Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279090 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #480 am: 02.12.2020 16:37 »
Der Nutzer @Jockel hat doch mit "Natürlich sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, das Klagen nur eine Option unter vielen sind und dass das insbesondere in nicht anonymen Teilen dieses Landes gut überlegt sein will." eine mögliche Maßregelung durch den AG ins Spiel gebracht. Nach dem Gütetermin weiß man vor dem ArbG so gut wie sicher, woran man ist. Hat man den Eindruck, nicht zu obsiegen, nimmt man die Klage vor dem Verhandlungstermin zurück. Dann entstehen keine Gerichtskosten. Kostenerstattung für die Gegenseite gibt es nicht. Die Kosten für drei Blatt Papier, Tinte, Umschlag und eine Briefmarke liegen bei etwa 1€ - im Vergleich zu einem Blatt Papier, Tinte und Umschlag bei Antragstellung beim AG.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #481 am: 02.12.2020 17:53 »
Danke. Den Beitrag von Jockel hatte ich nicht als Warnung vor einer Maßregelung verstanden, sondern eher als Warnung davor, als Querulant betrachtet zu werden. Damit muss ja keine nachweisbare Maßregelung verbunden sein.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #482 am: 02.12.2020 18:47 »
Da jede benachteiligende Maßnahme eine solche darstellen kann, sieht sich ein AG angesichts der Beweiserleichterungen vor Gericht für den AN und der AN-freundlichen Rechtsprechungspraxis beträchtlichen Risiken ausgesetzt. Jede Ermessensentscheidung zum Nachteil oder auch nur nicht zum Vorteil des AN, die nicht hinreichend dokumentiert ist, birgt das Risiko, erfolgreich vor Gericht angegriffen zu werden - und wenn man sich wegen so etwas häufiger vor Gericht trifft, entsteht wieder und wieder ein enger zeitlicher Zusammenhang für den Anscheinsbeweis.

Jockel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #483 am: 03.12.2020 16:04 »
Isie hat das schon richtig gelesen. Ablage Q auf allen Ebenen.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #484 am: 03.12.2020 16:08 »
Also doch Maßregelung - und die kann man - und sei es nur, um dem Ruf gerecht zu werden - ja vor Gericht angreifen, und zwar schlicht jede nicht vorteilhafte Entscheidung des AG. Dann kann man sich wöchentlich vor dem ArbG treffen.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #485 am: 04.12.2020 09:34 »
Eigene Erfahrung?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #486 am: 04.12.2020 09:41 »
Oh ja. Ich hatte so einen vom Vorgänger „geerbt“. Er hatte es sogar geschafft, die Versetzung von seinem 70km von seinem Wohnort entfernten Arbeitsplatz auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz 830m von seiner Wohnung entfernt als „Maßregelung“ anzugreifen.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #487 am: 04.12.2020 10:01 »
So war meine Frage eigentlich nicht gemeint  ;)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #488 am: 04.12.2020 10:14 »
So hast Du sie gestellt.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #489 am: 04.12.2020 10:51 »
So wolltest du sie verstehen  ;)

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #490 am: 04.12.2020 10:56 »
Oh ja. Ich hatte so einen vom Vorgänger „geerbt“. Er hatte es sogar geschafft, die Versetzung von seinem 70km von seinem Wohnort entfernten Arbeitsplatz auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz 830m von seiner Wohnung entfernt als „Maßregelung“ anzugreifen.

Ist das normalerweise nicht eine Wohltat? Oder musste er dadurch seine Frau öfters/länger sehen?  ;D

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #491 am: 04.12.2020 11:05 »
Die organisatorische Eingliederung und die Kundschaft änderte sich, zudem gehörte es zu seinen Aufgaben, die neue Außenstelle aufzubauen. Angesichts der völlig unzureichenden Entscheidungsdokumentation meines Vorgängers, der dafür umso akribischer dokumentierte, warum jemand „weg“ müsse, konnte er das dann als Schikane darstellen.

Der erste Schlag muß sitzen, sonst hat man solchen Mist an der Backe.

Texter

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #492 am: 04.12.2020 11:31 »
Wie ist die Geschichte ausgegangen? Hat er die Außenstelle aufgebaut? Ist er noch AN bei Dir?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #493 am: 04.12.2020 11:52 »
Nein und nein. Ersteres ist nicht schade, das war ja nur ein tölpelhafter Versuch meines Vorgängers, letzteres erfolgte durch verhaltensbedingte Kündigung. Wir konnten u.a. anhand des Druckbildes nachweisen, daß er Material des AG eingesetzt hat, um seinen Rechtsstreit mit dem AG zu führen.

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #494 am: 04.12.2020 14:41 »
[...]
Wir konnten u.a. anhand des Druckbildes nachweisen, daß er Material des AG eingesetzt hat, um seinen Rechtsstreit mit dem AG zu führen.

 :o

Darf man fragen in welchem Bereich Du beschäfftigt bist? Unscharfe Antwort reicht.

Ich frage deshalb weil, wie ich glaube, die unterschielichen Ansichten über eine mögliche Vorgehensweise in den doch sehr unterschiedlichen "Ämtern" begründet liegen ^^

Auf so eine Aktion würde bei uns glaube ich niemand kommen irgentwelche Druckbilder zu analysieren um jemanden "rauszukicken". Zum Glück nicht .....