Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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WasDennNun

Zitat von: Spid in 04.01.2021 14:01
In völliger Unkenntnis der auszuübenden Tätigkeit findest Du ein Drittel besondere Leistungen? Spannend, kannst Du auch Lottozahlen?
Ja.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 04.01.2021 14:01
Nach einer Feststellung war nicht gefragt.
Ich beantworte auch ungefragte Fragen, wenn es mir hilfreich erscheint und ich Lust dazu habe.

Spid

Zitat von: WasDennNun in 04.01.2021 14:02
Zitat von: Spid in 04.01.2021 14:01
In völliger Unkenntnis der auszuübenden Tätigkeit findest Du ein Drittel besondere Leistungen? Spannend, kannst Du auch Lottozahlen?
Ja.
Dann aber bitte per PN, sonst muß der Jackpot zu sehr geteilt werden.

kokett

Könnt Ihr den Kindergarten hier bitte mal beenden?  >:(

Löscht Euch am besten, ihr nervt!

Pumpe

Gehe ich eigentlich Recht in der Vermutung, daß ein (eigentlich unnötiger ;) ) Antrag beim Arbeitgeber auf Überprüfung der auszuübenden Tätigkeiten nach der neuen Entgeltordnung im Prinzip auch zu einer Herabgruppierung führen könnte?

WasDennNun

Ja

EDIT:
Nein, steht ja Verbesserung drüber.
Nicht deiner auszuübenden Tätigkeiten sollen überprüft werden, sondern die Einordnung in der neuen EGO

Und es fällt mir bisher schwer Fälle zu sehen, die dazu führen könnten. Alleinig die Fälle wo vorher ein Eingruppierungsirrtum bestand und man das falsche Entgelt bekommen hat, kann ich mir vorstellen.

Spid


Pumpe

Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:58
Nein.

Hast Du mit dem "Nein" mir oder WasDennNun geantwortet?

WasDennNun

Zitat von: Pumpe in 07.01.2021 13:06
Zitat von: Spid in 07.01.2021 12:58
Nein.

Hast Du mit dem "Nein" mir oder WasDennNun geantwortet?
Ich habe eine Falsche Antwort gegeben, es kann nur Verbesserung geben:

1Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der
Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf
Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.

WasDennNun

@Spid:
müssten eigentlich diejenigen, die durch die Änderung der EGO in einer niedrigeren EG kommen nicht automatisch dort landen?
Für die gilt ja §29d /§29f nicht.
Oder?

Spid

Ein solcher Antrag berührt die Eingruppierung in keinster Weise - schließlich sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. So man von einem Bestandsschutz und einer Antragserfordernis analog zu 2020 ausginge, könnte ein Antrag auf Höhergruppierung nur in eine höhere Entgeltgruppe führen.

Pumpe


Jockel

Selbstverständlich kann ein Antrag der ursprünglich auf § 29 f TVÜ-Länder fußte, am Ende zu einer Bezahlung führen, die unterhalb der bisherigen liegt. Das passiert immer dann, wenn die bisherige Bezahlung nicht der Eingruppierung bzw. der Entgeltgruppe nach korrekter Überleitung entsprach, sondern darüber lag. google: "Korrigierende Eingruppierung".


Spid

Das ist keine Herabgruppierung - und nach der war gefragt.

PolJens

Hallo zusammen, ich bin in diesem Forum neu und möchte Euch mit einer Frage konfrontieren.

Gibt es schon einen AN, der einen Antrag in Bezug auf die EGO gestellt hat? Wenn ja, ist dieser Formlos gestellt worden bzw. wurde "nur" ein Bezug/ Querverweis auf die EGO in diesem Schreiben aufgeführt?