Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 281000 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #225 am: 15.06.2020 13:37 »
Guten Tag,

ich bin Beschäftigter in der IT-Systemtechnik und EG11 eingruppiert - ich vermute als Sonstiger Beschäftigter, da mir das Studium fehlt.

Ändert sich für mich ab 01.01.2021 etwas in der Eingruppierung?
Wenn du Tätigkeiten der Systemtechnik der EG12 ausübst und wg. fehlendem Studium die EG11 bezahlt bekommst ist es was anderes, als wenn du als sB in der EG11 (und dort gibt es 3 Fallgruppen) bist.
Da helfen Vermutungen nicht.

Andererseits kommt es auf deine auszuübenden Tätigkeiten an, die Struktur ab 2021 ist eine andere.
Du kannst ja mal beim Personalamt nachfragen, wo die dich 2021 sehen, die werden ja schließlich dafür bezahlt, dass zu wissen.

Aber ich vermute, dass eine EG12 in Reichweite ist, aber das hilft auch nicht weiter. 8)
Wir müssten deine auszuübenden Tätigkeiten kennen.

azure90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #226 am: 15.06.2020 14:48 »
Die Stelle wurde damals mit EG11 ausgeschrieben. Anforderungsprofil war ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder außerhalb des Hochschulbereichs in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten. Da eine EG11 ausgeschrieben und ich diese auch bekommen habe, kann ich also davon ausgehen in eine der 3 Fallgruppen eingeordnet zu sein. Ansonsten hätte ich als Sonstiger Beschäftigter nur eine EG10 erhalten?

Ich habe nach der Einstellung (die ist auch schon einige Jahre her) nie eine Stellenbeschreibung bekommen oder eine Info warum ich wo eingruppiert wurde. Die Aufgaben waren ja in der damaligen Stellenausschreibung ersichtlich und sind sehr vielseitig. Es kamen auch über die Jahre immer mehr Aufgaben dazu. Ich habe das ehrlich gesagt auch nie in Frage gestellt. Erst jetzt mit dem neuen Tarifabschluss und der veränderten EGO habe ich mir Gedanken gemacht über Dinge wie Stellenbeschreibung, Fallgruppen usw.

Natürlich würde ich gerne eine EG12 oder EG13 erhalten, evtl. bietet sich ja die Möglichkeit dafür ab 2021, nur weiß ich nicht recht wie ich am besten vorgehe. Habe sogar die Angst heruntergestuft zu werden, wenn ich jetzt ein Fass aufmache, man weiß ja nie.....oder ich mache mir unnötig Gedanken und verpasse die Chance auf eine höhere EG.

Wie am besten vorgehen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #227 am: 15.06.2020 15:01 »
Die Stelle wurde damals mit EG11 ausgeschrieben. Anforderungsprofil war ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder außerhalb des Hochschulbereichs in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten. Da eine EG11 ausgeschrieben und ich diese auch bekommen habe, kann ich also davon ausgehen in eine der 3 Fallgruppen eingeordnet zu sein. Ansonsten hätte ich als Sonstiger Beschäftigter nur eine EG10 erhalten?
1.) Was ausgeschrieben wird und was man übertragen bekommt muss nicht Deckungsgleich sein.
2.) Wenn du Tätigkeiten der EG12 übertragen bekommst aber die Voraussetzung nicht erfüllst, bekommst du in dem Bereich eine EG niedriger bezahlt.
3.) möglich, dass die dich als sB angesehen haben und du E12er Tätigkeiten hast und entsprechend entlohnen, trotzdem wäre es sinnvoll zu wissen in welcher Fallgruppe du bist, bzw. was deine auszuübenden Tätigkeiten sein könnten.
4.) Wenn sie jetzt auf den Gedanken kämen, dass du kein sB bist, könnte sie ja auf den Gedanken kommen, dich jetzt runterstufen zu wollen. Ob sie es dann so einfach können, kA.
Denn sie können die ja nicht nachweisen, was sie dir warum übertragen haben, oder?
Zitat
Ich habe nach der Einstellung (die ist auch schon einige Jahre her) nie eine Stellenbeschreibung bekommen oder eine Info warum ich wo eingruppiert wurde. Die Aufgaben waren ja in der damaligen Stellenausschreibung ersichtlich und sind sehr vielseitig. Es kamen auch über die Jahre immer mehr Aufgaben dazu. Ich habe das ehrlich gesagt auch nie in Frage gestellt. Erst jetzt mit dem neuen Tarifabschluss und der veränderten EGO habe ich mir Gedanken gemacht über Dinge wie Stellenbeschreibung, Fallgruppen usw.
Lieber spät als nie.
Zitat
Natürlich würde ich gerne eine EG12 oder EG13 erhalten, evtl. bietet sich ja die Möglichkeit dafür ab 2021, nur weiß ich nicht recht wie ich am besten vorgehe. Habe sogar die Angst heruntergestuft zu werden, wenn ich jetzt ein Fass aufmache, man weiß ja nie.....oder ich mache mir unnötig Gedanken und verpasse die Chance auf eine höhere EG.
Wie am besten vorgehen?
Feststellen was die auzuübenden Tätigkeiten tariflich Wert ist.
Feststellen was die ausgeübte Tätigkeiten tariflich Wert ist.
Danach weiß man wie man vorgehen sollte.
Ob Ball flach halten oder Maul aufreisen und dafür sorgen das die Tätigkeiten übertragen werden.

Oder einfach mal den personaler fragen, wo du ab 2021 eingruppiert bist, da sich dann ja was ändert und du gerne wissen willst, wo du eigentlich jetzt eingruppiert bist, weil dass wurde dir nie mitgeteilt.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #228 am: 15.06.2020 15:06 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, dazu bedarf es keines Tätigwerdens. Da es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht etwa auf die ausgeübte, ist ein „Hinzukommen“ von Aufgaben immer dann für die Eingruppierung unbeachtlich, wenn diese nicht vom AG - und das ist nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - übertragen wurden. Ein „sonstiger Beschäftigter“ ist stets so eingruppiert, wie ein Erfüller der Voraussetzung in der Person. Das macht den „sonstigen Beschäftigten“ aus und unterscheidet ihn von jenen, die weder Erfüller noch „sonstiger Beschäftigter“ sind. Die Stufe wird durch Dein Handeln oder Nichthandeln ebensowenig berührt wie die Eingruppierung.

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #229 am: 16.06.2020 09:56 »
Ich habe Mal in meiner Personalverwaltung gefragt, wie sie mich 2021 eingruppiert sehen, leider ohne Ergebnis. Scheinbar fehlen noch abschließende Informationen, um das beurteilen zu können.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #230 am: 16.06.2020 10:03 »
Ja, scheinbar - tatsächlich fehlt einfach die Qualität in der PA.

azure90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #231 am: 16.06.2020 10:44 »
Erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Ich werde die Personalverwaltung fragen in welcher FG ich bin und wie es ab 2021 aussieht.

Was ist eigentlich wenn ich EG11 FG3 bin (es sieht laut Beschreibung ziemlich danach aus)? Diese gibt es ab 2021 nicht mehr. Ich kann nicht herleiten in welcher EG ich dann landen müsste.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #232 am: 16.06.2020 10:52 »
Eben. Die Tätigkeitsmerkmale wurden überwiegend neu gefasst. In den allermeisten Fällen kann aus der derzeitigen Eingruppierung kein Rückschluss auf die zukünftige Eingruppierung gezogen werden.

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #233 am: 16.06.2020 13:25 »
Ja, scheinbar - tatsächlich fehlt einfach die Qualität in der PA.

Werden die Personalabteilungen der Länder noch irgendwie gebrieft oder bekommen / bekamen sie weitere Infos zu den Änderungen? Oder ist das Verdie Flugblatt tatsächlich alles was es bisher zu dem Thema gibt?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #234 am: 16.06.2020 13:38 »
Welche Relevanz sollten Verdi-Flugblätter haben? Wer liest sowas und wer braucht sowas?

Es gibt den Tarifvertrag. Mehr braucht jemand mit hinreichenden Kenntnissen im Tarifrecht nicht.

GofX

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #235 am: 16.06.2020 16:48 »
Ich habe Mal in meiner Personalverwaltung gefragt, wie sie mich 2021 eingruppiert sehen, leider ohne Ergebnis.

Aus Angst vor Regress wurde es meiner Behörde (TV-H) von der obersten Landesbehörde ausdrücklich untersagt, "beratend" tätig zu werden.

Wegen irgendwelchen uralten BAT-Überleitungen, die sich heute in Individualstufen befinden, kann es passieren, dass diese nach einer Höhergruppierung eventuell weniger haben als vorher. Verringerte JSZ spielt da eventuell auch noch mit rein. Scheinbar wäre es zu viel verlangt, dies vorher zu prüfen.

Deswegen: bevor man etwas falsch macht, lieber gar nichts tun und das Risiko auf den TB abwälzen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #236 am: 16.06.2020 17:38 »
Dann bleibt dem TB halt wie immer nur das eine:
Seine auszuübenden Tätigkeiten sich selber ankucken und entscheiden in welcher EG man ist und 2021 sein wird.
Falls man diese nicht vorliegen haben die Arbeit einstellen bis man sie vorliegen hat, da man ja sonst nicht weiß was man arbeiten darf.
Falls man sich dies nicht traut, selbst ermitteln welche Tätigkeiten man ausübt, dieses von der Personalverwaltung bestätigen lassen, wenn es geht, vom Chef bestätigen lassen. (Natürlich mit dem Hinweis, wenn man nicht innerhalb einer Woche was hört, dass man dann ja die Arbeit einstellen müsste, da man ja evtl. sonst abgemahnt werden könnte, weil man nicht die auszuübenden Tätigkeiten macht.

Wer schwierigkeiten damit hat einzuschätzen wo man in der EG bei seinen Avs angesiedelt ist.
Der kann es ja hier versuchen, bei ver.di oder aber bei einem Profi oder beim Gericht.

ranger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #237 am: 17.06.2020 09:51 »
Lars73 hatte in einem der vorherigen Posts geschrieben, dass es keinen gehobenen oder höheren Dienst bei Tarifbeschäftigten gibt. Ist das so korrekt? Gibt es dazu etwas schriftliches?

a)  Auf Antrag wäre eine Höhergruppierung in die E13 möglich.

b) Weder noch. Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen gehobener/höheren Dienst.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #238 am: 17.06.2020 09:56 »
Weder TV-L noch TV-H (noch TVÖD oder TV-V) kennen eine solche Unterscheidung oder Kategorisierung. Die genannten Tarifverträge liegen in schriftlicher Form vor.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #239 am: 17.06.2020 09:56 »
Ist das so korrekt?
Ja.
Gibt es dazu etwas schriftliches?
Eher andersrum: Es müsste etwas schriftliches geben, wenn es derartige Bezeichnungen bei Tarifbeschäftigten geben würde.