Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279084 times)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #60 am: 21.10.2019 08:32 »
Möglicherweise unterliegt @Antiker dem Irrtum, es gebe einen inneren Zusammenhang zwischen den alten und neuen Tätigkeitsmerkmalen oder gar, daß die Bezugnahme auf Entgeltgruppen/Fallgruppen in den neuen Tätigkeitsmerkmalen jenen Entgeltgruppen/Fallgruppen der jetzigen Tätigkeitsmerkmale gelte.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #61 am: 21.10.2019 08:40 »
Ich habe da mal eine Frage zu der IT-EGO ab 2021.

Habe ich die dann geltenden Regelungen dahingehend richtig verstanden, dass es Verbesserungen bzw. Höhergruppierungen ab E11 nur für bestimmte Fallgruppen gibt? Also z.B. E11 Fg. 3 kann nicht nach E12 höhergruppiert werden, da hier Fg. 2 Voraussetzung wäre?
Du hast da glaub ich was durcheinander gebracht. Ganz ganz simpel erklärt:
Schön wie du die neue EGO für IT aufgelistet hast. Aber was hilft es?

Es scheint eher der Irrtum zu herrschen, dass man aus seiner alten EG/Fg irgendeinen Rückschluss auf seine neue EG/Fg ziehen kann.
Zitat
Die EG 11 Fallgruppe 3 wird gar nicht erwähnt, weil es sie ab 2021 gar nicht gibt.
Genau und niemand ist ab 2021 in EG11 Fg3, sondern woanders (was man prüfen sollte, weil man ja in einer EG12+ sein könnte). Man wird bis 2020 in der EG11 Fg3 gewesen sein, ist es dann aber nicht mehr. Erhält aber weiterhin das EG11 Entgelt.

So habe ich zumindest es verstanden.

Antiker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #62 am: 21.10.2019 20:35 »

Es scheint eher der Irrtum zu herrschen, dass man aus seiner alten EG/Fg irgendeinen Rückschluss auf seine neue EG/Fg ziehen kann.
Zitat
Die EG 11 Fallgruppe 3 wird gar nicht erwähnt, weil es sie ab 2021 gar nicht gibt.
Genau und niemand ist ab 2021 in EG11 Fg3, sondern woanders (was man prüfen sollte, weil man ja in einer EG12+ sein könnte). Man wird bis 2020 in der EG11 Fg3 gewesen sein, ist es dann aber nicht mehr. Erhält aber weiterhin das EG11 Entgelt.

So habe ich zumindest es verstanden.

Ja, habe das mit den neuen (bzw. wegfallenden) Fallgruppen ganz vergessen. Mein Fehler. Jetzt herrscht aber wieder Klarheit. Dann bleibt ja doch die positive Quintessenz, dass es in vielen (oder allermeisten) Fällen nach Antrag ab 2021 eine Entgeltgruppe nach oben gehen wird.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #63 am: 22.10.2019 06:24 »
Insbesondere sehe ich Verbesserungen bzw. "Aufstiegs"potential für die nicht studierten ITler.

Arno-Nühm

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #64 am: 22.10.2019 18:44 »
Ja, habe das mit den neuen (bzw. wegfallenden) Fallgruppen ganz vergessen. Mein Fehler. Jetzt herrscht aber wieder Klarheit. Dann bleibt ja doch die positive Quintessenz, dass es in vielen (oder allermeisten) Fällen nach Antrag ab 2021 eine Entgeltgruppe nach oben gehen wird.

Ich habe das Ganze mal durchgerechnet und es lohnt sich für mich nicht wirklich:

Ausgangslage:
aktuell E11/4
ab 03/2021: E11/5

D.h. wenn ich ab 01/2020 von E11 nach E12 höhergruppiert werden würde, käme ich laut Tarifregelungen in E12/3 und die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorn. Trotz des Garantiebetrages in Höhe von 180 €, der mir zumindest im Jahre 2020 ein höheres Entgelt bescheren würde, bräuchte ich dennoch 17 !!!! Jahre, damit sich diese Höhergruppierung finanziell bemerkbar macht. Oder anders ausgedrückt: nach ungefähr 17 Jahren wäre ich dann bei +/- 0.

Einfach nur WOW!

Vielen Dank an ALLE die eine stufengleiche Höhergruppierung bei den letzten Tarifverhandlungen verwehrt haben...

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #65 am: 22.10.2019 19:10 »
Niemand zwingt Dich, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #66 am: 23.10.2019 07:00 »
Ja, habe das mit den neuen (bzw. wegfallenden) Fallgruppen ganz vergessen. Mein Fehler. Jetzt herrscht aber wieder Klarheit. Dann bleibt ja doch die positive Quintessenz, dass es in vielen (oder allermeisten) Fällen nach Antrag ab 2021 eine Entgeltgruppe nach oben gehen wird.

Ich habe das Ganze mal durchgerechnet und es lohnt sich für mich nicht wirklich:

Ausgangslage:
aktuell E11/4
ab 03/2021: E11/5

D.h. wenn ich ab 01/2020 von E11 nach E12 höhergruppiert werden würde, käme ich laut Tarifregelungen in E12/3 und die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorn. Trotz des Garantiebetrages in Höhe von 180 €, der mir zumindest im Jahre 2020 ein höheres Entgelt bescheren würde, bräuchte ich dennoch 17 !!!! Jahre, damit sich diese Höhergruppierung finanziell bemerkbar macht. Oder anders ausgedrückt: nach ungefähr 17 Jahren wäre ich dann bei +/- 0.

Einfach nur WOW!

Vielen Dank an ALLE die eine stufengleiche Höhergruppierung bei den letzten Tarifverhandlungen verwehrt haben...
Eben drum wird man ja auch nicht automatisch HG.

Mein Tipp: Warte ab bis du in der höhere Stufe bist und such dir einen ein Job mit geänderter Tätigkeit die dann zur HG führt, dann lohnt es sich für dich.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #67 am: 23.10.2019 07:18 »
Oder trage Sorge für eine minimale Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeit nach dem 28.02.2021. Es genügt eine minimale Verschiebung von Zeitanteilen. Der Bestandsschutz gilt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.

Amiga

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 385
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #68 am: 23.10.2019 08:10 »
Oder trage Sorge für eine minimale Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeit nach dem 28.02.2021. Es genügt eine minimale Verschiebung von Zeitanteilen. Der Bestandsschutz gilt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Von welchem Bestandsschutz redest du hier? Es ändert sich dann hypothetisch seine Stellenbeschreibung. Aber warum hilft ihm das dann bei der Höhergruppierung und den Laufzeiten?
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #69 am: 23.10.2019 08:25 »
Der Bestandsschutz aus §29d Abs. 1 TVÜ-L i.V.m.  §29f Abs. 1 TVÜ-L greiff nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit. Ändert sich diese, ist der TB nach §12 TV-L entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar zum Zeitpunkt der Tätigkeitsänderung.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #70 am: 23.10.2019 15:01 »
Oder trage Sorge für eine minimale Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeit nach dem 28.02.2021. Es genügt eine minimale Verschiebung von Zeitanteilen. Der Bestandsschutz gilt nur für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Von welchem Bestandsschutz redest du hier? Es ändert sich dann hypothetisch seine Stellenbeschreibung. Aber warum hilft ihm das dann bei der Höhergruppierung und den Laufzeiten?

Wie Spid ausführte: Wenn jemand in der E11 ist und nach der neuen Tätigkeiten der E12 wie oben geschildert aber eine HG (auf Antrag, wg neue EGO) sich nicht lohnt, dann wartet man ab und erzeugt zu einem besseren Zeitpunkt ein Tätigkeitsänderung, die dann zur HG führt.

Amiga

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 385
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #71 am: 23.10.2019 16:02 »
OK, danke ihr zwei. Das wirft für mich ein neues Licht auf die Sache, da ich das noch nicht wusste.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Germanmann

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #72 am: 05.11.2019 08:40 »
Eine blode Frage.

Könnte ich schon dieses/nächstes Jahr den Antrag für die Höhergruppierung in 2021 stellen oder müsste dies frühesten erst zum 01.01.2021 möglich sein?

Dankeim Voraus für Rückmeldungen diesbezüglich.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #73 am: 05.11.2019 08:47 »
Ich denke nicht, daß TB in der IT überhaupt einen Antrag nach §29f TVÜ-L stellen können.

lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #74 am: 05.11.2019 09:49 »
Nunja, laut §29f TVÜ-L kann man den Antrag BIS 31.12.2021 stellen. Es steht jedoch nicht da ab wann das möglich ist. Also aus meiner Sicht ab den Tag der Gültigkeit des TVÜ-L.

Ich gehe aber davon aus, dass noch niemand sich Gedanken über die Stelle gemacht hat und in welcher EG sie landen wird. Im dümmsten Fall stellst du einen Antrag auf Höhergruppierung und die Stelle bleibt so wie sie ist.

@Spid
Wie kommst du darauf?