ausgangsentgeltgruppe, hier E6, zu prüfen. Diese hat zwei Fallgruppen. Fg. 2 ist eine Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in der Breite. Die Prüfungen zu E7 und E8 sind unabhängig von Fachkenntnisse, sie heben sich durch die Selbständigkeit der Aufgabenerledigung heraus. Bei E7 bedarf es Tätigkeiten, die über das reine Abarbeiten von vorgegebenen Abalufdiagrammen/-schemata hinausgeht. E8 bedarf des IT-Äquivalenz der selbständigen Leistungen des allg. Teils. E9a bedarf hingegen wieder einer Prüfung hinsichtlich der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse. Eine bloße Steigerung der gründlichen Fachkenntnisse in der Breite ist - im Gegensatz zur EGO Bund - nicht hinreichend, weil im TV-L die IT-Tätigkeitsmerkmale der EGO VKA übernommen wurden, bei denen es E6 Fg. 2 gibt. Diese bloße Steigerung der Fachkenntnisse in der Breite wäre dann lediglich die Erfüllung des Merkmals der gründlichen, vielseitigen Fachkenntnisse der E6. Es muß also entweder eine noch darüber hinausgehende Verbreiterung der benötigten Fachkenntnisse geben oder eine Steigerung in der Tiefe der benötigten Fachkentnnisse.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #27 am: 02.10.2019 10:09 »
denkbar: Eine Aufgabe erfordert detaillierte Kern-Kenntnisse sowohl von FI-SI als auch von FI-AP... also die Ein-Mann-IT-Abteilung in kleinen Bereichen ohne Support durch größere Einheiten. Oder höhere SAP-Zertifikate... oder andere, nicht in den Ausbildungen vorhandene Kenntnisse (z.B. Tarifrecht oder Haushaltsrecht) 

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #28 am: 02.10.2019 10:19 »
denkbar: Eine Aufgabe erfordert detaillierte Kern-Kenntnisse sowohl von FI-SI als auch von FI-AP...

Das wäre dann ein Beispiel für gründliche, vielseitige Fachkenntnisse.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #29 am: 02.10.2019 10:39 »
Die sehe ich schon als gegeben an, wenn mehrere Arbeitsfelder innerhalb eines der beiden Berufe nötig sind. Ansonsten würde die Rechtsprechung in Verwaltungsberufen ja fast nie "vielseitige" anerkennen.