Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279140 times)

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #315 am: 28.08.2020 10:12 »
Eingruppierungsfeststellungsklage i.V.m. Lohnklage

Mit was für Kosten muss gerechnet werden? Hast du da Erfahrungen?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #316 am: 28.08.2020 10:15 »
Keine - wenn Du das selbst machst.

Jockel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #317 am: 31.08.2020 14:07 »
Soll heißen: in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Wenn du keinen Anwalt benutzt, hast also keine. Die Verfahrenskosten des Gerichts trägt allerdings der Verlierer. Da niemand bestreiten wird, dass du das Geld bekommst, kannst du dich ernsthaft nur um die Zinsen streiten. Lass das mal 10€ sein. Die Gerichtskosten liegen bei 250-350€. Das Risiko ist also 1:25 oder 1:35... für die Realisierung eines Anspruchs, der sicher nicht bestritten wird.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #318 am: 31.08.2020 14:13 »
Was meinst du mit der Angabe eines Risikos von 1:25 oder 1:35?
Man fordert das Geld was einen zusteht. Wenn es unstrittig ist wäre das Risiko quasi Null.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #319 am: 31.08.2020 14:16 »
Wenn der Anspruch nicht bestritten wird, gibt es für den Kläger keinerlei Prozeßrisiko. Sofern der AG im Gütetermin einlenkt, fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Wenn der AG den Anspruch nicht bestreitet, im Gütetermin nicht einlenkt, wird er zur Zahlung verurteilt und trägt die Gerichtskosten. Der AN hat dann ein Urteil, das er ins Vermögen des AG vollstrecken lassen kann. 8-12 Wochen nach Klageerhebung könnte er also bereits zu seinem Geld kommen, was durchaus deutlich zügiger sein könnte als auf den säumigen Schuldner mit seinen nie enden wollenden Ausreden zu warten.

Jockel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #320 am: 31.08.2020 15:47 »
Was meinst du mit der Angabe eines Risikos von 1:25 oder 1:35?
Man fordert das Geld was einen zusteht. Wenn es unstrittig ist wäre das Risiko quasi Null.
Risiko im Sinne von "was bekomme ich" : "Was kann es mich kosten".

Die hier von Spid immer wieder vorgetragene Klage ist Unsinn und läuft ins Leere. Wenn ich so verklagt werden würde, würde ich extra 2 Wochen länger warten bei dem Kollegen... musste ja händisch gemacht werden.  ;D

Wir brauchen uns natürlich nicht darüber unterhalten, dass der mangelnde Vollzug ganz unterste Schublade ist. Das ist an Amateurhaftigkeit kaum zu überbieten. Die Klage wird daran aber nicht viel ändern. 

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #321 am: 31.08.2020 15:58 »
Wenn ins Vermögen des Schuldners vollstreckt wird, ist unbeachtlich, wie dieser sich gerne verhalten würde. Und die Klage läuft auch in keinster Weise leer. Wenn wir vom gleichen Maß an Versagen wie bei der bisherigen Umsetzung des letztjährigen Tarifergebnisses ausgehen, dürfte ein Arbeitsgerichtsprozeß selbst in Berlin zu einer früheren Auszahlung der Entgeltansprüche führen als ein Warten auf den versagenden AG.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #322 am: 04.09.2020 23:21 »
Danke für die Antworten.
Nach und nach bekomme ich ein paar Infos aus höheren Reihen bei uns.
Mein Arbeitgeber (Anwendung des TV-L) wird vermutlich die EGO-Änderung erst nach Antragsstellung auf Höhergruppierung anwenden. Es soll die Regelung aus §38B Abs.3 TV-H übernommen werden.

Durch meine Gruppenleitung bekomme ich jetzt immer mal wieder ein paar Infos und das Thema wird auf personeller Führungsebene (Gruppenleiter und höher) diskutiert werden.
Ich denke im Oktober weiß ich dann mehr.

netzwerker

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #323 am: 08.09.2020 20:25 »
Moin,

hab da eine konkrete Frage dazu. Mein AG hatte das bisher nicht auf dem Schirm und muss sich nun zeitnah Gedanken dazu machen auch bzgl. der Sollstellen.

Ich bin in EG 10 / 6 und bin Netzwerker (Geselle) mit Spezialaufgaben, besonderem Fachwissen und bin der Einzige der die Thematik bei uns bearbeitet.

- Wie würde denn ab 01.01.2021 aussehen?
- Muss ein Antrag gestellt werden?
- Was ist bei einer Neueingruppierung mit den Stufen?
- Geht es runter auf 1 oder wird dort wie bei einer Höhergruppierung agiert?
- Es würde ja z. B. bei EG 11 mindestens Stufe 5 und bei EG 12 mindestens Stufe 4 notwendig sein, damit keine Minderung des Entgelts vorliegt, oder?

Vielen Dank im Voraus...
Gruß
Der Netzwerker

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #324 am: 08.09.2020 20:37 »
Aus den Ausführungen kann nicht beurteilt werden, welche Eingruppierung sich ab dem 01.01.21 ergibt.

Die tariflichen Regelungen sehen kein Antragserfordernis vor.

Was soll eine „Neueingruppierung“ sein? Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, findet eine Höhergruppierung statt.

Eine Höhergruppierung aus E10/6 in E11 oder E12 führt in Stufe 5.

netzwerker

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #325 am: 08.09.2020 20:48 »
Aus den Ausführungen kann nicht beurteilt werden, welche Eingruppierung sich ab dem 01.01.21 ergibt.

Die tariflichen Regelungen sehen kein Antragserfordernis vor.

Was soll eine „Neueingruppierung“ sein? Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, findet eine Höhergruppierung statt.

Eine Höhergruppierung aus E10/6 in E11 oder E12 führt in Stufe 5.

Neueingruppierung habe ich wohl ein neues Wort erschaffen...  ;D
Danke für die schnelle Antwort!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #326 am: 09.09.2020 14:40 »
@Netzwerker
Eine Antragserfordernis ist wohl tariflich nicht vorgesehen, gleich wohl davon auszugehen ist, dass dies viele AG denken und von daher kann ein "Antrag" nicht schaden.
Weißt du in welchem Abschnitt du in der aktuellen EGO du in der EG10 bist?
Bist du als sonstiger Beschäftigter dort eingruppiert, oder wurdest du um eine EG abgesenkt aufgrund fehlendem Studiums?


Germanmann

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #327 am: 29.09.2020 10:42 »
@Netzwerker
Eine Antragserfordernis ist wohl tariflich nicht vorgesehen, gleich wohl davon auszugehen ist, dass dies viele AG denken und von daher kann ein "Antrag" nicht schaden.

Ich rate dringend dazu, einen Antrag zu stellen. Sonst gehen wir alle leer aus.

Ich hatte die Tage bei der Personalversammlung die Frage an der Personalleitung gestellt, wie die neue Entgeltordnung für die IT ab nächstes Jahr 2021 implementiert wird.

Antwort: Man wisse das noch nicht und hat sich auch nicht wirklich damit beschäftigt. Aber man hat den Eindruck, dass es zu Verschlechterung führen würde.

Also mein Eindruck. Ohne Antrag wird niemand damit beschäftigen. Jedenfalls, ich werde aus dem Grund einen Antrag stellen. Wenn nichts passiert, suche ich die weite nächstes Jahr.



WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #328 am: 29.09.2020 10:51 »
Ich hatte die Tage bei der Personalversammlung die Frage an der Personalleitung gestellt, wie die neue Entgeltordnung für die IT ab nächstes Jahr 2021 implementiert wird.

Antwort: Man wisse das noch nicht und hat sich auch nicht wirklich damit beschäftigt. Aber man hat den Eindruck, dass es zu Verschlechterung führen würde.
Ein weitere Beweis für häufig anzutreffende mehr als minderwertige Qualität der Personaler im öD

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #329 am: 29.09.2020 11:18 »
Ob sich jemand damit befasst, ist für die Eingruppierung unbeachtlich.