Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid

Wenn dieser Nutzer
Zitat von: pommes in 24.11.2020 14:11
Ich bin in EG11 Stufe 4 und käme ohne Höhergruppierung im Januar 2023 in Stufe 5.

Bei Höhergruppierung in EG12 würde ich in Stufe 3 kommen und das ergäbe sich für mich im Vergleich zum Verbleib in EG11:

2023 -> 6670 € weniger Jahresbrutto
2024 bis 2027 -> 2915 € weniger Jahresbrutto

Ab 2028 habe ich denn 1614 € mehr Brutto, ab 2033 dann 3701 € mehr Brutto.

....
im Juli 2028 Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, vermeidet er die Talsohle 2023-2027, da die entsprechende Überzahlung aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist nicht mehr zurückgefordert werden kann.

Pseudonym

Ok, also die gesamte Stufenlaufzeit aussitzen. Ja, das hat was  8)

WasDennNun

Zitat von: Pseudonym in 18.01.2021 19:48
Zitat von: WasDennNun in 15.01.2021 16:37
Zitat von: Jockel in 15.01.2021 13:05Zur Not eben erst zum 1.10.2021. Die Frage wird sein, ob die Postschubser-Gewerkschaften wegen der Nerd-Fraktion E10 aufwärts in den offen Clinch gehen. Sehe ich eher nicht. ;-)
Hihi
wozu auch, betrifft ja nicht ihre Mitglieder.

Spannend wird es doch nur, wenn dann im Jahre 2022+x jemand (der nicht den Antrage gestellt hat, den es nicht gibt) auf die Idee kommt rückwirkend korrekt eingruppiert zu werden.
Dies ihm verwehrt wird und er dann klagt.
Z.B. diejenigen, die erst in ein paar Jahren was von der HG hätten, denn die könnte die HG Talsohle durchschreiten und dann die höhere EG genießen.

Nehmen wir einen der gängigsten Fälle an: TB ist aktuell in der Mitte der Stufenlaufzeit oder sogar kurz vor dem Aufstieg. Wer den Stufenaufstieg dann abwartet und dann zum 01.01.21 rückwirkend eingruppiert werden will, hat den Stufenaufstieg doch gar nicht vorgenommen, sondern wurde höhergruppiert und die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt.

Worauf zielst Du also als günstigen Zeitpunkt ab?
Wenn du als E11S4 in die E12S3 kommst, dann braucht es ein paar Jahre bis du mehr Geld verdienst, weil du in den ersten Jahren Verlust machst.
Wenn du also zunächst in der E11 bleibst und zu dem Zeitpunkt -also so in 7 Jahren-, wo du in die Phase kommst, in der du mehr verdienst und deine Minus wieder am aufholen bist, forderst du deine korrekte Eingruppierung, der AG kann nur die letzten 6 Monate rückfordern.
Du wirst also durchgängig besser bezahlt.

Oder besser gesagt: Du wirst dann ein paar Jahre nach EG11s4 und EG11s5 bezahlt, obwohl du in der eg12s3,eg12s4 bist und pochst dann auf deine korrekte eg12, wenn du dort in der s5 bist.

Jockel

...und verlierst dann, weil die korrekte Auslegung des Tarifvertrages diesen Unsinn natürlich nicht ergibt. Zum Beweis liegt den Gerichtsakten dann ein Ausdruck dieses Threats vor... :-)

Spid

Inwiefern stünde zu vermuten, die TVP hätten nicht vereinbart, was sie vereinbart haben?

WasDennNun

Zitat von: Jockel in 21.01.2021 15:03
...und verlierst dann, weil die korrekte Auslegung des Tarifvertrages diesen Unsinn natürlich nicht ergibt. Zum Beweis liegt den Gerichtsakten dann ein Ausdruck dieses Threats vor... :-)
Möglich, aber das Risiko trägt der AG.
Und der TB kann sich ja dann einfach mal neue Tätigkeiten suchen.

Jockel

Das Risiko tragen beim Arbeitsgericht zunächst mal beide.

Spid


Pseudonym

Die PA einer Nachbareinrichtung begrenzt den Antragsstellung auf Höhergruppierung bis zum 31.12.2021. Danach kann eine Höhergruppierung nicht mehr beantragt werden.

Wie seht Ihr das?

Spid

Ich sehe das so, daß eine Höhergruppierung überhaupt nicht beantragt werden muß. Wenn ein Antrag zu stellen wäre, dann hätte die PA grundsätzlich recht, denn das einzige, was die TVP geregelt bekommen haben, ist eine Antragsfrist, siehe §29f Abs. 1 TVÜ-L.

WasDennNun

Zitat von: Pseudonym in 21.01.2021 17:32
Die PA einer Nachbareinrichtung begrenzt den Antragsstellung auf Höhergruppierung bis zum 31.12.2021. Danach kann eine Höhergruppierung nicht mehr beantragt werden.

Wie seht Ihr das?
Ich sehe es so, dass das wohl so von den TVP geplant war, sie es aber nicht so niedergeschrieben haben, aber wohlmöglich die Gerichte es so sehen, dass das so gemeint war.

MrKrabat

Mein Arbeitgeber (Landesamt, NDS) hat mir folgendes Schreiben geschickt, ohne das ich etwas beantragt habe:

ZitatSehr geehrter Herr XXX,

im Rahmen der Tarifeinigung 2019 wurden auch die Anspruchsvoraussetzungen für Zulagen neu geregelt. Mit Inkrafttreten der Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftige in der Informations- und Kommunikationstechnik am 01.01.2021 entfällt die Programmierzulage ersatzlos.

Sie nehmen Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik wahr, die den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 11, Teil II, Abschnitt 11.4 der Anlage A zum TV-L (EGO TV-L) entsprechen.

Ab 01.01.2021 wird Ihnen die Programmierzulage in Höhe von 23,01€ gem. § 29f Abs. 2 TVÜ-L als Besitzstand, sofern Sie nicht gem. § 29f Abs. 1 TVÜ-L höhergruppiert werden, für die Dauer des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nach bisherigem Recht weitergezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ich interpretiere daraus, dass bei uns jeder höhergruppiert wird, ohne einen Antrag zu stellen.
Dazu heißt dies wohl, dass Empfänger der Programmierzulage garantiert höhergruppiert werden ;)

Spid

Wann wurde das Schreiben verschickt?

MrKrabat

Zitat von: Spid in 21.01.2021 21:22
Wann wurde das Schreiben verschickt?
Ist auf den 10.12.2020 datiert.
Habe es aber erst am Wochenende erhalten, da es an meine alte Adresse ging ;D

circat

ich habe 2 Fragen (habe nicht alle 41 Seiten lesen können)  :D

1. Kann ich die neue Einordnung nur im Jahr 2021 beantragen? Bei mir ist das leider auch so, dass ich aktuell in der E11/4 bin und zum ende des Jahres in die E11/5 komme.

2. ich erhalte aktuell eine dynamische Zulage (Differenz zu E11/5). Bleiben diese erhalten wenn ich in die E12/3 wechsle?