D.h. neue AN werden immer nach neuer EGO eingruppiert und AN mit einem Arbeitsvertrag vor Januar 2021 welche keinen Antrag auf HG stellen, bleiben nach alter EGO eingruppiert und zwar für immer, außer es ändern sich minimal Zeitanteile in der Tätigkeit, welche natürlich nicht einseitig beschlossen werden können.
Was passiert denn wenn jemand einen Antrag auf HG aufgrund der neuen EGO stellt und eine Ablehnung erhält, z.B. weil Zeitanteile und Tätigkeit auch nach neuer EGO in die gleiche EG führen? Ist man dann autom. immer noch nach alter EGO eingruppiert? Oder nach neuer EGO, aber unveränderter EG?