Mir ist halt isngesmat nicht ganz klar, wer diese Auslegung vornimmt? Die Personalabteilung? der Vorgesetzte?
Am Ende kann nur ein Gericht sagen wie man eingruppiert ist,
alles andere sind nur Rechtsmeinungen von AG bzw. AN
Deine auszuübenden Tätigkeit muss das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder Spezialaufgaben erfüllen.
Wenn dein AG der Meinung ist, dass diese Merkmale zutreffen, dann kann er dich nach EG12 auszahlen.
Du kannst auch einfach den "Antrag" stellen, dann wirst du sehen was der AG damit macht.
Durch den Antrag kann man nicht herabgruppiert werden, der Antrag wirkt nur, wenn er eine Höhergruppierung zur Folge hat.
Du kannst auch hingehen, den AG sagen, dass du nach EG12 bezahlt werden willst und sonst kündigst.
Dann kann der AG halt zu sehen, ob und wie er dich nach EG12 bezahlen will.