Lasst euch nicht kirre machen. Spid hat Spaß daran, jeden Krümel angenommenen Unrechts (von anderen) vor Gericht austragen zu lassen. Er ist sicher am schwarzen Brett im Aufenthaltsraum seines zuständigen Arbeitsgerichts der Antragsteller des Jahres.
Fehler macht er nie. Alle anderen sind doof. Auslegung bei Mehrdeutigkeit kann nur er.
Natürlich sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, das Klagen nur eine Option unter vielen sind und dass das insbesondere in nicht anonymen Teilen dieses Landes gut überlegt sein will. Hinzu kommt das Kostenrisiko.
Ja, es wird sicher ungemein spannend, ob jemand sich bis zum BAG klagt, weil die Überleitungsregel handwerklich nicht gelungen ist. Ich halte das für unwahrscheinlich, da die AG es nicht darauf ankommen lassen werden. Also ist das was für Referendare aber nichts für die Realität. Macht des Faktischen und so...
Stellt einen verdammten Antrag. Bricht kein Zacken aus der Krone.
(und tragt Alltagsmasken, wascht euch die Hände, haltet Abstand)