Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279074 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #495 am: 04.12.2020 14:50 »
Großer Zuwendungsempfänger des Bundes.

Warum "zum Glück"? Es sollte doch im Interesse eines jeden sein, daß korrupte und veruntreuende AN entfernt werden - es sei denn, man ist selbst einer...

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #496 am: 04.12.2020 15:25 »
Großer Zuwendungsempfänger des Bundes.

Warum "zum Glück"? Es sollte doch im Interesse eines jeden sein, daß korrupte und veruntreuende AN entfernt werden - es sei denn, man ist selbst einer...

Oder: Man ist selbst kein veruntreuender AN, möchte aber trotzdem keinen Kollegen wegen geringfügiger Veruntreuung (hier im Beispiel: Nutzen von Dienstdruckern für nicht-dienstliche Zwecke) verlieren.

Was das mit korruption zu tun haben soll kann ich nicht nachvollziehen.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #497 am: 04.12.2020 15:43 »
Veruntreuung öffentlicher Mittel halte ich niemals für geringfügig und da der Schriftverkehr allein zwischen den Parteien mehrere tausend Seiten umfaßte ist es auch vom Umfang her nicht geringfügig, zumal ja erschwerend hinzukommt, daß er Mittel des AG nicht nur veruntreute, sondern auch noch gegen diesen einsetzte.

Die unrechtmäßige Ausnutzung einer Machtposition, um damit einen Vorteil zu erzielen, der einem nicht zusteht, wird doch erfüllt - und somit liegt Korruption vor.

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #498 am: 04.12.2020 15:54 »
Veruntreuung öffentlicher Mittel halte ich niemals für geringfügig und da der Schriftverkehr allein zwischen den Parteien mehrere tausend Seiten umfaßte ist es auch vom Umfang her nicht geringfügig, zumal ja erschwerend hinzukommt, daß er Mittel des AG nicht nur veruntreute, sondern auch noch gegen diesen einsetzte.
[...]

Unter diesen Umständen ist das natürlich etwas anderes.

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #499 am: 10.12.2020 09:47 »
Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten unter Euch.
Ich bin derzeit als Netzwerk- und Serveradministrator in EG10 (Erfahrungsstufe 5) TV-L eingruppiert. Ich wollte nun von meiner Personalsachbearbeiterin wissen, in welche Fallgruppe meine Tarifstelle eingestuft ist. Als Antwort bekam ich:

"Ich habe soeben im TV-L nachgeschaut. Es gibt in der EG10 keine Fallgruppen. Nur in EG9."

Hat Sie recht? Ich zweifel nämlich inzwischen ein wenig an der Kompetenz unserer Personalstelle. 

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #500 am: 10.12.2020 09:51 »
Schau doch einfach mal selbst in den Tarifvertrag.

Ich kenn mich zwar nicht im IT-Bereich aus, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch dort Fallgruppen gibt.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #501 am: 10.12.2020 09:56 »
In der EG10 gibt es 3 Fallgruppen in der IT-Systemtechnik.
Ab Januar 2021 nur noch 2 Fallgruppen in EG10.

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten unter Euch.
Ich bin derzeit als Netzwerk- und Serveradministrator in EG10 (Erfahrungsstufe 5) TV-L eingruppiert. Ich wollte nun von meiner Personalsachbearbeiterin wissen, in welche Fallgruppe meine Tarifstelle eingestuft ist. Als Antwort bekam ich:

"Ich habe soeben im TV-L nachgeschaut. Es gibt in der EG10 keine Fallgruppen. Nur in EG9."

Hat Sie recht? Ich zweifel nämlich inzwischen ein wenig an der Kompetenz unserer Personalstelle.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #502 am: 10.12.2020 12:28 »
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, zu der keinerlei Ausführungen gemacht werden.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #503 am: 10.12.2020 12:31 »
Nein, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #504 am: 10.12.2020 12:35 »
Nun, wenn Du die Beiträge hier verfolgst - oder schlicht meine Antwort auf Deine Frage verstehend liest - sollte sich leicht erschließen, daß es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Mithin bedarf es hinreichender Ausführungen zu dieser.

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #505 am: 10.12.2020 15:34 »
@Spid
Ich habe mich innerhalb weniger Tage, so weit es mir möglich war, durch die Beiträge hier gearbeitet. Dabei muss ich zugeben, dass ich vieles nicht verstanden habe. Vielleicht denke ich einfach zu kompliziert oder sehe den Wald vor lauter Bäume nicht.
Ich habe mir alles durchgelesen, weil ich für mich in Erfahrung bringen wollte, ob ich mit meinen ausgeübten Tätigkeiten eventuell ab dem 01.01.2021 einen Anspruch habe, in EG 11 eingestuft zu werden. Wie ich bereits oben erwähnt habe, ist unsere Personalabteilung nicht sehr zuverlässig. Die haben z.B. erst vor ca. 2 Wochen von den Änderungen in der Tarifentgeldordnung ab dem 01.01. gehört. Und das auch nur durch einen Hinweis eines Technikers im Hause.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #506 am: 10.12.2020 15:36 »
Wie bereits ausgeführt, ist die ausgeübte Tätigkeit regelmäßig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #507 am: 10.12.2020 15:53 »
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?

Organisator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #508 am: 10.12.2020 16:01 »
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?

Ausgeübte Tätigkeit: Was du tatsächlich machst
Auszuübende Tätigkeit: Vom Arbeitgeber übertragene Aufgaben (siehe deine Tätigkeitsdarstellung / Stellenbeschreibung oder ähnliches)



Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #509 am: 10.12.2020 16:03 »
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?
Die ausgeübte Tätigkeit ist jene, die Du tatsächlich machst. Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht übergriffiges subalternes Führungspersonal - Dir zur Ausübung übertragen hat.