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Eingruppierung IT ab 2021

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Doraymefayzo:

--- Zitat von: azure90 am 31.05.2021 19:30 ---Bin ich echt der Einzige hier, der sich anwaltliche Hilfe geholt und notfalls eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrebt?

--- End quote ---

Ich bin wohl auch kurz davor das zu machen. Ich habe Anfang Januar diesen Jahres meinen Antrag gestellt und bis dato noch gar keine Antwort bekommen.

wurstwasser:
Hmm, ich hatte auch einen Antrag gestellt, bin momentan in E11S5 - FG3.

Und mein Antrag wurde abgelehnt, Begründung steht noch aus, danach komme ich in die neue E11Fg2.

Ich blicks leider auch nicht, wenn ich die Beschreibungen (im TVL) lese, dann bin ich richtig eingruppiert in E10, E11,E12 und E13.

Spid:
Sofern man von einem Antragserfordernis ausgeht, steht dem AG keinerlei Entscheidung über den Antrag zu. Er wirkt als einseitige Willenserklärung unmittelbar mit Eingang beim AG.

Antiker:

--- Zitat von: Fritte am 30.05.2021 18:46 ---
--- Zitat von: Spid am 30.05.2021 14:27 ---Maßgeblich für das Merkmal ist einzig, daß der TB durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt ist.

--- End quote ---

Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.

--- End quote ---

Das ist wirklich lustig, oder erbärmlich, oder erschreckend. Oder Alles zugleich. Such Dir was aus.

Teamleitern die Leitung eines Teams abzusprechen ist genauso drollig wie Fahrzeugführern das Führen eines Fahrzeugs abzusprechen.

Es gibt sicher auch Mitarbeiter / Beamte in den Verwaltungs- bzw. Personalabteilungungen die bemüht sind, entsprechend des geltenden Rechts ordnungsgemäße und möglichst nicht anfechtbare Eingruppierungen zum Wohle der Mitarbeiter vorzunehmen.

Aus meiner langjährigen Erfahrung sowie den vielen Foren-Einträgen hier habe ich aber immer öfter den Eindruck, das in vielen Personalabteilungen eine Mischung aus Inkompetenz, Willkür, Ignoranz und zuweilen auch vorsätzliche Desinformation der Mitarbeiter das Normverhalten darstellt.

Hier mal der Auszug zu E13 aus der EGO-IT:

Entgeltgruppe 13

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwor-tung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.


Die Eingruppierung von Teamleitern ist nach den Informationen aus den Ministerien und jeweiliger Durchführungshinweise sicher die einfachste Umsetzung der neuen Eingruppierungs-Regelungen.

Hat man die oben genannten Anforderungen erfüllt, landet man in der E13
Und zwar völlig egal, ob man vorher (also bis zum 31.12.2020) als Teamleiter in E10, E11 oder E12 eingruppiert war.

Wichtig ist nur (wie immer) das man die entsprechende Teamleitung zuvor auch offiziell / schriftlich als auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hat und diese auch unverändert über den 31.12.2020 hinaus ausübt.

Sollte ich hier etwas falsch ausgeführt haben, darf mich Spid gern korrigieren. Aber es müsste so korrekt sein.

Also..., sollte man zu der Erkenntnis gelangen, das die jeweilige als Rechtsmeinung geäußerte Enschätzung zu seiner Eingruppierung mit Allem etwas zu tun hat außer mit dem Recht (Tarifrecht) bleibt leider nur der Gang zum Arbeitsgericht.

Ich fürchte, dass es für viele Mitarbeiter in der IT der einzige Weg sein wird, nachhaltig Klarheit über die eigene Eingruppierung bzw. Wertigkeit der Tätigkeit zu erlangen.

Blockschmidt:
Hallo zusammen!

Unsere IT Systeme sind sehr komplex. Als Systemadministrator im TV-L bin ich derzeit auf E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe keine "Leitungsfunktion", aber unter mir über 100 virtuelle Server, z.T. für die Landesverwaltung und diverse andere Bereiche die nicht nur "kritisch" sind, sondern auch erheblichen Betreuungsaufwand mit sich bringen. Leider war unsere Personalabteilung maximal unkooperativ und hat jede freundliche Anfrage zu der Auswirkung der neue EGO auf IT-Fachkräfte "abgewehrt" und mir bzw. meinen Kollegen signalisiert: "Sie sind mit E11 absolut korrekt bezahlt" - laut der neuen EGO gibt es aber durchaus Spielraum dahingehend, dass die Fähigkeiten, die Komplexität und die Anforderungen eine E12 ermöglichen würden. Wer könnte denn dazu ggf. unterstützend hier etwas schreiben?

Und: Sollte die neue EGO greifen und mich bzw. meine zwei Kollegen von E11 S3 (bzw. S2 und S4) auf E12 heben, so wäre die Frage ob die Erfahrungsstufen dabei unangetastet bleiben oder ein Rückfall auf z.B. von E11 S3 auf E12 S2 erzeugt?

Es geht uns nicht primär und das Geld, sondern darum dem ständigen Druck z.T. 10STD am Tag mit Wartungsfenstern spät abends entsprechend entlohnt zu bekommen. Besten Dank!

B. Schmidt

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