Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280960 times)

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #720 am: 05.04.2021 20:31 »
Du hast Recht, hab ich glatt überlesen  ;D

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #721 am: 05.04.2021 20:39 »
Wenn man von einem Antragserfordernis ausginge, täte man dies, weil man davon ausginge, die TVP hätten nicht bei der recht simplen Aufgabe völlig versagt, für die Beschäftigten in der IT in §29f TVÜ-L eine 1 Jahr später greifende inhaltsgleiche Regelung zu §29d TVÜ-L zu vereinbaren - und die Regelung in §29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L bezieht sich expressis verbis auf eine höhere Entgeltgruppe.

kuste

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #722 am: 21.04.2021 10:55 »
Ich falle unter den TV-H und habe leider erst letzte Woche von der Möglichkeit der Höhergruppierung erfahren.

Als Antwort auf meine Anfrage habe ich folgendes von der Personalabteilung erhalten:

Zitat
ich habe Ihnen hier den entsprechenden Auszug aus dem Erlass eingefügt. Hieraus ergibt sich, dass die Antragsfrist zum 31.12.2020 abgelaufen ist. Es verbleibt somit bei Ihrer derzeitigen Eingruppierung.

2. Antragsfrist (Ausschlussfrist) Der durch die Beschäftigten zu stellende Antrag muss – soweit das Arbeitsverhältnis nicht am 1. Januar 2020 geruht hat – innerhalb einer einjährigen Ausschlussfrist, die als speziellere Regelung der allgemeinen Ausschlussfrist des § 37 TV-H vorgeht, gestellt wer-den, § 38b Abs. 3 Satz 5 TV-H. Diese Ausschlussfrist beginnt am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2020. Nach Ablauf der Antragsfrist gestellte Anträge sind unwirksam, da der Anspruch auf Geltendmachung der Höhergruppierung zu diesem Zeit-punkt erloschen ist. Die Beschäftigten verbleiben dann für die Dauer der ununterbrochenen Ausübung der übertragenen Tätigkeit in ihrer nach § 38b Abs. 1 TV-H bestandsgeschützten Entgeltgruppe.

Ich habe versucht innerhalb dieses Strangs eine Antwort zu finden, aber leider nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten, ob die Aussage so richtig ist.

Vielen Dank :-)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #723 am: 21.04.2021 11:46 »
Dieser Thread ist ja auch nicht für den TV-H. Da waren die Verbesserungen ja bereits 2020. Die Frist ist eine Ausschlußfrist. Wenn Du keinen Antrag gestellt hast, war es das.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #724 am: 21.04.2021 12:45 »
Vielen Dank :-)
Da bleibt dir nur der WEg über eine minimale Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.
Also so was wie aus 20% Support und 80% Programmierung 21% Support und 79% Programmierung machen lassen.
Damit würde dann automatisch deine Tätigkeiten "neu" bewertet werden nach der neuen EGO.
(Wo bei das automatisch wahrscheinlich nicht klappt, weil die Personaler das evtl. nicht schnallen und man ihnen dann das bei puhlen muss.)

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #725 am: 21.04.2021 13:56 »
Vielen Dank :-)
Da bleibt dir nur der WEg über eine minimale Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.
Also so was wie aus 20% Support und 80% Programmierung 21% Support und 79% Programmierung machen lassen.
Damit würde dann automatisch deine Tätigkeiten "neu" bewertet werden nach der neuen EGO.
(Wo bei das automatisch wahrscheinlich nicht klappt, weil die Personaler das evtl. nicht schnallen und man ihnen dann das bei puhlen muss.)

Warum sollte der AG daran ein Interesse haben? Da wird man Ihm schon mit Abgang drohen müssen.

kuste

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #726 am: 21.04.2021 16:10 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, da der Thread so weit zurückreicht, würde er den TV-H beinhalten.
Da habe ich tatsächlich Pech gehabt.
 

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #727 am: 21.04.2021 16:15 »
Vielen Dank :-)
Da bleibt dir nur der WEg über eine minimale Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.
Also so was wie aus 20% Support und 80% Programmierung 21% Support und 79% Programmierung machen lassen.
Damit würde dann automatisch deine Tätigkeiten "neu" bewertet werden nach der neuen EGO.
(Wo bei das automatisch wahrscheinlich nicht klappt, weil die Personaler das evtl. nicht schnallen und man ihnen dann das bei puhlen muss.)

Warum braucht es eine Änderung? Wenn seine Aufgaben und Zeitanteile laut neuer EGO eine bestimmte EG ergibt, kann ich doch immer prüfen lassen ob meine derzeitige Eingruppierung korrekt ist oder ich falsch eingruppiert bin. Versteh nicht warum man das nach einer Frist nicht mehr darf.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #728 am: 21.04.2021 16:19 »
Für die Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO haben die TVP des TV-H ein Antragserfordernis vereinbart, das mit einer Ausschlußfrist verbunden wurde. Wer nicht fristgerecht den Antrag gestellt hat, verbleibt bei unverändert auszuübender Tätigkeit in seiner bisherigen Entgeltgruppe.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #729 am: 21.04.2021 16:44 »
Wenn ich mich im Antrag auf die neue EGO und TVÜ berufe, mag das ja sein. Ich kann doch aber als TB stets schauen ob ich korrekt eingruppiert bin. Es könnte ja auch auf einen mehrjährigen Eingruppierungsirrtum hinauslaufen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #730 am: 21.04.2021 18:16 »
Nur das Irrtum hinsichtlich der Eingruppierung nach der alten Fassung der Entgeltordnung lässt sich korrigieren. Soweit sich wegen der neuen Fassung der Entgeltordnung eine höhere Entgeltordnung ergeben hätte besteht darauf kein Anspruch wenn der Antrag nach TV-h nicht gestellt wurden ist.. Soweit ist dann die Eingruppierung nach der alten Entgeltordnung (bis zur Änderung der Tätigkeit) die korrekte Eingruppierung.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #731 am: 21.04.2021 18:36 »
Wenn ich mich im Antrag auf die neue EGO und TVÜ berufe, mag das ja sein. Ich kann doch aber als TB stets schauen ob ich korrekt eingruppiert bin. Es könnte ja auch auf einen mehrjährigen Eingruppierungsirrtum hinauslaufen.

Der einzige andere Antrag, der dahingehend rechtliche Wirkung entfaltet, wäre ein Feststellungsantrag beim zuständigen ArbG.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #732 am: 22.04.2021 08:05 »
Wenn ich mich im Antrag auf die neue EGO und TVÜ berufe, mag das ja sein. Ich kann doch aber als TB stets schauen ob ich korrekt eingruppiert bin.
Du bist dann ja auch korrekte eingruppiert, weil du ja aufgrund deines nicht gestellten Antrages weiterhin nach der alten EGO eingruppiert bist.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #733 am: 22.04.2021 08:08 »
Warum sollte der AG daran ein Interesse haben? Da wird man Ihm schon mit Abgang drohen müssen.
So was fällt unter Personalmanagement.
Und so eine Aussage wie: "Da muss man schon mit Abgang drohen" zeigt eben, dass es mit proaktive Handlungen im öD im Bereich HR eher mau aussieht.
Sowohl bei der Ag als auch An Seite.
Deswegen sind 95% der PA auch ahnungslose Graupen

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #734 am: 22.04.2021 08:14 »
D.h. neue AN werden immer nach neuer EGO eingruppiert und AN mit einem Arbeitsvertrag vor Januar 2021 welche keinen Antrag auf HG stellen, bleiben nach alter EGO eingruppiert und zwar für immer, außer es ändern sich minimal Zeitanteile in der Tätigkeit, welche natürlich nicht einseitig beschlossen werden können.

Was passiert denn wenn jemand einen Antrag auf HG aufgrund der neuen EGO stellt und eine Ablehnung erhält, z.B. weil Zeitanteile und Tätigkeit auch nach neuer EGO in die gleiche EG führen? Ist man dann autom. immer noch nach alter EGO eingruppiert? Oder nach neuer EGO, aber unveränderter EG?