Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279108 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #420 am: 14.11.2020 10:50 »
Es kommt nicht darauf an, als was man angestellt ist, sondern ob man unter Vorbemerkung Nr. 1 zu Abschnitt 11 i.d.F. ab 01.01.21 fällt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #421 am: 14.11.2020 15:04 »
Und hier zum Nachlesen:

1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen
der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf
ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere
informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme,
Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen
und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus
eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative
Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung
und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der
Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. 6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen
von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #422 am: 17.11.2020 14:42 »
Nicht wenige IT-Beschäftigte sind - sofern man nicht von einer Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale ausgeht - jedoch überhaupt nicht eingruppiert. Das führt zur konstitutiven Wirkung der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag - und kann nur im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden.

Spannender Punkt. Bei mir steht im Arbeitsvertrag "Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert." Wenn ich aufgrund meiner Tätigkeit eingruppiert worden wäre, würde es dann auch mit Wortlaut "aufgrund seiner Tätigkeiten [...]" o.ä. im Arbeitsvertrag stehen?
Ergibt sich hieraus für die Personengruppe ohne Tätigkeit eine Konsequenz fürs nächstes Jahr? Muss diese Personengruppe auf irgendetwas achten?

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #423 am: 17.11.2020 14:56 »
Spannender Punkt. Bei mir steht im Arbeitsvertrag "Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert." Wenn ich aufgrund meiner Tätigkeit eingruppiert worden wäre, würde es dann auch mit Wortlaut "aufgrund seiner Tätigkeiten [...]" o.ä. im Arbeitsvertrag stehen?


Nein. Tarifbeschäftigte werden nicht eingruppiert, sie sind es aufgrund der Tarifautomatik und der übertragenen Tägigkeiten. Was der Arbeitgeber dazu schreibt ist lediglich seine Rechtsmeinung dazu.
Der Wortlaut ist daher ziemlich egal.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #424 am: 17.11.2020 15:25 »
Sofern Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind, ist das zutreffend - so auch im Falle des Fragestellers. Die mögliche Tariflücke liegt in den (fehlenden) Tätigkeitsmerkmalen für Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #425 am: 17.11.2020 16:29 »
Habe hier noch meine Einstellungsmerkmale gefunden. "Diese Tätigkeit entspricht der Funktion/dem Merkmal der Gruppe 11 Teil ll / Abschn. 11.2 der Entgeltordning (Ego) zum TV-L." Nebenbei bin ich Fachinformatiker.

Von daher bin ich wohl nach Tätigkeiten eingeordnet worden.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #426 am: 17.11.2020 16:42 »
Wie meinen?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #427 am: 17.11.2020 19:26 »
Habe hier noch meine Einstellungsmerkmale gefunden. "Diese Tätigkeit entspricht der Funktion/dem Merkmal der Gruppe 11 Teil ll / Abschn. 11.2 der Entgeltordning (Ego) zum TV-L." Nebenbei bin ich Fachinformatiker.

Von daher bin ich wohl nach Tätigkeiten eingeordnet worden.
Daraus lese ich , dass du das Entgelt der EG10 erhältst?!
Oder aber das deine Tätigkeiten der EG12 entsprechen und du das Entgelt der EG11 erhältst
Oder das du das Entgelt der EG11 erhältst und der AG meint du wärest ein sonstiger Beschäftigter, der es drauf hat.

Oder das dein AG keine Ahnung hat und es ihm egal war, Hauptsache er findet eine fadenscheinige Argumentation dich irgendwie zu bezahlen.

Versuche mal von AG die konkrete EG und Fallgruppe zu erfragen wo er deine Tätigkeiten sieht.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #428 am: 17.11.2020 21:05 »
Wie meinen?

Ich hole kurz aus, ich habe ein paar Infos nicht mitgegeben,
Laut meiner Einstellungsverfügung bin ich als "Administrator IT-Verfahrensbetreuung" eingestellt. Bin nach EG11 bezahlt. Sehe ich das richtig, dass ich Aufgrund der Einstellung als "Administrator IT-Verfahrensbetreuung" dem Merkmal der Gruppe 11 Teil ll / Abschn. 11.2 der Entgeltordung (Ego) zum TV-L eingeordnet wurde?

Daraus lese ich , dass du das Entgelt der EG10 erhältst?!
Oder aber das deine Tätigkeiten der EG12 entsprechen und du das Entgelt der EG11 erhältst
Oder das du das Entgelt der EG11 erhältst und der AG meint du wärest ein sonstiger Beschäftigter, der es drauf hat.

Oder das dein AG keine Ahnung hat und es ihm egal war, Hauptsache er findet eine fadenscheinige Argumentation dich irgendwie zu bezahlen.

Versuche mal von AG die konkrete EG und Fallgruppe zu erfragen wo er deine Tätigkeiten sieht.

Ich erhalte die EG11. Sonstiger Beschäftigter bin ich nicht, dies habe ich aus Interesse mal erfragt. Ich bin "Administrator IT-Verfahrensbetreuung" laut meiner Einstellungsverfügung.
Bezüglich der Fallgruppe, auch dies habe ich mal erfragt und als Antwort erhalten: "[...] so befinden Sie sich in der EG11 des Teil II der EGO. Dort gibt es keine Fallgruppen"

Ich habe daraufhin einfach aufgehört nachzubohren.

Ich habe eine "Arbeitsplatzbeschreibung" in der "Kernaufgaben" aufgeführt sind. Eine Arbeitsplatzbeschreibung sind keine übertragenden Tätigkeiten, Kernaufgaben ebenfalls nicht - sehe ich das richtig?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #429 am: 17.11.2020 21:26 »
Man wird nicht eingeordnet, man ist eingruppiert - und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Einstwllungsverfügungen gibt es im Strafrecht. AN und AG schließen Arbeitsverträge, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses maßgeblich bestimmen.

Die E11 in Abschnitt 11.2 hat nur eine Fallgruppe. Diese setzt als Voraussetzung in der Person entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen zuvor abgeschlossenen AL2 mit IT-Zusatzausbildung und Praxiserfahrung oder die Eigenschaft als sonstiger Beschäftigter voraus. Ansonsten erfolgte die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe. Eine an den AN ausgehändigte Arbeitsplatzbeschreibung dient regelmäßig der Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit und ist zugleich der schriftliche Nachweis, den das NachwG vom AG verlangt.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #430 am: 17.11.2020 21:52 »
Neben dem Arbeitsvertrag habe ich noch eine Einstellungsverfügung bekommen.

Spannend. Dann bin ich seit nun mehr fast 3 Jahren falsch eingruppiert. Im Arbeitsvertrag steht immerhin E11 drin, ich denke, wegnehmen wird schwierig.

Ist absehbar was dann nächstes Jahr mit der neuen EGO auf mich zukommt?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #431 am: 17.11.2020 22:13 »
Welches Recht hätte der AG denn bei Einstellung auf Dich übertragen können?

Man kann nicht falsch eingruppiert sein. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat lediglich deklaratorische Bedeutung.

Sofern die jetzige auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E11 in Abschnitt 11.2 erfüllt, ist anzunehmen, daß sie auch das Tätigkeitsmerkmal der E11 Fg. 2 des Abschnitts 11 ab dem 01.01.21 erfüllt. Ob auch die Heraushebungsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt werden, kann nicht beurteilt werden.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #432 am: 19.11.2020 10:33 »
Bei mir gibt es erfreuliche Nachrichten an der Eingruppierungsfront:
Ab 01.01.2021 bin ich in E13 FG 1 nach neuer IT EGO eingruppiert. Derzeit bin ich nach alter IT EGO E11 FG 3 eingruppiert. Ich bin sonstiger Beschäftigter.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #433 am: 19.11.2020 10:55 »
Bei mir gibt es erfreuliche Nachrichten an der Eingruppierungsfront:
Ab 01.01.2021 bin ich in E13 FG 1 nach neuer IT EGO eingruppiert. Derzeit bin ich nach alter IT EGO E11 FG 3 eingruppiert. Ich bin sonstiger Beschäftigter.

Herzlichen Glückwunsch! Hast du einen Antrag gestellt? Und darf ich nach dem Bundesland fragen?

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #434 am: 19.11.2020 11:13 »
Freistaat Sachsen

Ich hatte einen Antrag gestellt, dieser war aber überflüssig, da bei uns nun sowieso alle in der IT bezgl. der neuen EGO geprüft werden, ein Antrag ist bei unserem AG nicht nötig.