Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
Spid:
Du hast aber nur zwei Spezialisierungen des selben Ausbildungsberufs nach ITKTAusbV genannt, keine unterschiedlichen Berufe.
Wastelandwarrior:
Zieh dir nicht den Zorn der IT-Leute zu. Den Fehler habe ich in der Praxis auch schon gemacht. Es sind zwei Berufe mit unterschiedlichen Ausbildungsinhalten. Ist wie Bautechniker Hochbau/Tiefbau. ;-)
Spid:
Es ist kein Fehler. Rechtlich ist es so, wie ich es dargelegt habe - und nur das zählt.
Wastelandwarrior:
Nein. Ausweislich des "Verzeichnisses für anerkannte Ausbildungsberufe" haben sie unterschiedliche Gattungsnummern.
43412 10.07.1997 Fachinformatiker/ Fachinformatikerin - Fachrichtung Anwendungsentwicklung
43102 10.07.1997 Fachinformatiker/ Fachinformatikerin - Fachrichtung Systemintegration
= separate "Berufe" im Tarifsinn
Oder würdest du Tierwirte auch so behandeln ?
11232 17.05.2005 Tierwirt/ Tierwirtin - Fachrichtung Imkerei
11212 17.05.2005 Tierwirt/ Tierwirtin - Fachrichtung Rinderhaltung
11222 17.05.2005 Tierwirt/ Tierwirtin - Fachrichtung Geflügelhaltung
11212 17.05.2005 Tierwirt/ Tierwirtin - Fachrichtung Schäferei
11212 17.05.2005 Tierwirt/ Tierwirtin - Fachrichtung Schweinehaltung
Dann wünsche ich den Bienen viel Spaß mit dem Schäfer....
Wastelandwarrior:
Ich konkretisiere: https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/76989u87.pdf
Dort im Abschnitt FI: die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich in § 10 Absatz 2 bzw. 4 (Nr. 8 bis 10.4). Sofern diese Tätigkeitsfelder wechselseitig im Aufgabenfeld sind, sind sie für EG 9a einschlägig. Natürlich sind sie auch "vielseitig", aber das sollte auch innerhalb der Fachrichtung bereits darstellbar sein.
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