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Eingruppierung IT ab 2021

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lowsounder:
Er hat vermutlich einige Sachen durcheinandergewirbelt und gedacht, dass sich der Text unter 10/2 auf seine aktuelle Eingruppierung bezieht.

Meines Wissnes nach sind Fachkenntnisse die Kenntnisse die während einer Ausbildung vermittel werden. Zusätzliche Fachkenntnisse sind also Kenntnisse die über deren einer Ausbildung hinausgehen. 

Spid:
"Zusätzliche Fachkenntnisse" ist zunächst mal ein Heraushebungsmerkmal. Bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen ist schrittweise aufbauend auf die Ausgangsentgeltgruppe, hier E6, zu prüfen. Diese hat zwei Fallgruppen. Fg. 2 ist eine Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in der Breite. Die Prüfungen zu E7 und E8 sind unabhängig von Fachkenntnisse, sie heben sich durch die Selbständigkeit der Aufgabenerledigung heraus. Bei E7 bedarf es Tätigkeiten, die über das reine Abarbeiten von vorgegebenen Abalufdiagrammen/-schemata hinausgeht. E8 bedarf des IT-Äquivalenz der selbständigen Leistungen des allg. Teils. E9a bedarf hingegen wieder einer Prüfung hinsichtlich der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse. Eine bloße Steigerung der gründlichen Fachkenntnisse in der Breite ist - im Gegensatz zur EGO Bund - nicht hinreichend, weil im TV-L die IT-Tätigkeitsmerkmale der EGO VKA übernommen wurden, bei denen es E6 Fg. 2 gibt. Diese bloße Steigerung der Fachkenntnisse in der Breite wäre dann lediglich die Erfüllung des Merkmals der gründlichen, vielseitigen Fachkenntnisse der E6. Es muß also entweder eine noch darüber hinausgehende Verbreiterung der benötigten Fachkenntnisse geben oder eine Steigerung in der Tiefe der benötigten Fachkentnnisse.

Wastelandwarrior:
denkbar: Eine Aufgabe erfordert detaillierte Kern-Kenntnisse sowohl von FI-SI als auch von FI-AP... also die Ein-Mann-IT-Abteilung in kleinen Bereichen ohne Support durch größere Einheiten. Oder höhere SAP-Zertifikate... oder andere, nicht in den Ausbildungen vorhandene Kenntnisse (z.B. Tarifrecht oder Haushaltsrecht) 

Spid:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 02.10.2019 10:09 ---denkbar: Eine Aufgabe erfordert detaillierte Kern-Kenntnisse sowohl von FI-SI als auch von FI-AP...

--- End quote ---

Das wäre dann ein Beispiel für gründliche, vielseitige Fachkenntnisse.

Wastelandwarrior:
Die sehe ich schon als gegeben an, wenn mehrere Arbeitsfelder innerhalb eines der beiden Berufe nötig sind. Ansonsten würde die Rechtsprechung in Verwaltungsberufen ja fast nie "vielseitige" anerkennen.

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