Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279099 times)

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #165 am: 14.02.2020 09:53 »
Laut Tarifeinigung vom 29.03.2019 wirkt das im TV-H ab dem 01. Januar 2020. Auf Antrag

leider

Hätte 10/2020 meinen nächsten Stufenaufstieg

Aber du hättest ja keinen Antrag stellen müssen... Hast du es denn gemacht bzw wurdest du hochgruppiert?

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #166 am: 14.02.2020 09:59 »
Am 01.01.2021 kann keine Höhergruppierung aufgrund der derzeit gültigen Tätigkeitsmerkmale erfolgen, weil am 01.01.2021 bereits die neuen Tätigkeitsmerkmale gelten. Zudem ist in den derzeitigen Regelungen zur Überleitung im IT-Bereich kein Antrag vorgesehen, die neuen Tätigkeitsmerkmale wirken unmittelbar.

Das habe ich nicht verstanden. Wenn jetzt, 2020 eine TB neu geschrieben wird (E9A->E9B), welche Merkmale werden dann benutzt? So wie ich das lese, die alten? Hätte das dann 2021 eine weitere Höhergruppierung zur Folge?

Ja, im TV-L gelten dieses Jahr noch die "alten" Tätigkeitsmerkmale. Ob es 2021 zu einer Höhergruppierung kommt, kann ich nicht sagen. Aber möglich ist es. Man kann aber nicht pauschal sagen, dass alle eine EG höhergruppiert werden.

ITler

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #167 am: 14.02.2020 11:08 »
Laut Tarifeinigung vom 29.03.2019 wirkt das im TV-H ab dem 01. Januar 2020. Auf Antrag

leider

Hätte 10/2020 meinen nächsten Stufenaufstieg

Aber du hättest ja keinen Antrag stellen müssen... Hast du es denn gemacht bzw wurdest du hochgruppiert?

Noch habe ich keinen Antrag gestellt, bin mir auch nicht sicher ob dann überhaupt eine Höhergruppierung stattfinden wird.

Laut meiner Excel Liste würde es sich trotzdem ab etwa 7ten Jahr für mich lohnen(von E8 in E9a, oder von E8 in 9b lohnt sich auf jeden Fall)

dieselschweif

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #168 am: 17.02.2020 07:38 »
Danke Spid, wieder einen Schritt weiter.

in der Anlage A des Ätv steht unter Abschnitt 11 ab 1. Januar 2021: Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (Seite 131) dazu dann:
Zitat
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Wo bekommt man jetzt die richtigen Formulierungen für die TB her, die diesen Gestaltungsspielraum beschreiben?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #169 am: 17.02.2020 07:54 »
Wie meinen?

dieselschweif

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #170 am: 17.02.2020 08:02 »
Um am 1.1.2021 von E9b nach E10 zu kommen, muss o.a. Merkmal vorhanden sein. Es wäre ja sinnig, das jetzt in die TB zu integrieren. Nur ist "Gestaltungsspielraum" wieder so eine nicht greifbare Formlulierung.

Wo kann man nachschauen, wie man soetwas wirksam formuliert?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #171 am: 17.02.2020 08:37 »
Am besten beginnst Du mit einem dreitägigen Seminar zu den Grundlagen des Eingruppierungsrechts der Tarifverträge des öD. Nachdem Du die dahinterliegende Systematik verstanden hast, solltest Du die bedeutenderen Kommentare lesen und verstehen. Da die Tätigkeitsmerkmale im Bereich IT weitgehend übereinstimmen, sollte aufgrund der größeren Breite auch Kommentarliteratur zum TVÖD rezipiert werden. Ein hinreichendes Verständnis vorausgesetzt, sollte es dann möglich sein, entsprechende Formulierungen rechtssicher zu finden.

Wastelandwarrior

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #172 am: 17.02.2020 08:53 »
Wo bekommt man jetzt die richtigen Formulierungen für die TB her, die diesen Gestaltungsspielraum beschreiben?

Polizist: "Herr Richter, was soll ich schreiben, damit das ein Mord wird ?"

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #173 am: 17.02.2020 09:33 »
Danke Spid, wieder einen Schritt weiter.

in der Anlage A des Ätv steht unter Abschnitt 11 ab 1. Januar 2021: Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (Seite 131) dazu dann:
Zitat
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Wo bekommt man jetzt die richtigen Formulierungen für die TB her, die diesen Gestaltungsspielraum beschreiben?
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8
oder allgemein
https://www.google.com/search?ei=lU5KXrePJsOdkgXf4ZL4Bw&q=Gestaltungsspielraum+tv%C3%B6d


Platt in it Sprech würde ich sagen first level support kein Gestalltungsspielraum.
second level idR Gestalltungsspielraum (wenn er eigene Lösungswege finden darf.), oftmals aber eben nicht so Breit und tief in die Lösungswege einsteigt wie third level support, der mal an code o.ä. drehen kann um die Lösung zu schaffen.
Zitat
In Abgrenzung zu dem Tätigkeitsmerkmal der „selbständigen Leistungen“ bedeutet
"Gestaltungsspielraum" im Sinne der Anforderungen, dass dem Tarifbeschäftigten
zumindest Entscheidungsrechte und -wege über die Art und Weise der Aufgabenerledigung zustehen, d.h. die Möglichkeit, darüber zu entscheiden,
• ob Handlungsbedarf besteht,
• wann ein Tätigwerden erforderlich ist und in welcher Reihenfolge
(Entscheidung über Prioritäten),
• welche Richtung einzuschlagen ist,
• welche IT-spezifischen Verfahren, Funktionen und Vorgehensweisen
anzuwenden sind,
sodass Abwägungs- und Handlungsmöglichkeiten bei der Klärung des
Sachverhalts bestehen

dieselschweif

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #174 am: 18.02.2020 09:09 »
Danke WasDennNun

Es handelt sich um Anwendungsentwicklung (Fullstack: SQL, PHP Backend, Web Frontend) inkl Geschäftsprozessaufnahme und auch Optimierung. Wie im öD üblich steht im "Pflichtenheft": "muss das können, was das alte kann".
Dazu noch Rechner und User Administration des Bereichs.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #175 am: 18.02.2020 12:48 »
Derzeit gilt da ja für die E10 folgendes was passen könnte:
ob dein Job hohen oder nur mittleren Schwierigkeitsgrad hat, kann ich nicht beurteilen.

11.3 Beschäftigte in der Programmierung
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte in der Programmierung,
die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorgaben hohen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder
Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Beschäftigte in der Programmierung
mit vertieften IT- bzw. Fachkenntnissen,
die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorgaben mittleren Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder
Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

Ob du ab 2021 einen Getalltungsspielraum hast, der über den der E8 hinaus geht?
Da du (bzw. die Tätigkeiten)  als 9b umfassende und zusätzlich Fachkenntnisse gegenüber dem E8 hast. Müsste sich der Gestalltungsspielraum mMn eben auf diese Dinge beziehen.
Ob da die obigen Kriterien passen, sprich frei Wahl der Verfahren etc. müßte man prüfen. 

RsQ

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #176 am: 24.02.2020 21:40 »
Mal nur am Rande:

Das Kammergericht Berlin (ja, jenes mit dem spektakulären Virenbefall) sucht einen neuen IT-Chef ...

... in EG 11.

 ;D ;D ;D ;D

https://www.tagesspiegel.de/berlin/virus-attacke-auf-berliner-kammergericht-it-chef-des-obersten-landesgerichts-muss-gehen/25559304.html

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #177 am: 25.02.2020 08:01 »
Nunja, wenn du nicht Leiter einer IT Gruppe bist oder Leitungs und Koordinierungsaufgaben bekommst, ist es hat einfach nicht möglich in der IT zZ eine höhere EG zu bekommen. Aber vielleicht bekommt er/sie ja nächstes Jahr dann E12  ;D

Aber ich sehe sowas hier auch ständig bei unserer Interessengemeinschaft innere Sicherheit (Polizei). Ständig negativ in den Medien präsent mit "Internetkram" aber einen Leiter der IT mit maximal einer E11 abspeisen wollen. 

Arno-Nühm

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #178 am: 25.02.2020 08:14 »
„[...] Die Stellenausschreibung dokumentiert eindrucksvoll, dass Berlin im Wettbewerb um IT-Personal nichts dazulernt, an veralteten Laufbahnkonzepten unreflektiert festhält und die Personalbedarfsplanung nicht an zukünftigen Herausforderungen ausrichten kann.“

Wie ich schon mehrfach zu diesem Thema geschrieben habe, es wird sich auch zukünftig NICHTS bzw. nicht viel ändern! Die Leute lernen einfach nicht dazu! Das ganze System muss erst bzw. wird richtig gegen den Baum fahren, damit ein Umdenken erfolgt. Und dann wird es extrem teuer!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #179 am: 25.02.2020 09:48 »
Das ganze System muss erst bzw. wird richtig gegen den Baum fahren, damit ein Umdenken erfolgt. Und dann wird es extrem teuer!
Ist doch schon im Kammergericht
Nunja, wenn du nicht Leiter einer IT Gruppe bist oder Leitungs und Koordinierungsaufgaben bekommst, ist es hat einfach nicht möglich in der IT zZ eine höhere EG zu bekommen. Aber vielleicht bekommt er/sie ja nächstes Jahr dann E12  ;D
Falsch, ich kann mir durchaus vorstellen, dass man die Stelle mit Dipl. Inf. / Master Inf. Tätigkeiten versieht und wenn man dann noch einen entsprechenden Stab hat ist es ja E13/E14/E15